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ots.Audio: Höhere Rente durch Kinder

Geschrieben am 03-11-2009

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Kinder kosten Geld - viel Geld. Das stellen Eltern schnell fest,
schließlich braucht der Nachwuchs nicht nur Luft und Liebe, sondern
auch Windeln, etwas zu essen und anzuziehen, später ein Fahrrad,
Spielzeug, Bücher und und und. Doch Kinder bringen auch finanzielle
Vorteile, zum Beispiel für die gesetzliche Rente. Um welche Beträge
es sich handelt, weiß Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher
der Deutschen Rentenversicherung Bund:

O-Ton 1 min 14 sec.
Die Kindererziehungszeit beginnt mit dem Monat nach der Geburt des
Kindes und endet 36 Monate später, bei Geburten vor dem 1. Januar
1992 nach 12 Monaten.
Kindererziehungszeiten werden so bewertet, als hätte man in dieser
Zeit gearbeitet und dabei das durchschnittliche Arbeitsentgelt eines
Beschäftigten verdient, das 2009 bei rund 31.000 Euro in den alten
und bei rund 26.000 Euro in den neuen Bundesländern liegt. Dadurch
erhöht sich die Rente derzeit pro angerechnetem Jahr um gut 26 Euro
monatlich in den alten Bundesländern, in den neuen Bundesländern sind
es rund 23 Euro monatlich. Dazu ein Beispiel: Eine Hamburgerin mit
drei kleinen Kindern, die alle nach 1991 geboren sind, bekommt später
nach aktuellen Werten für neun Jahre Kindererziehungszeit gut 234
Euro mehr Rente. Hat sie in dieser Zeit noch gearbeitet, bekommt sie
die Werte für die Beitragszeit sogar noch dazu."

Die Kindererziehungszeit wird für die leiblichen Kinder, aber auch
für die Erziehung von Pflege-, Stief- oder Adoptivkindern
angerechnet. Sowohl Mütter als auch Väter können
Kindererziehungszeiten erhalten, allerdings jeweils nur einer von
ihnen:

O-Ton 15 sec.
"Der Anspruch auf die Kindererziehungszeiten kann auch zwischen den
Eltern aufgeteilt oder komplett dem Vater zugeordnet werden. In
diesen Fällen ist allerdings eine übereinstimmende Erklärung beider
Elternteile erforderlich."

Zusätzlich wird bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes eine so
genannte Kinderberücksichtigungszeit gutgeschrieben:

O-Ton 25 sec.
"Diese Berücksichtigungszeit erhöht zwar nicht wie die
Kindererziehungszeit die Rente direkt, mit ihr können aber besondere
rentenrechtliche Wartezeiten, wie zum Beispiel die für eine
Altersrente für langjährig Versicherte, erfüllt werden. Außerdem
können beitragsfreie Zeiten wie zum Beispiel die einer schulischen
Ausbildung durch die Kinderberücksichtigungszeit eine bessere
Bewertung erhalten."

Wer sich noch intensiver informieren möchte, findet in den
Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung
kompetente Ansprechpartner. Alle Adressen sind auf der Internetseite
www.deutsche-rentenversicherung.de. abrufbar. Am bundesweiten
Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800
können Versicherte kostenlos weitere Informationen erhalten.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Gabriele Chlopczik
Deutsche Rentenversicherung Bund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation
Ruhrstr. 2, 10709 Berlin / Postanschrift: 10704 Berlin
fon: +49 30 865-36750
fax: +49 30 865-27379
D2 : +49 172 3821705
m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de


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