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Tipps für den Alltag (mit Bild) / Nicht mehr zahlen als im Vorjahr / Kfz-Versicherung auch nach dem Stichtag noch kündbar

Geschrieben am 09-12-2009

Coburg (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

Der vielbeschworene Stichtag zur Kündigung der Kfz-Versicherung,
der 30. November, ist vorbei: Doch viele Autofahrer halten ihre
Beitragsrechnung erst danach in den Händen und merken, dass sie für
ihre Versicherung künftig tiefer in die Tasche greifen müssen. Wer
sich über die Mehrkosten ärgert, kann trotzdem noch handeln. Durch
das Sonderkündigungsrecht, das in allen Verträgen festgeschrieben
ist, können Autofahrer auch noch zu einem späteren Zeitpunkt, zu
einem günstigeren Anbieter wechseln.

Sein Sonderkündigungsrecht kann man geltend machen, wenn das
Beitragsniveau des Tarifs steigt und/oder wenn Veränderungen in der
Typ- oder Regionalklasse zu Verteuerungen führen. Ob man außerhalb
der Regel die Versicherung wechselt, weil die Kfz-Haftpflicht- oder
die Kaskoversicherung jeweils allein oder gemeinsam teurer werden,
spielt keine Rolle. Wer kündigen will, muss das innerhalb eines
Monats nach Erhalt der Rechnung schriftlich tun. Um auf Nummer Sicher
zu gehen, sollte sich für ein Einschreiben mit Rückschein
entscheiden.

Das Sonderkündigungsrecht greift allerdings nicht, wenn die
veränderte Regionalklasse durch einen Umzug in einen schlechter
eingestuften Zulassungsbezirk verursacht wird. Und auch wer im
laufenden Jahr einen Unfall hatte, der zur Verschlechterung des
Schadenfreiheitsrabatts führte, kann seinem Versicherer nach dem
Stichtag nicht einfach Adieu sagen.

Damit ein Kunde vergleichen kann, ob und warum sich die Prämie
erhöht, steht auf jeder Rechnung ein Vergleichsbeitrag, darauf macht
die HUK-COBURG aufmerksam. Bei Gegenüberstellung des neue Beitrages
kann man erkennen, wie viel der Kunde hätte zahlen müssen, wenn
bereits im noch laufenden Jahr seine künftige Schadenfreiheitsklasse
gegolten hätte.

Originaltext: HUK-Coburg
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7239
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7239.rss2

Pressekontakt:
HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz 9
6444 Coburg
Tel: 09561 96-2080/81/82
Fax: 09561 96-3680
presse@huk-coburg.de
http://www.huk.de
Leitung: Alois Schnitzer


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