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Verbraucherzentrale NRW zeichnet Zerrbild der Wirklichkeit / Berufsverband der Deutschen Dermatologen zum Hautkrebsscreening

Geschrieben am 04-11-2009

Berlin (ots) - Der Berufsverband der Deutsche Dermatologen weist
mit Entschiedenheit die Darstellung der Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen zurück, Hautärzte verweigerten in großer Zahl die
Hautkrebsvorsorge als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
"Das Gegenteil ist richtig," unterstreicht BVDD-Präsident Dr. Michael
Reusch und bezeichnet den Bericht der Verbraucherschützer auf der
Basis einer Telefonumfrage als ein "Zerrbild der Wirklichkeit".

Fakt ist: 44 Millionen Bundesbürger haben seit 1. Juli 2008 einen
Anspruch auf ein Hautkrebsscreening im Rahmen der gesetzlichen
Krankenversicherung. Hautarztpraxen verzeichnen seither einen
Vorsorgeboom. Millionenfach haben Bundesbürger dieses Angebot bislang
bereits bei einem der rund 3000 vertragsärztlich tätigen Hautärzte
wahrgenommen.

Mit durchschnittlich 300 Hautkrebs-Screening und mehr im Quartal
arbeiten viele der teilnehmenden Hautarztpraxen an ihrer
Kapazitätsgrenze, Wartezeiten sind jedoch unvermeidlich, schließlich
sollen weiter wie bisher auch Hautkranke versorgt werden. In der
Regel ist eine Vorsorgeuntersuchung - anders als viele
Krankenbehandlungen -planbar, erläutert der Berufsverband.

"Das Hautkrebsscreening als Vorsorgeleistung der gesetzlichen
Krankenversicherung ist eine Erfolgsstory, nicht zuletzt dank des
Engagements, mit dem sich Dermatologen von Anfang an für diese
Vorsorgeleistung eingesetzt haben," unterstreicht BVDD-Präsident
Reusch. Nahezu geschlossen habe die Fachgruppe den erforderlichen
Zulassungskurs absolviert.

Neben der gynäkologischen Prävention werde keine andere
Krebsvorsorgeleistung so zahlreich angenommen, wie das
Hautkrebsscreening. Um so unverständlicher seien Medienberichte von
einer Telefonaktion der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bei
175 ausgesuchten Hautarztpraxen. "Sie zeichnen nach Ansicht des
Berufsverbandes ein Zerrbild der Wirklichkeit", betont der
BVDD-Präsident. Es werde nicht deutlich, dass keineswegs alle
Hautärzte verpflichtet sind, das Screening als Kassenleistung zu
erbringen.

Offenbar habe die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
veraltete Listen herangezogen, in der auch Dermatologen enthalten
waren, die das Screening als Kassenleistung nicht anbieten. "Daher
führen die verallgemeinernden Schlussfolgerungen der Befragung in
die Irre", so Reusch.

Für Irritationen sorgten in der Tat immer wieder die Bestimmungen
zur Praxisgebühr und der Einsatz des Auflichtmikroskops. Für die
alleinige Screeninguntersuchung falle keine Kassengebühr an,
bekräftigt Reusch. Allerdings sei vielen Patienten nicht bekannt,
dass die Hautarztpraxen verpflichtet seien, die Kassengebühr geltend
zu machen, wenn der Versicherte zugleich mit dem Screening auch noch
andere Hautprobleme anspreche und abgeklärt haben wolle. 

Die Bestimmungen zum Hautkrebsscreening im Rahmen der gesetzlichen
Krankenversicherung betrachten eine Untersuchung mit dem bloßen Auge
als ausreichend. Tatsächlich lehnten eine Reihe von Dermatologen eine
Hautkrebsvorsorgeuntersuchung ohne Dermatoskop ab - "allein schon aus
haftungsrechtlichen Gründen", wie Reusch betont.

Die Untersuchung mit dem Dermatoskop habe die Fachgruppe als
Standard in einer Zeit entwickelt, als das Screening noch keine
Kassenleistung war. Studien belegten die höhere Zuverlässigkeit der
Diagnostik. "Inzwischen haben einzelne Krankenkassen die
Fragwürdigkeit dieser Regelung erkannt und in Zusatzverträgen die
Untersuchung mit einem Dermatoskop im Jahresrhythmus und auch für
jüngere Versicherte ab dem 18. Lebensjahr als Standard anerkannt und
in ergänzenden Verträgen für ihre Versicherten geregelt,"
unterstreicht Reusch.

Originaltext: Berufsverband der Deutschen Dermatologen
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/57738
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_57738.rss2

Pressekontakt:
BVDD-Pressestelle
Ralf Blumenthal
Wilhelmstr. 46
53879 Euskirchen
Tel.: 02251-7762520


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