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Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Zugspitzlauf-Prozess:

Geschrieben am 01-12-2009

Bielefeld (ots) - Wer sich zu einem Extrem-Lauf anmeldet, sollte
sich der Risiken bewusst sein. Wenn Sportler eine Gesamtstrecke von
fast 18 Kilometern zurücklegen und dabei mehr als 2200 Höhenmeter
überwinden wollen, müssen sie nicht nur körperlich fit, sondern auch
passend ausgerüstet sein. Die beiden Männer, die beim Zugspitz-Lauf
2008 ums Leben kamen, waren nur mit T-Shirt und kurzer Hose
bekleidet. Warum liefen sie immer weiter, obwohl sie steifgefroren
und völlig erschöpft waren?
Von einem fahrlässigen Verhalten des Veranstalters ließ sich das
Gericht nicht überzeugen. Der Mann hatte die Verantwortung über
geeignete Kleidung den Läufern zugewiesen, die Sportler hätten einen
Haftungsausschluss unterschrieben.
Eine richtige Entscheidung, denn fahrlässig verhalten haben sich
einzig die Läufer selbst. Ob aus falschem Ehrgeiz oder grober
Fehleinschätzung - ihrer Eigenverantwortung sind sie nicht
nachgekommen. Bei dichtem Schneetreiben liefen sie weiter. Das war
nicht nur fahrlässig, sondern in diesem Fall tödlich.
Das Urteil ist wegweisend. Verantwortung trägt in erster Linie jeder
Mensch für sich selbst - nicht nur im Extremsport.

Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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