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Stellungnahme von eBay zum französischen Urteil im Rechtsstreit mit LVMH

Geschrieben am 30-11-2009

Paris, November 30 (ots/PRNewswire) -

- Die Unterlassungsverfügung ist ein Missbrauch selektiver
Vertriebssysteme

- Die Ordnungsstrafe ist unverhältnismässig und in keinster
Weise im Einklang mit anderen juristischen Entscheidungen

eBay nimmt Stellung zu einer Entscheidung des Pariser
Handelsgerichts im Rechtsstreit mit LVMH, in deren Rahmen eBay mit
einer Ordnungsstrafe von 1.7 millionen Euro belegt wurde. Die
Ordnungsstrafe bezieht sich auf eine Unterlassungsverfügung, die
französische eBay-Nutzer daran hindert, Parfumprodukte der LVMH
Gruppe auf allen eBay-Seiten weltweit zu kaufen oder zu verkaufen.

Alex von Schirmeister, General Manager von eBay in Frankreich
sagte: "Die heutige Entscheidung schadet den Verbrauchern, die daran
gehindert werden, authentische Produkte im Internet zu kaufen und zu
verkaufen. Die Unterlassungsverfügung stellt einen Missbrauch
selektiver Vertriebssysteme dar. Sie wird benutzt, um einschränkende
Vertriebsverträge durchzusetzen. Das ist wettbewerbsschädigend."

"Wir gehen davon aus, dass die übergeordneten Gerichte diese
Entscheidung aufheben und gewährleisten werden, dass
E-Commerce-Unternehmen wie eBay Käufern und Verkäufern auch zukünftig
als Plattformen dienen, um mit authentischen Produkten zu handeln."

Herr von Schirmeister ergänzte: "Angesichts der Tatsache, dass
eBay der Unterlassungsverfügung nachgekommen ist, ist die
Ordnungsstrafe selbst unverhältnismässig. Sie ist keinster Weise im
Einklang mit den juristischen Erfolgen von eBay in Frankreich,
Grossbritannien, Deutschland, Belgien und den USA."

Hintergrundinformationen

Die Unterlassungsverfügung, die im Juni 2008 erlassen wurde,
verlangt, dass eBay die französischen Nutzer daran hindert,
authentische LVMH-Parfumprodukte auf allen eBay-Seiten weltweit zu
kaufen oder zu verkaufen.

Um der Unterlassungsverfügung zu entsprechen, hat eBay
hochmoderne Filtersoftware eingesetzt, um die Millionen täglich
eingestellter Artikel zu überprüfen. Tausende von Angeboten
authentischer Produkte wurden für die französischen Nutzer unsichtbar
und unzugänglich gemacht.

LVMH legte in den Gerichtsunterlagen detaillierte Informationen
zu lediglich 1341 der 200 Millionen Artikel vor, die sich täglich bei
eBay im Angebot befinden. Nach Einschätzung von eBay wurden diese
Artikel von Nutzern eingestellt, die bewusst versuchten, die von eBay
eingesetzten umfassenden Systeme zu umgehen. Bei insgesamt 1091 (81%)
der von LVMH vorgelegten Angebote waren die zum Verkauf stehenden
Artikel vom Verkäufer nicht richtig beschrieben, enthielten eine
falsche Schreibweise oder gar keine Nennung des Markennamens oder
waren nur über eingestellte Bilder des Produkts identifizierbar.

Die Berufungsverhandlungen zu der Unterlassungsverfügung und
zwei weiteren Fällen mit Bezug zu LVMH sind für Mai 2010 geplant.

Die Pressemitteilung zum Download finden Sie unter
http://presse.ebay.de.

Über eBay

eBay verbindet jeden Tag Millionen von Menschen auf der ganzen
Welt. Durch global vernetzte Internet-Plattformen ermöglicht eBay es
ihnen, über alle Grenzen hinweg miteinander Handel zu treiben und zu
kommunizieren sowie Zahlungen zu tätigen und entgegenzunehmen. Seit
der Gründung im Jahr 1995 in den USA hat eBay sich kontinuierlich
weiterentwickelt und zählt einige der stärksten Marken weltweit zu
seinem Unternehmensnetzwerk, darunter eBay, PayPal, Skype,
Shopping.com, eBay Kleinanzeigen sowie mobile.de. eBay hat seinen
Hauptsitz in San Jose/Kalifornien. Seit 1999 ist eBay in Deutschland
vertreten. Der deutsche Unternehmenssitz befindet sich in Dreilinden
bei Berlin.

PARIS, November 30 /PRNewswire/ --

Originaltext: eBay
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/78141
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_78141.rss2

Pressekontakt:
Kontakt: eBay GmbH, Maike Fuest - eBay Unternehmenskommunikation,
Marktplatz 1 - 14532 Europarc-Dreilinden, Tel: +49(0)30/8019-5160,
E-Mail: presse@ebay.de


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