(Registrieren)

Glücksspielstaatsvertrag: Regionalitätsprinzip bei Lotto in Rheinland-Pfalz bis auf weiteres nicht anwendbar

Geschrieben am 11-12-2009

Hamburg (ots) - Mit einer heute bekannt gewordenen Entscheidung
vom 8. Dezember 2009 (6 K138/09.MZ) hat das Verwaltungsgericht (VG)
Mainz das Verfahren eines Mitgliedsunternehmens des Deutschen
Lottoverbandes mit dessen Zustimmung bis zur rechtskräftigen
Entscheidung über das Urteil des VG Berlin (35 A 15.08) ausgesetzt.
Damit ist das von den Glücksspielaufsichtsbehörden behauptete
"Regionalitätsprinzip" in Rheinland-Pfalz auf absehbare Zeit nicht
anwendbar. Eines der Grundprinzipien des Glücksspielstaatsvertrags
ist dadurch ernsthaft in Frage gestellt.

Zum Hintergrund: Den im Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB)
zusammengeschlossenen staatlichen Monopolgesellschaften hatte das
Bundeskartellamt 2006 die Mitwirkung am sog.
Regionalisierungsstaatsvertrag untersagt, weil dieser gegen
Gemeinschaftskartellrecht verstößt. Dieses Verbot hat der
Bundesgerichtshof am 14. August 2008 rechtskräftig bestätigt. Den
Ländern wurde es dadurch unmöglich gemacht, die durch gewerbliche
Spielvermittler vermittelten Spielumsätze untereinander auszugleichen
und so den Wettbewerb um die Umsätze der Lotterievermittler zu
behindern. Dabei geht es um jährlich bis zu zwei Milliarden Euro.

Als Reaktion darauf haben die Aufsichtsbehörden mit Bezug auf den
Glücksspielstaatsvertrag, der das Regionalitätsprinzip an keiner
Stelle erwähnt, gewerblichen Spielvermittlern die Bildung
länderübergreifender Spielgemeinschaften untersagt. Ihr Ziel war es,
so die rechtswidrige Regionalisierung wiederherzustellen. Damit den
landeseigenen Lottogesellschaften möglichst kein Cent an vermeintlich
"eigenen" Lottospieleinsätzen verloren geht, wurden gewerbliche
Spielvermittler dazu verpflichtet, die in rechtswidriger Weise
verlangten Wirtschaftsprüfer-Testate über die Einhaltung der
Regionalisierung einzureichen: Wer sich im Zeitpunkt des
Spielvertragsschlusses in Rheinland-Pfalz aufhält, dessen Lottoschein
muss zwingend bei Lotto Rheinland-Pfalz und nicht etwa bei Lotto
Hessen eingespielt werden.

Vor diesem wettbewerbswidrigen Missbrauch des Ordnungsrechts zu
rein fiskalischen Zwecken hatte der Bundesgerichtshof bereits im
vergangenen Jahr ausdrücklich gewarnt. Nach der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts müssen sich alle Einschränkungen privater
Wettbewerber der staatlichen Lottogesellschaften mit dem Ziel der
Suchtbekämpfung rechtfertigen lassen. Es dient aber nicht der
Suchtbekämpfung, wenn Lottoeinsätze statt der landeseigenen einer
anderen Gesellschaft zugeführt werden.

Der Deutsche Lottoverband fordert seit langem, dass sich die
Länder zu ihren finanziellen Interessen auf den Glücksspielmärkten
bekennen. Das Mainzer Innenministerium hat im Verfahren einen tiefen
Einblick in die Vorstellungswelt der Fachbeamten gewährt: "In der
jetzigen Phase der Neuorientierung des Glücksspielwesens kommt es
entscheidend darauf an, die neuen Vorschriften konsequent umzusetzen
... Ein Stillstand bei der Umsetzung der Vorschriften würde das
staatliche Glücksspielmonopol in Frage stellen."

Solchen politischen Ambitionen der eigentlich zur Neutralität
verpflichteten Erlaubnisbehörden hat das Verwaltungsgericht Mainz nun
mit seiner Entscheidung einen Riegel vorgeschoben.

