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EANS-Kapitalmarktinformation: Raiffeisen Centropa Invest Verwaltungs- und Beteiligungs AG / Rechtsänderung zu anderen Wertpapieren als Aktien

Geschrieben am 18-12-2009


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Sonstige Kapitalmarktinformationen übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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Raiffeisen Centropa Regional Fund
der
Raiffeisen Centropa Invest Verwaltungs- und Beteiligungs AG

Thesaurierende Tranche (T)
ISI-Nummer AT0000605910
und
Ausschüttende Tranche (A)
ISI-Nummer AT0000605902

ÄNDERUNG DER GENUSSRECHTSBEDINGUNGEN

Die folgenden Bestimmungen der Genussrechtsbedingungen wurden mit
Wirksamkeit ab 18. März 2010 geändert und haben die nachstehende
Neufassung erhalten. Die neue Fassung der
Genussrechtsbedingungen kann auf der Internetseite
www.centropafund.at eingesehen oder kostenlos bei der Gesellschaft
angefordert werden.

III. Absatz (1) 2. Satz Die Gesellschaft führt den gesamten
Erlös dieser Genussrechtsemission - abzüglich des einbehaltenen
Agios gemäß Abschnitt XI. - einem eigenen Rechnungskreis zu.

III. Absatz (2)


Die von der Gesellschaft ausgewählten Vermögensverwalter werden das Vermögen
dieses Rechnungskreises, oder des jeweiligen Teiles davon, in
Veranlagungsinstrumente der Centropa - Region veranlagen. Die Centropa-Region,


die ihr zuzurechnenden Veranlagungen und Veranlagungsinstrumente der
Centropa- Region werden im Anhang zu diesen Genussrechtsbedingungen
definiert.

III. Absatz (4) 2. Satz Insofern die Raiffeisenlandesbank
Niederösterreich-Wien AG nicht mehr zur Verfügung steht, bestimmt
der Vorstand einen oder mehrere Vermögensverwalter.

VI. Absatz (4) Der für die Zeichnung der Genussrechte zu zahlende
Betrag muss bis spätestens 5 Bankarbeitstage vor dem
Bewertungsstichtag auf dem von der Gesellschaft genannten
Konto eingelangt sein. Das Agio gemäß Abschnitt XI. wird dem
Genussrechtszeichner davon automatisch in Abzug gebracht.

VI. Absatz (6) 1. Satz Eine Kündigung durch den Genussrechtsinhaber
kann, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Wochen, jeweils
monatlich zum Bewertungsstichtag in schriftlicher Form gegenüber der
Gesellschaft erfolgen.

VI. Absatz (8) Für den Zeitraum zwischen dem Kündigungstermin und der
Überweisung des Rückzahlungsbetrages auf das Konto des Investors
erhält der Investor keine Verzinsung.

VI. Absatz (10) letzter Satz Jedenfalls muss der Kauf- bzw.
Rückkaufswert für den Tag der außerordentlichen Zeichnung bzw.
Rücklösung gesondert berechnet werden.

VI. Absatz (11) 1. und 3. Satz Der Gesellschaft steht das gleiche
Kündigungsrecht (unter Einhaltung der gleichen Kündigungsfrist) wie
dem Genussrechtsinhaber zu. Die Mitteilung der Kündigung durch die
Gesellschaft gegenüber den Genussrechtsinhabern erfolgt durch
Veröffentlichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

X. Die Gesellschaftsteuer ist vom Genussrechtszeichner zu tragen.
Diese wird vom Agio gemäß Abschnitt XI. in Abzug gebracht und dem
zuständigen Finanzamt abgeführt.

XVII. 2. Satz Soweit das Konsumentenschutzgesetz nicht zur
Anwendung kommt sind die unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmungen - dem Sinn und Zweck dieser Bestimmungen
entsprechend - durch solche zu ersetzen, welche in ihrer
wirtschaftlichen Auswirkung den unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmungen soweit wie rechtlich möglich am nächsten kommen.

XXII. Überschrift
Recht und Gerichtsstand

Folgender neuer Anhang wird den Genussrechtsbedingungen beigefügt:

ANHANG: DEFINITION CENTROPA

(1) Geografisch umfasst die "Centropa-Region" die
österreichischen


Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland, sowie die Staaten
Tschechien, Slowakei sowie Ungarn.

(2) Als "Veranlagungsinstrumente der Centropa-Region" werden jene
Investitionen verstanden, bei denen der Wertpapieremittent, der Schuldner
oder der sonstige Vertragspartner entweder

o seinen Sitz in einem der Staaten der Centropa-Region hat;
o Finanzinstrumente emittiert hat, die an einer Börse notieren, die in der
Centropa-Region ihren Sitz hat;
o einen der Schwerpunkte der Geschäfts- oder sonstigen Tätigkeit in der
Centropa- Region hat;
o einer der Staaten Slowakei, Ungarn, Tschechische Republik oder Österreich
ist oder das Veranlagungsinstrument von einem dieser Staaten garantiert
wird;
o eine Gebietkörperschaft ist, die geografisch in der Centropa-Region liegt
oder das Veranlagungsinstrument von einer dieser Gebietskörperschaften
garantiert wird;
o nach Einschätzung des Vermögensverwalters in nicht unerheblichem Ausmaß
von der wirtschaftlichen Entwicklung der Centropa-Region profitiert.

Als Veranlagungsinstrumente gelten dabei insbesondere Aktien, Anleihen sowie
Direktinvestments, sowie sonstige Verträge und Verpflichtungen
(Darlehensverträge, Swaps, Termingeschäfte, o.ä.).


(3) Dem gleichzuhalten sind Wertpapiere von Emittenten außerhalb
der Centropa- Region, deren Wertentwicklung von einem Zinssatz,
einer Währung, einer Aktien- oder einer sonstigen Performance
abhängt, die der Centropa-Region zuzurechnen ist. Der
Centropa-Region zuzurechnende Währungen sind die tschechische
Krone (CZK), der ungarische Forint (HUF) und der Euro. Der
Centropa-Region zuzurechnende Zinssätze sind alle
veröffentlichten oder errechneten Zinssätze (Anleiherenditen,
Swap- oder Geldmarktsätze), die in diesen Währungen angegeben
werden. Zuzurechnende Aktienindices sind jene, die sich auf Aktien
beziehen, die an der Börse von Wien, Prag, Budapest oder
Bratislava notieren sowie ausschließlich zu
Absicherungszwecken auch Eurostoxx und DAX.

ISIN(s) der Anleiheneuemission(en): AT0000605910, AT0000605902


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Raiffeisen Centropa Invest Verwaltungs- und Beteiligungs AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Raiffeisen Centropa Invest AG

Mag. Harald Schoder

Telefon: +43 (0) 51700 - 92430

E-Mail: harald.schoder@raiffeisenbank.at

Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN:
WKN:
Börsen: Wien / Börse


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