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Öffentlich-rechtliche Angebote sind keine "Lückenfüller" des Marktes / ZDF-Fernsehrat diskutiert Stellungnahmen Dritter zum Drei-Stufen-Test für Telemedienkonzepte

Geschrieben am 11-12-2009

Mainz (ots) - Öffentlich-rechtliche Angebote sind keine
"Lückenfüller" des Marktes

ZDF-Fernsehrat diskutiert Stellungnahmen Dritter zum
Drei-Stufen-Test für Telemedienkonzepte / Intendant Schächter:
Mehrwert liegt in der Qualität für den publizistischen Wettbewerb

ZDF-Intendant Markus Schächter hat dem ZDF-Fernsehrat zu dessen
jüngster Sitzung in Mainz die Antworten und Bewertungen des ZDF zu
den Stellungnahmen Dritter bei der Durchführung des Drei-Stufen-Tests
für die Telemedienkonzepte des ZDF vorgelegt. Die vom Fern¬sehrat
erbetene Reaktion auf die Stellungnahmen ist allerdings noch nicht
die im Verfahren festgelegte Fortschreibung der Telemedienkon¬zepte,
stellte Schächter in der Sitzung klar. Diese Fortschreibung könne
erst auf Grundlage des Gutachtens zu den Auswirkungen auf den Markt
sowie nach der vorgesehenen Expertenanhörung erfolgen.

Im Zuge der Erörterungen legte der ZDF-Intendant noch einmal
grund¬sätzliche Eckpunkte des Funktionsauftrags der
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dar. Insbesondere die von
den Privatveranstaltern vorgetragene Auffassung, die Angebote des
Marktes hätten Vorrang vor den Angeboten der öffentlich-rechtlichen
Anbieter, sei weder mit der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichtes noch mit dem Rundfunkstaatsvertrag noch
mit den Vorstellungen der EU-Kommis¬sion zu vereinbaren. Der
Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umfasse
vielmehr die ganze Bandbreite von Information, Kultur und
Unterhaltung. Der Grundversorgungsauftrag dürfe weder im Sinne einer
Mindestversorgung noch einer Aufgabenteilung zwischen
öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanbietern verstanden
wer¬den. Geringere Ansprüche an private Anbieter seien nach der
Recht¬sprechung des Bundesverfassungsgerichtes nur solange zulässig,
wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Grundversorgung
gewährleiste. Der von den Ländern im Rundfunkstaatsvertrag gegebene
Auftrag für die Telemedien habe die gleiche Breite wie der
Rundfunkauftrag. Er schließe neben allen Bereichen der Information
und Kultur ausdrück¬lich auch Unterhaltung mit ein. Die Europäische
Kommission hat in ihrer gerade aktualisierten Rundfunkmitteilung
ausgeführt, dass die öffentlich-rechtlichen Anbieter "nicht bloße
Lückenfüller" der Defizite kommerzieller Anbieter seien, sondern ein
großes Programmspektrum und ein ausgewogenes und abwechslungsreiches
Programm bieten sollten, erläuterte Schächter.

Ein großer Teil der Kritik der kommerziellen Anbieter lege
indessen einen Maßstab an, der weder mit deutschem Rundfunkrecht noch
mit dem europäischen Beihilferecht in Einklang stehe. Ein anderes,
fal¬sches Verständnis des Maßstabs betreffe die Forderung, die
Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssten einen
"Mehrwert" im Sinn einer Exklusivität oder Einzigartigkeit
darstellen. Der Begriff des "Mehrwerts" beziehe sich vielmehr auf den
Beitrag zum publizistischen Wettbewerb. Kennzeichen eines
funktionierenden publizistischen Wettbewerbs seien zum einen die
Vielfalt der unterschiedlichen Mei¬nungen und zum anderen die
Qualität und die Relevanz der Angebote. Nach diesem
Wettbewerbsverständnis wirke sich jedes neue qualitativ hochwertige
Angebot positiv auf den publizistischen Wettbewerb aus. Schächter:
"Die ZDF-Onlineangebote haben Maßstäbe der Qualität zu erfüllen, um
einen qualitätsvollen Beitrag zum publizistischen Wettbe¬werb leisten
zu können. Darin liegt ihr Mehrwert."

Originaltext: ZDF
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7840
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7840.rss2

Pressekontakt:
ZDF-Pressestelle
Telefon: 06131 / 70 - 2120
Telefon: 06131 / 70 - 2121



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