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EANS-Hauptversammlung: HIRSCH Servo AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 27-10-2009


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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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HIRSCH Servo AG


A-9555 Glanegg 58, Kärnten
Homepage: www.hirsch-gruppe.com
E-Mail Adresse: investor@hirsch-gruppe.com
Tel.Nr. +43 4277 2211 0
FaxNr.: +43 4277 2211 170
Wertpapier-Kenn-Nr. AT0000849757

Einladung


zu der am Mittwoch, den 25. November 2009, um 11 Uhr im Haus der
Industrie, Schwarzenbergplatz 4, Urbansaal, A-1031 Wien
stattfindenden

14. ordentlichen Hauptversammlung

T a g e s o r d n u n g:


1. Vorlage des geprüften Jahresabschlusses mit dem Lagebericht und dem
Corporate Governance - Bericht, des Konzernabschlusses mit dem
Konzernlagebericht, jeweils zum 30. Juni 2009, sowie des Berichtes des
Aufsichtsrates
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 30. Juni
2009 ausgewiesenen Bilanzergebnisses
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates
4. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütungen an die Mitglieder
des Aufsichtsrates
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2009/2010
6. Änderung der Satzung in den Punkten III, IV, V, VI, IX, X , XIV, XV, XVI,
XVII, XIX, XX, XXII, XXIV und XXV.

- Die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung richtet sich nach § 111
Abs. 1. und 2. AktG durch Nachweis des Anteilbesitzes. Nachweisstichtag ist das
Ende des 10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, somit das Ende des
15.11.2009. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist. Der Nachweis muss der Gesellschaft schriftlich


(auch per E-Mail oder Telefax) bis längstens 21.11.2009
zugehen. Auf den Nachweis der Aktionärseigenschaft gemäß § 10a AktG
wird verwiesen. - Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem
04.11.2009 bei der Gesellschaft oder auf deren Homepage in die
Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 und 4. AktG Einsicht zu nehmen.
- Den Aktionären steht das Recht zu, zu verlangen, dass
Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden (§ 109 AktG). Weiters steht ihnen das
Recht zur Erstattung von Beschlussvorschlägen (§ 110 AktG) und das
Recht auf Auskunft in der Hauptversammlung (§ 118 AktG) zu. Das
Recht nach § 109 AktG kann bis längstens am 21. Wochentag
vor der Hauptversammlung, das ist der 04.11.2009, und das Recht nach
§ 110 AktG kann bis längstens am 7. Werktag vor der
Hauptversammlung, das ist der 16.11.2009, von jedem Aktionär in
schriftlicher Form (auch per E-mail oder Telefax) gegenüber der
Gesellschaft geltend gemacht werden. - Auf das Recht jedes
Aktionärs, sich in der Hauptversammlung durch einen
Bevollmächtigten vertreten zu lassen, wird hingewiesen (§ 113 AktG
und § 114 AktG). Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder
juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Die Vollmacht muss
einer bestimmten Person schriftlich, das heißt mit Unterschrift
des Aktionärs, oder in der Textform erteilt werden. "Textform"
bedeutet, dass die Vollmacht in einer Urkunde oder auf eine
andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise
abgegeben, die Person des Aktionärs genannt und der Abschluss der
Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders
erkennbar gemacht wird. "Schriftlich" ist die Vollmacht auch
dann, wenn sie über ein international verbreitetes, besonders
gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute übermittelt
wird, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können.
Jedenfalls ist die Übermittlung der Vollmacht per Telefax
zulässig. Für die Erteilung einer solchen Vollmacht ist zwingend
das auf der Homepage der Gesellschaft für ihre Aktionäre
zugänglich gemachte Vollmachtsformular zu verwenden (§ 114 Abs.
3. AktG). Dieses Formular ermöglicht auch die Erteilung einer
beschränkten Vollmacht. - Alle zuvor bezeichneten gesetzlichen
Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) sind auch auf der Homepage
der Gesellschaft (www.hirsch-gruppe.com/hv) veröffentlicht und
werden auf Anfrage an Aktionäre versandt. - Die Gesamtanzahl der
Aktien der Gesellschaft ist 500.000 (fünfhunderttausend) Stück. Jede
Aktie gewährt eine Stimme. - Der Jahresabschluss, der
Konzernabschluss, der Vorschlag über die Verwendung des Jahres-
ergebnisses, die Anträge und die Berichte der Abschlussprüfer sind
zur Einsicht für Aktionäre in den Räumlichkeiten der Gesellschaft
während der Geschäftszeiten aufgelegt und werden auf Anfrage an
Aktionäre versandt.

Glanegg, am 27. Oktober 2009
Der Vorstand


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Hirsch Servo AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Frau Michaela Promberger, Tel: 04277/2211-312, Fax: 04277/2211-370, E-Mail:
michaela.promberger@hirsch-gruppe.com, www.hirsch-gruppe.com

Branche: Verarbeitende Industrie
ISIN: AT0000849757
WKN: 907452
Index: WBI, Standard Market Continous
Börsen: Berlin / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Wien / Geregelter Freiverkehr


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