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Hahn Rechtsanwälte sieht erhebliches Beratungsdefizit bei Hybridanleihen - Banken drohen zahlreiche Schadensersatzforderungen

Geschrieben am 09-12-2009

Bremen (ots) - Wir können nicht nur bei Zertifikaten, sondern auch
im Anleihesektor ein signifikantes Informations- und Beratungsdefizit
feststellen", erklärt Dr. Petra Brockmann von Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft (hrp). Dies gilt für die sogenannten Hybridanleihen
oder auch Tier-Anleihen (aus dem  Englischen "tier": Rang, Stufe),
die von Banken in den vergangenen Jahren zur Stärkung der
Eigenkapitalbasis massenhaft auch an Privatanleger verkauft worden
sind. Hrp vertritt zahlreiche betroffene Anleger, die Banken wegen
fehlerhafter Anlageberatung in Anspruch nehmen. In einem Fall hat
eine Anlegerin beispielsweise Ende 2006 für 30.300 Euro Commerzbank
Vario Zins plus Hybridanleihen [WKN CK 4578] erworben. Derzeit
notiert die Anleihe mit rund 40 Prozent, was einen Verlust von etwa
60 Prozent bedeuten würde. "Bei diesen Anleihen besteht schneller
Handlungsbedarf, da eine dreijährige Verjährungsfrist gilt, die ab
dem Kauf beginnt", erklärt Dr. Petra Brockmann. "Wie empfehlen daher
Anlegern, die sich falsch beraten fühlen, schnell eine rechtliche
Prüfung durchführen zu lassen!"

Zumeist haben die Banken die Anleger nicht über die Besonderheiten
derartiger Nachranganleihen aufgeklärt. Wer sein Geld mit
garantierter Verzinsung sicher und mit der Maßgabe anlegen wollte,
jederzeit darüber verfügen zu können, für den sind Hybridanleihen
vollkommen ungeeignet. Aufgrund ihres Eigenkapitalcharakters können
sie nicht durch den Anleger selbst gekündigt werden. Er ist auf die
Ausübung der Kündigung durch die Emittentin zum erstmöglichen
Kündigungstermin angewiesen. Ob die Kündigung erfolgt, hängt nicht
zuletzt von der finanziellen Situation der Emittentin ab. Die
Anleihen laufen unendlich oder zumeist über einen relativ langen
Zeitraum. Wer als Anleger auf das Geld vorzeitig angewiesen ist, muss
daher die Wertpapiere über die Börse verkaufen und wird dabei
möglicherweise erheblichen Schaden erleiden. Teilweise nehmen
derartige Tier-Anleihen auch am Verlust teil. Auch die Zinszahlung
ist keineswegs gesichert; werden durch die Bank Verluste
erwirtschaftet, können die Kuponzahlungen ausgesetzt werden. Eine
Pflicht zur Nachzahlung besteht für diesen Fall regelmäßig nicht.   

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch
für Wirtschaftskanzleien, 2009/2010, eine Spitzenposition bei den
bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Kapitalmarktrecht, Bank- und Börsenrecht tätig. RA.
Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann gehören laut JUVE-Handbuch zu den
häufig empfohlenen Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen und Hamburg vertritt ausschließlich geschädigte
Kapitalanleger.

Originaltext: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61631
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61631.rss2

Pressekontakt:
Kanzleikontakt
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
RAin. Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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