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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Fall Helene Hegemann:

Geschrieben am 08-02-2010

Bielefeld (ots) - Unbestritten ist: Der Ullstein-Verlag hat seine
Sorgfaltspflicht verletzt. Er hätte klären müssen, ob das
literarische »Wunderkind« Helene Hegemann für »Axolotl Roadkill«
irgendwo abgeschrieben hat.
Aber den Verlag und die bisweilen schwärmerisch-blauäugigen
Literaturkritiker allein an den Pranger zu stellen, wäre falsch. Fakt
ist: Helene Hegemann hat geistiges Eigentum gestohlen und räumt das
mittlerweile auch ein. Das Verhalten mit Gedankenlosigkeit oder
Unbedarftheit einer 17-Jährigen zu entschuldigen, wäre zu billig. Mit
der haarsträubenden Begründung, dass es heute Originalität in der
Literatur sowieso nicht gebe, hat sich Hegemann bewusst bei anderen
bedient und darüber geflissentlich geschwiegen, um den Erfolg des
Buches nicht zu gefährden. Bereitwillig ließ sie sich in Talk-Shows
in den Himmel loben.
Schriebe jemand aus ihrem Buch ab, würde sich Hegemann wohl
beschweren. Umgekehrt spielt sie das Unschuldslamm. Von einer jungen
Frau darf man aber sehr wohl Unrechtsbewusstsein einfordern. In
Literatur und Popmusik gilt: Wer bei anderen abkupfert, weil es
andere auch tun, handelt noch lange nicht korrekt.

Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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