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+ + + WDR-Pressemitteilung + + + Keine Hinweise auf Verstoß gegen WDR-Gesetz / Staatskanzlei schließt Prüfung ab zum Verhältnis zwischen WDR und Dr. Ludwig Jörder

Geschrieben am 30-10-2009

Köln (ots) - In dem Verhältnis zwischen dem WDR und seinem
Verwaltungsratsvorsitzenden Dr. Ludwig Jörder gibt es keinerlei
Hinweise auf Verstöße gegen das WDR-Gesetz. Dies hat eine
entsprechende Prüfung der Staatskanzlei des Landes
Nordrhein-Westfalen ergeben, die aufgrund von Presseberichten im
August diesen Jahres eingeleitet worden war. Die Veröffentlichungen
hatten Jörder eine unzulässige Einflussnahme in seiner Funktion als
Geschäftsführer der Westfalenhallen Dortmund GmbH unterstellt.

Laut Prüfbericht gab es keinerlei Unregelmäßigkeiten bei der
Nutzung der Westfalenhallen durch den WDR in den vergangenen Jahren.
In den letzten fünf Jahren war die Westfalenhalle ein einziges Mal im
Auftrag des WDR gebucht worden. Auch konnte weder ein mittelbarer
noch ein unmittelbarer Einfluss von Ludwig Jörder auf die
Vergabemodalitäten bei den Buchungen des den Westfalenhallen
zugehörigen Hotels festgestellt werden. Die Buchungen werden von den
WDR-Mitarbeitern selbst im Rahmen eines zentralisierten
Hotelreservierungsportals getätigt. Auch auf die Preisgestaltung bzw.
auf die Verhandlungen mit den Hotels hat der Verwaltungsrat keinen
Einfluss: Sie werden vom ZDF gemeinsam für die öffentlich-rechtlichen
Sender geführt.

Der WDR hatte die Vorwürfe von Beginn an als unbegründet
zurückgewiesen, war der Bitte der Staatskanzlei NRW nach einer
Stellungnahme im Sinne der Transparenz aber gerne nachgekommen.

Originaltext: WDR Westdeutscher Rundfunk
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7899
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7899.rss2

Pressekontakt:
Gudrun Hindersin
Unternehmenssprecherin
Telefon 0221 220 2405
gudrun.hindersin@wdr.de


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