Originaltext: Deutscher Lottoverband (DLV)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63869
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63869.rss2

Pressekontakt:
Deutscher Lottoverband
040 - 89 00 39 69
info@deutscherlottoverband.de


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

242108

weitere Artikel:
  • "Gemüse-Ideen Chinesische Pfanne" wird zurückgerufen Hamburg (ots) - iglo ruft vorsorglich das Produkt «Gemüse-Ideen Chinesische Pfanne» zurück, nachdem jetzt in drei Packungen Glasstücke gefunden worden sind. Die Glasstücke bestehen aus Weißglas, haben die Größe eines Zwei-Euro-Stücks, sind aber weder scharfkantig noch spitz. Eine Verletzungsgefahr ist also wegen der Größe der Glasstücke und der abgerundeten Kanten relativ gering. Verbraucher, die bei sich zuhause eine Packung «Gemüse-Ideen Chinesische Pfanne» mit der Kennzeichnung L9191AM005 / Mindesthaltbarkeitsdatum 10/2010 finden, mehr...

  • ots.Audio: "Kinder sind kostbar, und sie sind verletzlich" - Spendengala zu "Ein Herz für Kinder" heute Abend im ZDF unter anderem mit Chris de Burgh und Sarah Connor Berlin (ots) - - Querverweis: Audiomaterial ist unter http://www.presseportal.de/audio und http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar - Anmoderation: Riesen-Promi-Auflauf heute Abend (12.12.) in Berlin: Zur alljährlichen Gala für die Hilfsaktion "Ein Herz für Kinder" begrüßt Thomas Gottschalk zahllose prominente Mitstreiter. Am Spendentelefon sitzen unter anderem Til Schweiger, Katarina Witt, Matthias Steiner und Heino Ferch. Außerdem zu Gast: Franz Beckenbauer, Tennis-Legende André Agassi und Veronica mehr...

  • Zum 100. Mal "Anne Will" - Steuerstreit Thema der Jubiläumssendung Hamburg (ots) - Sendung: 13. Dezember, 21.45 Uhr, Das Erste Der erfolgreichste Polit-Talk im deutschen Fernsehen hat Jubiläum: Am Sonntag, 13. Dezember, präsentiert Anne Will ihre Sendung im Ersten zum 100. Mal. Der Titel der Jubiläumsausgabe - sie ist zugleich die letzte in diesem Jahr - lautet "Merkels schöne Bescherung - bezahlt wird nach dem Fest?" Es geht um den Steuerstreit: Kann sich der Staat die geplanten Milliarden-Steuergeschenke überhaupt leisten? Im Studio in Berlin diskutieren darüber nach dem "Tatort" mit Anne Will: mehr...

  • Vermarkter von TV-Sendern und Verlagen planen Online-Allianz Hamburg (ots) - Vier große deutsche Werbevermarkter haben ein neues Joint Venture bei der EU-Kommision zur Prüfung angemeldet. Das bestätigte die Kommission dem Hamburger Medienmagazin 'new business' (www.new-business.de). Bei den beteiligten Unternehmen handelt es sich um G+J EMS (Gruner + Jahr), Tomorrow Focus (Burda), SevenOne Media (ProSiebenSat.1) und IP Deutschland (RTL). Zweck der Allianz ist es, gemeinsam neue Online-Werbeformen zu entwickeln. Es gehe dabei um Display-Werbung und nicht um Bewegtbild, wie eine IP-Sprecherin mehr...

  • Infekte beschleunigen Alzheimer / Nach einer Entzündung nimmt der geistige Verfall doppelt so schnell zu Baierbrunn (ots) - Für Alzheimer-Patienten kann ein Schnupfen, eine Magen-Darm-Grippe oder eine Harnwegsentzündung besonders folgenschwer sein, berichtet die "Apotheken Umschau". Laut einer Studie der Universität Southampton (England) beschleunigen Infektionen außerhalb des Gehirns den geistigen Verfall. Der Erinnerungsverlust schreite doppelt so schnell fort als bei Alzheimer-Patienten ohne Infekt. Die Forscher vermuten, dass Botenstoffe der Entzündungsreaktion dafür verantwortlich sind. Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur mehr...

Mehr zu dem Thema Sonstiges

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Sat1.de mit neuem Online-Spiele-Portal Sat1Spiele.de / SevenOne Intermedia baut Bereich Games weiter aus

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht