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Halbwissen schadet dem Verbraucher / Warum eine Sterbegeldversicherung wirklich Sinn macht

Geschrieben am 07-12-2009

München (ots) - Das Thema Sterben wird in unserer Gesellschaft
gerne verdrängt. Sicherlich auch ein Grund, warum zur
Sterbegeldversicherung nur wenige und teils unzutreffende Aussagen zu
finden sind. Aus Verbrauchersicht wichtig und sinnvoll war daher der
im August 2009 veröffentlichte große Vergleichstest der Zeitschrift
"Finanztest". Die HDH, die hier als verbraucherfreundliche
Sterbegeldversicherung zu den Top-Gewinnern zählt, geht noch einen
Schritt weiter: Sie möchte mit wissenswerten Fakten weit verbreitete
Vorurteile und Fehlinformationen widerlegen. So kann der Verbraucher
auf Grundlage tatsächlicher Sachverhalte seine Entscheidung zur
richtigen Bestattungsvorsorge treffen.

Gerade im Trauerfall ist es für Angehörige hilfreich, wenn sie
nicht zusätzlich finanziell belastet werden. Hat der Verstorbene
nicht vorgesorgt, bleiben mindestens die Beerdigungskosten an den
Hinterbliebenen hängen. Selbst eine einfache Form der Feuerbestattung
kostet rund 3.000 Euro und eine Erdbestattung im schlichten Rahmen
circa 5.000 Euro.

Eine Sterbegeldversicherung sorgt dafür, dass die finanziellen
Aufwendungen für eine würdevolle Bestattung nicht zur Belastung für
die Hinterbliebenen werden. Nach dem Ableben der versicherten Person
erhalten die im Vertrag festgelegte Bezugsperson oder die
gesetzlichen Erben die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich
garantierter Überschüsse und weiterer Boni ausbezahlt. Immer wieder
werden jedoch für die Bestattungsvorsorge andere Sparmodelle mit der
Behauptung empfohlen, diese seien wesentlich effizienter als eine
Sterbegeldversicherung. Dass dies falsch ist, zeigt die HDH
nachfolgend anhand aufschlussreicher Fakten auf.

Ohne Gesundheitsprüfung ein lebenslanger Schutz

Anders als bei einer Kapital- oder Risikolebensversicherung, ist
für eine Sterbegeldversicherung der HDH keine Gesundheitsprüfung
notwendig. Je nach abgeschlossenem Tarif zahlt man entweder einen
Einmalbeitrag oder festgelegte Beiträge über einen bestimmten
Zeitraum ein. Damit ist man nach Ablauf einer Wartezeit bereits
während der Einzahlungsdauer voll abgesichert. Auch danach besteht
ein lebenslanger Versicherungsschutz - und das sogar beitragsfrei. Im
Gegensatz dazu ist bei einer Risiko- oder Kapitallebensversicherung
eine Todesfallabsicherung in der Regel nur bis zum 75. oder 85.
Lebensjahr möglich.

Damit der Verzicht auf die Gesundheitsprüfung nicht zum Nachteil
der Versicherten wird, sind bei einer Sterbegeldversicherung je nach
Anbieter und Tarif unterschiedliche Wartezeiten vorhergesehen. Sie
schützen die Versichertengemeinschaft vor den Personen, die
beispielsweise wegen einer fortgeschrittenen Krankheit mit ihrem
baldigen Ableben rechnen, noch schnell einen Versicherungsschutz
beantragen und so den Versicherungsgedanken ad absurdum führen. Bei
der HDH beträgt die Wartezeit nur 6 Monate, wenn der Kunde bei
Abschluss der Versicherung unter 55 Jahre alt ist, ansonsten 36
Monate. Bei der angebotenen Sterbegeldversicherung gegen
Einmalbeitrag (Tarif 4-EB), beträgt die Wartezeit bis zum 55.
Lebensjahr ebenfalls nur 6 Monate, zwischen dem 55. und 65.
Lebensjahr bloß 12 Monate und ab dem 65. Lebensjahr lediglich 18
Monate.

