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Wenn plötzlich Oma und Opa weg sind / Trennungskinder verlieren häufig auch noch die Großeltern

Geschrieben am 01-11-2009

Baierbrunn (ots) - Wenn Eltern sich trennen, müssen Kinder nicht
nur mit dem Fehlen eines Elternteils zurecht kommen, manchmal
verlieren sie auch Oma und Opa. Dieses Problem rückt die
"Bundesinitiative Großeltern" ins Bewusstsein der Öffentlichkeit.
Häufig sind die Großeltern fast so wichtige Bezugspersonen wie Vater
und Mutter. Daran sollten die Eltern denken, wenn sie
auseinandergehen und der Streit quer durch die Familien geht. Das
Verhältnis zu Oma und Opa ist aber auch gesetzlich verankert.
"Umgangsrecht haben danach alle Personen, zu denen das Kind einen
engen Bezug hat - die Großeltern sind sogar ausdrücklich erwähnt",
erklärt die Essener Familienanwältin Dr. Elisabeth Maria van
Heesch-Orgass unter Hinweis auf das Bürgerliche Gesetzbuch im
Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Entscheidend sei das Wohl des
Kindes, nicht das der streitenden Erwachsenen. Die organisierten
Großeltern haben eine eigene Homepage im Internet
(www.großeltern-initiative.de) und zahlreiche regionale Gruppen.

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 11/2009 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.

Originaltext: Wort und Bild - Senioren Ratgeber
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52278
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52278.rss2

Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.apotheken-umschau.de
www.wortundbildverlag.de


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