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Rechtsanwalt Theo Paeffgen erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Verlag der WAZ-Mediengruppe wegen Bericht zu Schalke 04

Geschrieben am 12-11-2009

Bonn/Essen (ots) - Die Essener WAZ-Gruppe hat eine erste
empfindliche Niederlage vor Gericht für ihre falsche und
ehrabschneidende Berichterstattung in ihrer Ausgabe vom 26. November
2009 über die Rolle des ehemaligen Schalker Rechtsanwalts Theo
Paeffgen im Zusammenhang mit der Schalker Finanzkrise kassiert.

Die Pressekammer des Hamburger Landgerichts, bundesweit anerkannt
für Ihre Rechtsprechung im Presserecht, erließ heute eine
Verbotsverfügung gegen die Redakteure der Gruppe, Klaus Wille und
Manfred Hendriock, sowie den Zeitungsverlag der WAZ. Die
Verbotsverfügung untersagt dem Verlag und den Redakteuren weiterhin
ungeprüft und unberechtigt Gerüchte aus Schalker Vorstands- und
Aufsichtsratskreisen über Rechtsanwalt Theo Paeffgen zu verbreiten.

Sie hatten unter anderem behauptet, Schalkes ehemaliger
Rechtsanwalt Theo Paeffgen sei die Quelle für Zeitungsberichte über
die Finanzkrise des Clubs und verfolge damit eigene finanzielle
Interessen.

(Beschluss vom 9. November 2009 der 24. Zivilkammer des LG Hamburg
AZ: 324 O 616/09) Die Geschichten von Wille und Hendriock wurden in
der WAZ, der NRZ, der Westfälischen Rundschau und der Westfalenpost
abgedruckt.

Sollten die Zeitungen oder ihre Redakteure Wille und Hendriock die
falschen Behauptungen wiederholen, droht ihnen ein Ordnungsgeld im
Einzelfall von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft
insgesamt von bis zu 2 Jahre.

Konkret hat das Hamburger Landgericht den Zeitungen und ihren
Redakteuren verboten,

- durch Ihre Berichterstattung den Eindruck zu erwecken, dass
Rechtsanwalt Theo Paeffgen, Ex-Anwalt des Schalke 04, Quelle von
Zeitungsberichten über die Finanzkrise des Clubs sei;

- zu behaupten oder zu verbreiten, dass der Investmentbanker
Stephen Schechter vom Verein Schalke 04 eine Generalvollmacht
für Rechtsanwalt Paeffgen gefordert habe;

- zu behaupten oder zu verbreiten, dass Paeffgen Honorare in Höhe
von 5 bis 7 Millionen Euro entgangen seien, weil die von
Schechter unterbreiteten Vorschläge vom Club abgelehnt wurden.

Die vom Zeitungsverlag und seinen Redakteuren verbreiteten
Gerüchte über Rechtsanwalt Paeffgen, die mit der Verbotsverfügung des
Gerichtes nun gestoppt wurden, waren Teil einer Rufmord-Kampagne
gegen den Anwalt. Diese weiter zu verbreiten, ist nicht vom deutschen
Presserecht gedeckt.

Der Zeitungsverlag der WAZ ist ein ehemaliger Arbeitgeber von
Schalkes amtierenden Finanzvorstand Peter Peters. Schalkes
Aufsichtsratsmitglied Peter Lange ist gleichzeitig Mitglied der
Geschäftsleitung des Zeitungsverlages der WAZ.

Originaltext: Paeffgen Rechtsanwalts Gesellschaft mbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/77867
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_77867.rss2

Pressekontakt:
Rechtsanwalt Theo Paeffgen
Telefon: 0228 90 26 7 76
www.paeffgen.eu


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