Sollte ein Versicherter während dieser Wartezeiten sterben, sind
die einbezahlten Beiträge bei einem HDH-Vertrag nicht verloren. Die
Hinterbliebenen bekommen von der HDH mindestens die eingezahlten
Beiträge - und zwar ohne Abzug von Kosten oder Gebühren. Im Falle
einer 3-jährigen Wartezeit werden im zweiten Jahr sogar 1/3 bzw. im
dritten Jahr 2/3 der vollen Versicherungssumme ausbezahlt. Beim
Versicherungsschutz gegen Einmalbeitrag wird im Falle eines Todes
innerhalb der Wartezeit der einbezahlte Beitrag zuzüglich der
garantierten Zinsen in Höhe von 3,25 Prozent ebenfalls ohne Abzug von
Kosten und Gebühren erstattet.

Übrigens: Bei Tod durch Unfall gelten keine Wartezeiten. Die
Hinterbliebenen sind hier ab Vertragsabschluss abgesichert und
erhalten in diesem Falle auch noch das Doppelte der vereinbarten
Versicherungssumme, wenn der Versicherte das 65. Lebensjahr noch
nicht vollendet hat.

Hohe Rendite und optimales Preis-Leistungsverhältnis

Durch die vertraglich festgelegte Zahlungsdauer entweder bis zum
65. oder 75. Lebensjahr ist eine Überzahlung ausgeschlossen. Das
gleiche gilt für den Einmalbeitrag. Eine Überbezahlung durch den
Kunden, wie dies von der Zeitschrift "Finanztest" bei einigen anderen
Anbietern von Sterbegeldversicherungen angeprangert wurde, gibt es
somit bei der HDH nicht.

Auch der Vorwurf, eine Sterbegeldversicherung sei im Vergleich zu
anderen Versicherungs- oder Geldanlageformen zu teuer, trifft gerade
auf die HDH nicht zu. Auf Grund der garantierten Verzinsung von 3,25
Prozent liegt die HDH im Vergleich zum Garantiezins von 2,25 Prozent
einer normalen Kapitallebensversicherung um stattliche 1 Prozent
darüber. Selbst Festgeldanlagen und Sparbücher sind keine
Alternativen, zumal sie keinen Versicherungsschutz enthalten. Die
Sterbegeldversicherung der HDH hingegen bietet eine sichere
Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme zuzüglich Überschüsse
ab Vertragsbeginn bzw. nach Beendigung der Wartezeit - im Gegensatz
zu anderen Geldanlageformen, die erst nach Ablauf einer längeren
Ansparphase den gewünschten Betrag zur Verfügung stellen.
Gleichzeitig gewährleistet die Sterbegeldversicherung von Anfang an
einen lebenslangen Versicherungsschutz und leistet auch dann, wenn
der Kunde ein hohes Alter erreicht hat. Bei einer Risiko- oder
Kapitallebensversicherung wird dagegen nur innerhalb der
Vertragslaufzeit, meist bis maximal zum 75. oder 85. Lebensjahr, ein
derartiger Todesfallschutz gewährt.

Dr. Klaus Lindhorst, Vorstand der HDH bestätigt: "Mit der HDH
Sterbegeldversicherung können unsere Mitglieder getrost 100 Jahre
oder älter werden, sie haben stets die Gewissheit, dass die
irgendwann notwendig werdenden Bestattungskosten keinerlei
finanzielle Belastung für ihre Angehörigen darstellen."

Originaltext: HDH die Hinterbliebenenkasse
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/78237
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_78237.rss2

Pressekontakt:
Christian Hanf
Geschäftsführer
HDH Hinterbliebenenkasse
Arcisstr. 50
80799 München
Tel. 089 5508963-0
www.hinterbliebenenkasse.de
service@hinterbliebenenkasse.de


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