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Zuzahlungsbefreiungen laufen zum Jahresende aus / Patienten können sich für 2010 schon jetzt an Krankenkassen wenden

Geschrieben am 15-12-2009

Berlin (ots) - Bestehende Zuzahlungsbefreiungen für Arzneimittel
laufen mit Ende des Kalenderjahres 2009 aus. Gesetzlich versicherte
Patienten sollten sich deshalb rechtzeitig bei ihren Krankenkassen
über Zuzahlungsbefreiungen für 2010 erkundigen. Darauf weist die ABDA
- Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hin. Nur bei Vorlage
eines Befreiungsbescheids oder einem ärztlichen Vermerk auf dem
Rezept muss in der Apotheke keine gesetzliche Zuzahlung für
Arzneimittel geleistet werden. Kinder und Jugendliche bis zur
Vollendung des 18. Lebensjahres sind allerdings generell
zuzahlungsbefreit.

Die persönliche Belastungsgrenze lässt sich mithilfe des
Zuzahlungsbefreiungsrechners auf
www.aponet.de/zuzahlungsrechner/index.html ermitteln. Nach Erreichen
dieser Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens
(ein Prozent bei chronisch kranken Menschen) können sich Versicherte
befreien lassen. Einige Krankenkassen bieten diesen Service schon
jetzt für 2010 an: Dafür infrage kommende Patienten zahlen die
errechnete Belastungsgrenze dann als Vorauszahlung.

Volljährige Versicherte müssen bei vielen verordneten Leistungen
zuzahlen. Bei Arzneimitteln belaufen sich diese gesetzlichen
Zuzahlungen zugunsten der Krankenkassen grundsätzlich auf zehn
Prozent des Preises: mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro. Es
sind aber nie mehr als die tatsächlichen Kosten zu entrichten. Die
Apotheken sind darauf vorbereitet, ihren Patienten jederzeit
Quittungen über geleistete Arzneimittelzuzahlungen auszustellen oder
in ein Sammelheft einzutragen.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter
www.abda.de

Originaltext: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7002
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7002.rss2

Pressekontakt:
Christian Splett
Pressereferent
Tel.: 030 40004-137
Fax: 030 40004-133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
www.abda.de


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