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Stanley S. Arkin, Rechtsanwalt Seiner Durchlaucht des Fürsten Albert II von Monaco, stellt Antrag auf Abweisung unbegründeter Klage von Robert Eringer

Geschrieben am 12-11-2009

New York und Malibu, Kalifornien, November 12 (ots/PRNewswire) -

- Eringers Klage sei "ein primitiver Ausplünderungsversuch' bzw.
eine eklatante Erpressung"

Stanley S. Arkin, Rechtsanwalt von Fürst Albert II von Monaco (im
Weiteren "Fürst Albert"), beantragte heute vor dem Bundesgericht in
Kalifornien im Namen des Fürsten Alberts die Klage von Robert Eringer
als unbegründet abzuweisen. Mit dieser Klage versucht Eringer das
US-amerikanische Justizsystem zu missbrauchen, um dem Fürsten Albert
ihm nicht zustehende Gelder abzutrotzen.

Arkin sagte: "Vereinfacht ausgedrückt ist Robert Eringer genauso
unglaubwürdig wie sein Klageversuch. So schmückt er seine Klage
seitenlang mit zusammenhangslosen und angeblichen, bizarren Anekdoten
aus, die nichts mit der vermeintlichen Klage zu tun haben. Im Grunde
kleidet Eringers eine schlichte Vertragsverletzungsforderung in eine
Klageschrift voller grandioser, skurriler und weitgehend irrelevanter
Behauptungen, die deutlich nach einem primitiven
"Ausplünderungsversuch" bzw. einer eklatanten Erpressung riechen."

In dem von Arkin eingereichten Antrag wird festgestellt, dass
Fürst Albert als Souverän und Staatsoberhaupt von Monaco Anspruch auf
Immunität gegenüber Eringers Klage hat. Das völkerrechtliche
Gewohnheitsrecht sieht nämlich vor, dass ausländischen
Staatsoberhäuptern absolute Immunität gegenüber der Gerichtsbarkeit
der Vereinigten Staaten zusteht.

Darüber hinaus wird in dem Antrag betont, dass Eringers
Behauptungen klar belegen, dass sich der fragliche Vertrag auf
Angelegenheiten bezieht, die in keiner Weise mit Kalifornien (wo
Eringer seine Klage einreichte) oder den Vereinigten Staaten in
Zusammenhang stehen. In dem Antrag wird weiterhin darauf hingewiesen,
dass "ein ungeeigneteres Szenario kaum denkbar ist, als dass dieses
Gericht in diesem Streitfall eine Entscheidung trifft".

In dem Antrag wird das Gericht ebenfalls auf die Tatsache
aufmerksam gemacht, dass Eringer in einem Schreiben an Fürst Albert
im September 2009 ca. 400.000 (d.h. 600.000 USD) im Tausch gegen die
Geheimhaltung des Inhalts der bisher nicht eingereichten Klage
verlangte. In dem Antrag heisst es: "Mit seinem Racheversuch für das
Scheitern, das ihm nicht zustehendes Geld zu erhalten, hat der Kläger
seine böswillige Absicht letztlich selbst offenbart. So enthält die
Klage eine Forderung in Höhe von nur 40.000 (ca. 60.000 USD), einem
Bruchteil des ursprünglich vom Kläger verlangten Betrages."

"Eringer hat einen unverblümten Erpressungsversuch in eine
unbegründete Vertragsverletzungsklage umgemünzt", sagte Arkin. "Wie
öffentlich Unterlagen belegen, handelt es sich nicht um das erste
Mal, dass er versucht, unschuldige Menschen zu schikanieren."

Ansprechpartner:
Robert Siegfried
Kekst and Company
Tel.: +1-212-521-4832

Originaltext: Stanley S. Arkin
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/77857
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_77857.rss2

Pressekontakt:
Robert Siegfried, Kekst and Company, Tel.: +1-212-521-4832


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