| | | Geschrieben am 05-02-2010 Tipps für den Alltag / Die Menge macht's / Zuviel Alkohol kann Versicherungsschutz kosten - Beifahrer kann Mitverschulden angerechnet werden (mit Bild)
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 Coburg (ots) -
 
 - Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
 abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -
 
 Die fünfte Jahreszeit hat begonnen: Ans Steuer sollte man sich
 nach einer feuchtfröhlichen Faschingsparty allerdings nicht setzen.
 Zwar fühlen sich viele nach zwei, drei Gläsern noch als Herr des
 Geschehens, doch der Gesetzgeber geht von Fakten aus, und die
 sprechen eine andere Sprache: Schon geringe Alkoholmengen genügen, um
 die Reaktionsfähigkeit drastisch einzuschränken. Darum drohen bereits
 ab 0,3 Promille drohen Führerscheinentzug, Punkte und ein Bußgeld,
 wenn jemand Fahrauffälligkeiten zeigt - zum Beispiel Schlangenlinien
 fährt. Wer mit 0,5 Promille in eine Polizei-Kontrolle gerät, wird mit
 500 Euro zur Kasse gebeten, muss einen Monat auf seinen Führerschein
 verzichten und bekommt vier Punkte in Flensburg. Verursacht jemand
 mit solchem Alkoholspiegel einen Unfall, steigen Geldstrafe und
 Punktezahl deutlich an. Gleichzeitig wird der Führerschein für
 mindestens sechs Monate entzogen. - Fahranfänger sollten wissen: Sie
 dürfen bis zum 21. Geburtstag überhaupt keinen Alkohol trinken, wenn
 sie mit dem Auto unterwegs sind.
 
 Soweit die strafrechtliche Seite. Sollte es zum Unfall kommen,
 wirkt sich das oft auch auf den Versicherungsschutz aus, warnt die
 HUK-COBURG. Hier spielt die Alkoholkonzentration im Blut ebenfalls
 eine wichtige Rolle. Hinzu kommt die Frage nach der individuellen
 Fahrtüchtigkeit, also ob der Fahrer eine Situation erkennen und
 angemessen reagieren kann. Wer Schlangenlinien fährt, Autos rammt
 oder von der Straße abkommt, hat diese Grenze überschritten.
 
 Wie viel Alkohol zu Ausfallerscheinungen führt, ist bei jedem
 verschieden. Im Extremfall langt ein Glas Sekt. Ist der Alkohol
 eindeutig für den Unfall verantwortlich, greift in der
 Kfz-Haftpflichtversicherung die Trunkenheitsklausel. Sie befreit den
 Versicherer von seiner Leistungspflicht. Was das heißt? Der Schutz
 des Geschädigten steht im Vordergrund, darum reguliert die
 Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden, nimmt den Fahrer jedoch in
 Regress. Maximal 5.000 Euro kann sie sich vom Schädiger zurückholen.
 
 Noch gravierender können die Folgen in der Kasko-Versicherung
 sein. Bei einem Fahrer mit mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut geht
 die Rechtsprechung von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Der
 Alkoholgenuss gilt automatisch als ursächlich für einen Unfall. Auch
 geringere Mengen können genügen, um den Versicherungsschutz zu
 gefährden. Entscheidend bleibt die Frage: War der Alkohol der Grund.
 - Übrigens sollte man als Autofahrer nicht vergessen, dass man um die
 zehn Stunden braucht, um ein Promille Alkohol wieder abzubauen.
 
 Beifahrer mit in der Verantwortung
 
 Auch wer nach einer fröhlich durchzechten Nacht bei seinem
 alkoholisierten Trinkkumpan in dessen Auto steigt, muss bei einem
 Unfall mit Konsequenzen rechnen. Wird man als Beifahrer verletzt,
 können Ansprüche gekürzt werden, die man im Normalfall gegen den
 Verursacher gehabt hätte. Dies gilt zum Beispiel für das
 Schmerzensgeld. Die Rechtsprechung unterstellt in solchen Fällen,
 dass ein Beifahrer, der zu einem Betrunkenen in dessen Auto steigt,
 sich selbst gefährdet und die Verletzungsfolgen dementsprechend mit
 verursacht hat.
 
 Bei Rückfragen klicken Sie bitte hier: www.huk.de/presse/kontakt
 
 Originaltext:         HUK-Coburg
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7239
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7239.rss2
 
 Pressekontakt:
 HUK-COBURG
 Pressestelle
 Karin Benning
 Bahnhofsplatz
 96444 Coburg
 Tel: 09561 96-2080/81/82
 Fax: 09561 96-3680
 presse@huk-coburg.de
 http://www.huk.de
 
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