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dbb knickt im Streit mit GDBA vor Landgericht Frankfurt ein

Geschrieben am 11-01-2010

Frankfurt/Main (ots) - Der Deutsche Beamtenbund hat heute durch
seinen Anwalt vor dem Landgericht Frankfurt erklären lassen, die
Mitgliederdaten der Verkehrsgewerkschaft GDBA nicht mehr für
Anschreibeaktionen zu nutzen. Damit wurde einer der Punkte, die die
GDBA in ihrer einstweiligen Verfügung beantragt hat, vom dbb bereits
anerkannt.

Im Streit um den offensichtlich rechtswidrigen Rauswurf aus dem
dbb, hatte die GDBA mehrere einstweilige Verfügungen vor
verschiedenen Gerichten beantragt. In Frankfurt sollte dem dbb zum
einen untersagt werden personenbezogene Daten der GDBA für
Anschreibeaktionen zu nutzen. Auch wehrt sich die GDBA gegen
Behauptungen des dbb, ein Zusammenschluss mit der Transnet sei
bereits vollzogen.

"Nach der heutigen Anhörung vor dem Landgericht Frankfurt bin ich
zuversichtlich, dass unsere Rechtsauffassung bestätigt werden wird",
sagte GDBA-Chef Klaus-Dieter Hommel. Der Vorsitzende Richter habe
immer wieder erkennen lassen, dass er in der augenblicklichen
Diskussion um die Gründung einer neuen Gewerkschaft noch keinen
Zusammenschluss erkennen kann". Genau das war vom dbb behauptet
worden.

Um an der Anhörung vor dem Landgericht Frankfurt dabei sein zu
können, hat der Vorstand der Verkehrsgewerkschaft GDBA auf die
Teilnahme an der Jahrestagung des dbb verzichtet. "Wir sind zwar
kurzfristig wieder nach Köln eingeladen worden", machte Hommel
deutlich, für unsere Arbeit war es aber wichtiger, die Einschätzung
des Gerichts in dieser Frage zu hören".

Hommel warf dem Vorsitzenden des dbb, Peter Hessen in diesem
Zusammenhang vor, mit seinen Aktionen der Gewerkschaftsbewegung
insgesamt geschadet zu haben. Durch das Anschreiben des Beamtenbundes
hat die Verkehrsgewerkschaft GDBA bis heute rund 2000 Mitglieder
verloren. "Ich fürchte, ein Großteil dieser Menschen wird nie wieder
in eine Gewerkschaft eintreten. Viele sind den ganzen Hickhack
einfach leid sind", machte Hommel deutlich.

"Dass der Vorsitzende eines Spitzenverbandes Mitglieder ihrer
gewerkschaftlichen Heimat beraubt, nur um eigene Machtinteresse
durchzusetzen, ist für mich völlig unverständlich. Die Frage, ob das
im Sinne des dbb ist, wird uns Peter Heesen noch beantworten müssen",
so Hommel.

Das Urteil des Landgerichts Frankfurt zur heutigen Anhörung wird
am Freitag, den 15. Januar gesprochen.

Originaltext: GDBA Verkehrsgewerkschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/16449
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_16449.rss2

Pressekontakt:
Verkehrsgewerkschaft GDBA, 60325 Frankfurt, Pressesprecher: Uwe Reitz
E-Mail: Uwe.reitz@verkehrsgewerkschaft-gdba.de, Mobil: 0173 6996363


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