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Musizieren erlaubt! / Mietverträge dürfen das Üben mit Instrumenten nicht ausschließen

Geschrieben am 24-11-2009

Baierbrunn (ots) - Auch wenn einem bei ersten Blockflöten- oder
Geigenversuchen der lieben Nachbarskinder fast die Ohren abfallen:
Musizieren in Mietverträgen generell zu untersagen, gilt als
unzulässig und deshalb als unwirksam, sagt Ulrich Roperz,
Pressesprecher des Deutschen Mieterbundes in Berlin, im
Apothekenmagazin "BABY und Familie". Wie lange jemand üben darf,
hängt vom Instrument ab und wird von den Gerichten unterschiedlich
beurteilt. Klavier üben darf man zwischen 90 und 180 Minuten täglich,
Schlagzeug täglich außer sonntags 45 bis 90 Minuten lang. Eine
Sonderregel gilt für elektronisch verstärkbare Instrumente. Sie
müssen grundsätzlich auf Zimmerlautstärke eingestellt sein. Für alle
Musikanten gilt: Ruhezeiten einhalten!

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Apothekenmagazin "BABY und Familie" 11/2009 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.

Originaltext: Wort und Bild - Baby und Familie
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/54201
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_54201.rss2

Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de


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