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usedSoft kämpft weiter für freien Wettbewerb

Geschrieben am 07-01-2010

München (ots) - Gebrauchtsoftware-Händler geht in Sachen Adobe in
Berufung / Konkurrenten sollen vom Markt verdrängt werden / keine
Konsequenzen für den Handel mit gebrauchter Microsoft-Software

usedSoft wertet die von Adobe erwirkte Einstweilige Verfügung vor
dem Landgericht (LG) Frankfurt als letzten verzweifelten Versuch
US-amerikanischer Software-Hersteller, ihr Monopol zu retten. Nachdem
der Bundesgerichtshof (BGH) in Sachen Oracle der
Nichtzulassungsbeschwerde zugestimmt hat, ist nämlich jetzt
abzusehen, dass ca. Ende 2010 eine höchstrichterliche Klärung der
Rechtslage erfolgt. Bis dahin wollen offensichtlich Adobe und andere
Hersteller die unliebsame Konkurrenz durch usedSoft mit zweifelhaften
Mitteln vom Markt gedrängt haben.

Die heute ergangene Entscheidung verbietet es der deutschen
usedSoft-Niederlassung HHS usedSoft GmbH vorläufig, mit bereits
einmal verwendeten Adobe-Lizenzen zu handeln. Allerdings gilt diese
Entscheidung nicht für Gebraucht-Software anderer Hersteller, wie
etwa Microsoft. Diese darf weiterhin uneingeschränkt gebraucht
gehandelt werden.

Die HHS usedSoft GmbH hat bereits angekündigt, in Berufung zu
gehen. Damit beginnt voraussichtlich ein längerer Gang durch die
Instanzen. Als nächstes wird in einigen Monaten das OLG Frankfurt im
Einstweiligen Verfügungs-Verfahren entscheiden. Wiederum einige
Monate später wird der Fall im Hauptsache-Verfahren vermutlich erneut
dem LG und dann dem OLG zur Entscheidung vorgelegt. Anschließend ist
es wahrscheinlich, dass der BGH in letzter Instanz entscheiden muss.

Bis zu einer endgültigen Klärung können also einige Jahre
vergehen. Die HHS usedSoft GmbH wird den Handel mit gebrauchten
Adobe-Lizenzen aus Volumenverträgen einstellen, bis eine der
kommenden Instanzen die Verfügung wieder aufhebt. Die Entscheidung
ist allerdings noch nicht rechtskräftig. "Wir werden so lange
kämpfen, bis entweder der BGH oder aber der Gesetzgeber den freien
Wettbewerb in einem liberalisierten Software-Markt endgültig
ermöglicht", betonte Peter Schneider, Geschäftsführer der HHS
usedSoft GmbH.

Die Einstweilige Verfügung, die bereits am 25. November 2009
ergangen ist, hatte Adobe erst am Nachmittag des 18. Dezember 2009 -
also kurz vor den Weihnachtsfeiertagen - zustellen lassen. Dies
geschah ganz offensichtlich in der Absicht, usedSoft
Rechtsschutzmöglichkeiten zu entziehen, was aber misslang. "Dies sind
die Taschenspielertricks, mit denen die US-amerikanischen
Software-Monopolisten seit Jahren versuchen, ihre Kartelle zu
retten", unterstrich Peter Schneider. "Aber auch diesmal wird am Ende
der freie Wettbewerb die Oberhand behalten."

Das Vorgehen von Adobe wirkt umso erstaunlicher, wenn man bedenkt,
dass der Software-Riese im Geschäftsjahr 2009 ein operatives Ergebnis
von rund 700 Mio. US-Dollar erzielte - bei einem Umsatz von 2,8 Mrd.
Zum Vergleich: Der Gesamtumsatz der usedSoft-Gruppe mit gebrauchten
Lizenzen lag im gleichen Zeitraum bei einer einstelligen
Millionensumme.

Grundsätzlich ist die Rechtslage für den Handel mit
Gebraucht-Software weitgehend geklärt. So hat im Frühjahr 2009 die
damalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries den Handel mit
gebrauchter Software grundsätzlich für rechtmäßig erklärt. Nur wenn
Software online in Verkehr gebracht werde, gebe es rechtliche
Unklarheiten. Gleichlautend entschieden in den letzten Jahren
Münchner und Hamburger Gerichte. So urteilte etwa das LG München im
April 2008, "dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner
Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von
Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung
von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist."

Und schließlich hatte sogar die Münchner Generalstaatsanwaltschaft
bereits im Sommer 2007 festgestellt, dass bei usedSoft "keine
Unregelmäßigkeiten festzustellen sind". Das
usedSoft-Warenwirtschaftssystem stelle sicher, "dass nicht mehr
Lizenzen verkauft werden als eingekauft wurden, bzw. dass nur zuvor
auch erworbene Lizenzen verkauft werden."

Über usedSoft

usedSoft wurde 2003 gegründet und ist ein führender europäischer
Anbieter von gebrauchter Standard-Software. Die Käufer von
usedSoft-Lizenzen sind sowohl Unternehmen wie Software-Händler. Zu
den Kunden der usedSoft-Gruppe zählen u.a. Edeka, KarstadtQuelle,
Kaufland, Neckermann, Rewe, die Rechtsanwaltskanzlei Holme Roberts &
Owen sowie ein führender Verein der Fußball-Bundesliga und diverse
Sparkassen. Auch in deutschen Behörden kommt verstärkt gebrauchte
Software zum Einsatz: Neben der Stadt München, dem
Bundessozialgericht in Kassel, der Stadtverwaltung Bad Salzuflen und
der Datenzentrale Baden-Württemberg setzten über 100 weitere Kommunen
auf usedSoft-Lizenzen. Die Einsparungen beim Kauf von bereits
benutzten Lizenzen liegen zwischen 20 und 50 Prozent des
Verkaufspreises.

www.usedsoft.com

Originaltext: usedSoft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58756
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58756.rss2

Pressekontakt:
Christoph Möller
möller pr
Telefon: +49 (0)221 80 10 87-87
Email: cm@moeller-pr.de
www.moeller-pr.de


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