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Bundesnotarkammer eröffnet Prüfungsamt für notarielle Fachprüfung

Geschrieben am 15-01-2010

Berlin (ots) - Das Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung hat
zu Jahresbeginn seine Arbeit aufgenommen. Es hat die Aufgabe, die ab
Mai 2011 erforderliche Prüfung durchzuführen, um neben dem Beruf des
Rechtsanwalts gleichzeitig zum Notar bestellt zu werden. Das
Prüfungsamt ist eine fachlich unabhängige Behörde bei der
Bundesnotarkammer.

Anwaltsnotare

Während in Bayern, Hamburg, im Saarland, in Teilen des Rheinlands
und Baden-Württembergs, in der Pfalz sowie in allen ostdeutschen
Bundesländern mit Ausnahme Berlins nur hauptberufliche Notare
("Nurnotare") bestellt werden, sind in den übrigen Teilen
Deutschlands sogenannte Anwaltsnotare tätig. Zum Anwaltsnotar kann
nur bestellt werden, wer die Befähigung zum Richteramt besitzt und
seit mindestens fünf Jahren als Rechtsanwalt tätig ist.

Neuregelung der Bestenauslese

Zum Nachweis der fachlichen Eignung für die Ausübung des
Notaramtes genügte bislang die Teilnahme an einem Grundkurs für
angehende Anwaltsnotare. Die Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine
Notarstelle erfolgte nach einem Punktsystem, bei dem die Dauer der
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und die Anzahl von
Fortbildungsveranstaltungen in notarrelevanten Rechtsgebieten eine
maßgebliche Rolle spielten. Nach der im Frühjahr 2009 verabschiedeten
Neuregelung ist ab 1. Mai 2011 der Nachweis der fachlichen Eignung
für die Ausübung des Notarberufes durch die erfolgreiche Teilnahme an
einer bundeseinheitlichen notariellen Fachprüfung zu erbringen.
Gleichzeitig werden für die Bestenauslese nur noch die Note in der
Zweiten Juristischen Staatsprüfung (zu 40%) und die Note in der
notariellen Fachprüfung (zu 60%) ausschlaggebend sein.

Notarielle Fachprüfung

Die notarielle Fachprüfung wird aus vier fünfstündigen Klausuren
und einer mündlichen Prüfung bestehen. Dirk Kupfernagel, Leiter des
Prüfungsamtes bei der Bundesnotarkammer: "Die Prüfung umfasst alle
notariellen Tätigkeitsbereiche, beispielsweise das Grundstücksrecht,
das Gesellschaftsrecht und das Familien- und Erbrecht." Einzelheiten
wird das Bundesminsterium der Justiz demnächst in einer
Rechtsverordnung regeln. Nach den Planungen des Prüfungsamtes soll
die erste notarielle Fachprüfung im Herbst 2010 durchgeführt werden.
Das Deutsche Anwaltsinstitut bietet dafür bereits Vorbereitungskurse
an. Die genauen Prüfungstermine sowie die Klausurorte will
Kupfernagel im Frühjahr auf der Internetseite des Prüfungsamtes
bekannt geben. Weitere Informationen zur notariellen Fachprüfung sind
in Kürze auf der Internetseite des Prüfungsamtes unter
www.pruefungsamt.bnotk.de erhältlich.

Originaltext: Bundesnotarkammer Berlin
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61304
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61304.rss2

Pressekontakt:
Notarassessor Dr. Thomas Diehn, LL.M. (HARVARD)
Telefon: (030) 38 38 66 0 · Telefax: (0 30) 38 38 66 66
E-Mail: t.diehn@bnotk.de · Internet: www.bnotk.de


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