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Kein Datenschutzverstoß bei AWD / NDR soll Datensätze der Staatsanwaltschaft übermitteln

Geschrieben am 08-02-2010

Hannover (ots) - AWD wird erneut vom NDR mit angeblichen Lücken in
der Datensicherheit des Unternehmens konfrontiert. Konkret sollen
Kunden- und Beraterdaten in Umlauf geraten sein.

Dazu ist festzustellen: Nach derzeitigen Erkenntnissen hat es
keinen Datenschutzverstoß bei AWD gegeben. Dies wurde auch im Rahmen
einer aktuellen Analyse von IT-Experten einer renommierten
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu den hohen technischen und
organisatorischen Sicherheitsstandards bei AWD deutlich.

Vor diesem Hintergrund sowie nach Überprüfung der äußerst wenigen
vom NDR übermittelten Datensätze können wir einen unberechtigten
Zugriff auf aktuelle Daten aus einem AWD-IT-System ausschließen.
Vielmehr lassen die Datensätze darauf schließen, dass es sich hierbei
um alte Daten handelt, die aus sog. Buchauszügen nach § 87c HGB
stammen. Solche Buchauszüge müssen von AWD im Zusammenhang mit den
Provisionsabrechnungen für Handelsvertreter erstellt und auf deren
Verlangen ausgehändigt werden. Seitens des Handelsvertreters besteht
hierzu ein gesetzlicher Anspruch gegenüber AWD. Die Weitergabe von
Daten an die Handelsvertreter erfolgt demgemäß auf gesetzlicher
Grundlage und ist datenschutzrechtlich zulässig und somit
unbedenklich. Falls es aufgrund krimineller Energie Einzelner zu
einer unberechtigten Datenweitergabe (in diesem Fall an NDR-Info)
kommt, so liegt dies außerhalb des Einflussbereiches von AWD und ist
Sache der Strafverfolgungsbehörden.

Ein weiteres Mal sind die von NDR präsentierten Daten veraltet,
teilweise sogar mehr als 10 Jahre alt. Dies legt den Schluss nahe,
dass die Informationen aus demselben Datenpool stammen, den NDR
bereits im Oktober 2009 medial genutzt hatte. Diese Datenquelle war
mit krimineller oder geschäftsschädigender Absicht in Umlauf gebracht
worden.

Ganz offensichtlich will der NDR die aktuelle Diskussion um die
Schweizer Bankdaten dazu nutzen, weiterhin Aufmerksamkeit auf seine
Geschichte zu lenken. Dies zeigt, dass es dem NDR einzig um die
Inszenierung seiner Arbeit und nicht um die Aufklärung des Falls
geht.

Anstatt sich von Kriminellen instrumentalisieren zu lassen,
fordert AWD den NDR erneut auf, die Datensätze an die
Staatsanwaltschaft Hannover für das laufende Ermittlungsverfahren zur
Verfügung zu stellen, um die Straftat aufzuklären. Gleichzeitig
hoffen wir, dass der NDR diesen Appell nicht erneut verunglimpft als
angebliche Aufforderung die Daten an AWD auszuhändigen.

Originaltext: AWD Holding AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/28954
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_28954.rss2
ISIN: DE0005085906

Pressekontakt:
Bei Rückfragen:
AWD Holding AG, AWD-Platz 1 - D-30659 Hannover
Béla Anda
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (0) 511 90 20-53 87
Fax: +49 (0) 511 90 20-53 30
E-Mail: Presse@awd.de


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