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Stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) begrüßt klarstellendes Urteil: Auch Textilien können registrierungspflichtige Elektrogeräte sein

Geschrieben am 03-02-2010

Fürth (ots) - "Gerade diese Entscheidung des VG Ansbach trägt dem
Sinn des ElektroG in besonderer Weise Rechnung, auch wenn es auf den
ersten Blick ungewöhnlich zu sein scheint, Textilien als
registrierungspflichtige Elektrogeräte einzuordnen", erklärte Hartmut
Theusner, Vorstand der stiftung ear, heute in Fürth zu einem im
Januar verkündeten Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach. Das
Gericht hatte festgestellt, dass Textilien mit eingearbeiteten
elektrischen Heizsystemen (beheizbare Fußsäcke und Wärmeauflagen) als
Elektrogeräte nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
anzusehen sind. "Auch Hersteller solcher Produkte sind deshalb
verpflichtet, sich bei der stiftung ear zu registrieren. Das genau
entspricht der im ElektroG festgeschriebenen Produktverantwortung",
so Theusner weiter.

Laut VG Ansbach handelt es sich bei den Fußwärmern und Heizdecken
um Geräte mit aktiver Wärmeerzeugung. Durch die aktive Wärmeerzeugung
unterschieden sie sich von herkömmlichen Funktionstextilien, die
lediglich Körperwärme speichern könnten. Dieser Unterschied komme
auch im Preis zum Ausdruck und stehe für die Kunden im Vordergrund.
Daher seien die Decken und Fußwärmer als Elektrogeräte anzusehen. Als
Bestandteil privater Haushalte seien sie den Haushaltskleingeräten
zuzuordnen, für die eine Registrierungs- und Entsorgungspflicht des
Herstellers bestehe. Das Gericht widersprach damit der Ansicht des
Herstellers, der gegen seine Registrierungspflicht geklagt hatte.
Nach seiner Meinung fielen die Produkte nicht unter das ElektroG,
weil sie ihre eigentliche Funktion bereits ohne die elektrische,
aktive Beheizung erfüllten. Die Heizung sei ein vernachlässigbarer
Zusatznutzen.

Der Hersteller der Kleingeräte hatte gehofft, dass das Gericht
ähnlich wie in einem früheren Fall entscheiden würde. So war der
Sportartikelhersteller adidas gegen seine Registrierungspflicht für
einen Sportschuh mit elektrisch verstellbarer Fersendämpfung vor
Gericht gezogen. Das Bundesverwaltungsgericht folgte im Jahr 2008
noch der Argumentation, dass der Schuh auch ohne die Elektronik
funktionstüchtig sei und daher keine Registrierungspflicht bestehe.
Seitdem versuchen immer wieder Hersteller, diese Rechtsprechung für
sich nutzbar zu machen.

Die stiftung ear mit Sitz in Fürth, Bayern, koordiniert die
korrekte Entsorgung von Elektro-Altgeräten in der gesamten
Bundesrepublik Deutschland nach dem ElektroG. Mit 24 Mitarbeitern
erfüllt die stiftung ear Verwaltungs- und Abwicklungsaufgaben, die
sich aus dem Gesetz ergeben. Die stiftung ear agiert durch Beleihung
durch das Umweltbundesamt hoheitlich und untersteht dessen Rechts-
und Fachaufsicht.

Originaltext: Stiftung Elektro-Altgeräte Register
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69083
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Pressekontakt:
ear-Pressebüro
Claudia Conrad-Kreml
Interel Deutschland GmbH
Tel.: 030 / 28 88 29 - 0, Fax.: 030 / 28 88 29 - 19
E-Mail: ear@interel.de


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