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"Schwer verletzt" ist relativ / Polizei und Mediziner beurteilen die Schwere von Verletzungen nach unterschiedlichen Kriterien

Geschrieben am 15-11-2009

Baierbrunn (ots) - Wenn im Polizeibericht über einen Unfall für
die Presse von einem "Schwerverletzten" die Rede ist, kann es sein,
dass das Opfer schon am nächsten Tag aus dem Krankenhaus entlassen
wird. Schwer verletzt ist nach Definition der Polizei ein Mensch, der
mindestens 24 Stunden im Krankenhaus verbleibt. "Die Klassifizierung
in leicht, schwer oder schwerstverletzt ist eine Einteilung, die die
Polizei für die Presse vornimmt", erklärt Professor Peter Sefrin,
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte
in der "Apotheken Umschau". "Sie sagt nichts aus über die wirkliche
Schwere der Schädigung." Notfallmediziner benutzen einen genau
definierten Code, um sich am Unfallort schnell und präzise
verständigen zu können. Der NACA-Code beschreibt in sieben
Abstufungen von geringfügiger Störung (NACA 1) bis hin zum Tod (NACA
7) den Schweregrad einer Verletzung. Die weiterbehandelnden Kollegen
im Krankenhaus bekommen die Diagnosen jedoch in der im medizinischen
Alltag üblichen Terminologie.

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 11/2009 B liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.

Originaltext: Wort und Bild - Apotheken Umschau
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52678
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52678.rss2

Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de


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