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Erstes Urteil gegen den Finanzdienstleister ACCESSIO / Das norddeutsche Wertpapierhandelshaus haftet wegen Beratungsfehlern

Geschrieben am 07-01-2010

Hamburg (ots) - Das Landgericht Itzehoe hat einer geschädigten
Kundin der ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG Recht gegeben. Es
stellte fest, dass der Finanzdienstleister die Anlegerin bei der
Vermittlung der Wertpapiere nicht richtig über die Risiken aufgeklärt
hat. Jetzt muss er den Kaufpreis und die Verfahrenskosten ersetzen.
Das Teil-Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Entscheidung wurde von der auf das Bank- und
Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Kanzlei BGKS Gröpper
Köpke Rechtsanwälte erstritten. Die Rechtsanwälte betreuen über die
größte ACCESSIO-Interessengemeinschaft Deutschlands mittlerweile über
400 Anleger. BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Das
ist soweit ersichtlich das erste Urteil in über 100 Verfahren. Es hat
unseres Erachtens für viele Anleger grundsätzliche Bedeutung, weil
sich die Sachverhalte häufig ähneln. Deshalb gehen wir davon aus,
dass die meisten anderen ACCESSIO-Kunden auch Schadensersatzansprüche
geltend machen können."

Die Kundin des Finanzdienstleisters (früher: Wertpapierhandelshaus
Driver & Bengsch AG) bezeichnete sich als sicherheitsorientierte
Anlegerin, die Tagesgeld zeichnen wollte und nach der Eröffnung des
Kontos durch einen Telefonverkäufer zur Zeichnung festverzinslicher
Wertpapiere verleitet wurde, ohne vollständig und richtig über die
Risiken aufgeklärt zu werden.

Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Bei den empfohlenen Wertpapieren
handelt es sich meistens um Inhaber-Genussscheine oder
Inhaber-Teilschuldverschreibungen der Cargofresh AG, Pongs & Zahn AG,
Salvator Grundbesitz AG, HPE Hanseatic Private Equity AG und der
Ponaxis AG, mit denen die Anleger alles verlieren können, was vielen
nach ihrer Aussage aber so nicht erklärt wurde.Und das
Totalverlustrisiko hat sich mittlerweile in mehreren Fällen
realisiert. Einige der Gesellschaften sind insolvent. Viele Anleger
haben dadurch ihre ganze Altersvorsorge verloren. Deshalb ist es ganz
wichtig, dass sich die Anleger gegen solche Schlechtleistungen
wehren."

Nach der Einschätzung der BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte können
alle ACCESSIO-Kunden Schadensersatzansprüche geltend machen, die
nicht oder nicht richtig über die Risiken oder nicht über die
Kick-Back-Zahlungen informiert worden sind. Deshalb rät die Hamburger
Kanzlei allen Betroffenen, die Rechtslage von einem auf das Bank- und
Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Originaltext: BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/78454
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_78454.rss2

Pressekontakt:
Herr Rechtsanwalt Matthias Gröpper
BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte
Museumstraße 31
22765 Hamburg
Tel. 040/3808941-0
Fax: 040/3808941-29
www.bankrecht24.de
kanzlei@bankrecht24.de


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