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Rahmenvereinbarung nimmt Rationierung billigend in Kauf

Geschrieben am 03-11-2009

Berlin (ots) - Mit den Höchstquoten zur Verordnung bestimmter
Arzneimittel, die in der Arzneimittelrahmenvereinbarung beschlossen
worden sind, haben KBV und GKV-Spitzenverband ein klares Zeichen zur
Versorgungsverschlechterung gesetzt. Zudem hat die KBV der
Therapiefreiheit des Arztes eine Absage erteilt. "Es ist
verwunderlich, dass sich die ärztliche Standesorganisation von der
Therapiefreiheit verabschiedet. Dies ist nicht im Sinne des
behandelnden Arztes, der weiterhin an die Situation seiner Patienten
angepasste Therapien verordnen will. Durch die vereinbarten
Höchstquoten wird eine klare Rationierung durchgeführt, gegen alle
bisher öffentlich gemachten Beteuerungen" erklärte Prof. Dr. Barbara
Sickmüller, stellvertretende Hauptgeschaftsführerin des BPI.

Bis dato wurde in der Rahmenvereinbarung die Ausgabenentwicklung
für das Folgejahr beschlossen. Instrumente wurden regional und nach
Fachgruppen spezifisch entwickelt. Nun sind erstmals Höchstquoten für
die Verordnungen von bestimmten Arzneimitteln in der bundesweiten
Empfehlung benannt worden. Wer sich an diese Quoten hält, entgeht
einer Wirtschaftlichkeitsprüfung. Doch mit dieser Vereinbarung werden
bewusst Verordnungseinschränkungen in Kauf genommen. Besonders
augenfällig ist das Problem bei den sogenannten Opioiden
(Schmerzmittel). Hier wird eine Höchstquote für die transdermale
Darreichungsform (Pflaster) festgelegt. "Auf die individuelle
Situation des Arztes und seiner Patienten sind solche Quoten aber
nicht anpassbar. Hier wird beispielsweise bei der Schmerztherapie
eine klare Rationierung eingeführt. Es ist geradezu zynisch, die
Verordnung der Pflaster auf maximal 50 Prozent zu beschränken. Hier
geht es um Willkür und nicht um Bedarf. Wir fordern die KVen auf,
diese Rahmenvereinbarung nicht umzusetzen. Der Gesetzgeber sollte
sich die Rahmenvereinbarung genau anschauen, ob hier die
Selbstverwaltung nicht weit über den gesetzlichen Auftrag hinaus
gegangen ist" so Sickmüller.

Hinzu kommt, dass die Höchstquoten zu erheblichen - sachlich nicht
begründbaren - Wettbewerbsverzerrungen im Arzneimittelmarkt führen
werden. Dies ist keine interne Angelegenheit der vertragsärztlichen
Selbstverwaltung und hätte im Vorfeld mit den betroffenen
pharmazeutischen Unternehmen bzw. den Verbänden der Pharmaindustrie
diskutiert werden müssen.

Originaltext: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/21085
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_21085.rss2

Ihr Ansprechpartner:
Joachim Odenbach, Tel. 030/27909-131, jodenbach@bpi.de


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