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EANS-Adhoc: phion AG / Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung / Geplanter Wechsel im Aufsichtsrat

Geschrieben am 21-10-2009


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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Unternehmen

20.10.2009

Der Vorstand der phion AG beruft für Freitag, den 13.11.2009, 15.00
Uhr in den Geschäftsräumen der phion AG in 6020 Innsbruck,
Eduard-Bodem-Gasse 1, eine außerordentliche Hauptversammlung mit
folgender Tagesordnung ein:

T A G E S O R D N U N G


1. Beschlussfassung über die Verringerung der Anzahl der Mitglieder des
Aufsichtsrats von gegenwärtig vier von der Hauptversammlung gewählten
Mitgliedern des Aufsichtsrats auf drei von der Hauptversammlung gewählte
Mitgliedern des Aufsichtsrats.

2. Wahl von drei Mitgliedern des Aufsichtsrats aufgrund Amtsniederlegung
aller bisherigen von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des
Aufsichtsrats.

3. Beschlussfassung über die Änderung des Geschäftsjahrs der Gesellschaft
dahingehend, dass dieses am 1. März eines jeden Kalenderjahrs beginnt und am
letzten Tag des Februar des darauffolgenden Kalenderjahrs endet, sowie über den
Einschub eines Rumpfgeschäftsjahrs von 1. April 2009 bis 28. Februar 2010.

4. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Gesellschaft in XXIV.
Geschäftsjahr - Jahresabschluss, Dividende, und zwar in 24.1, dass diese
Bestimmung künftig lautet wie folgt: "Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt
am 1. März eines jeden Kalenderjahrs und endet am letzten Tag des Februar des
darauffolgenden Kalenderjahrs. Für den Zeitraum 1. April 2009 bis 28. Februar
2010 wird ein Rumpfgeschäftsjahr eingeschoben."


Unterlagen

Die folgenden Unterlagen liegen am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht
der Aktionäre auf:


(i) Erklärungen der zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrats
vorgeschlagenen Personen gemäß § 87 Abs 2 AktG, dh Erklärungen über fachliche
Qualifikation, berufliche oder vergleichbare Funktionen sowie dass kein Grund
zur Besorgnis einer Befangenheit bestehe;

(ii) Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 1., 2., 3. und 4.;

(iii) Entwurf der Satzung der Gesellschaft in der gemäß dem Antrag zu 4. der
Tagesordnung in XXIV. Geschäftsjahr - Jahresabschluss, Dividende in 24.1
geänderten Fassung sowie Gegenüberstellung von XXIV. Geschäftsjahr -
Jahresabschluss, Dividende in 24.1 der Satzung in der bisherigen Fassung und in
der vorgeschlagenen Neufassung.


Diese Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft sowie die oben zu (i) bis (iii) (jeweils einschließlich)
genannten Unterlagen können ab 21.10.2009 kostenlos bei der
Gesellschaft bezogen werden und sind ferner auf der Internetseite der
Gesellschaft (www.phion.com) unter Investor Relations verfügbar.
Weiter sind auf der Internetseite der Gesellschaft Formulare für die
Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG
zugänglich.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)

Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des
Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien gewesen sein. Ein
derartiges Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am 19. Tag vor
der Hauptversammlung, somit bis spätestens am 25.10.2009, zugehen.

Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des
Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der
Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln
und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
Aktionäre, die das Verlangen stellen, der dem Verlangen ebenfalls
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen ist beachtlich,
wenn es der Gesellschaft spätestens am 7. Werktag vor der
Hauptversammlung, dh spätestens am 4.11.2009, zugeht. Bei einem
Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87
Abs 2 AktG.

Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert
werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar
wäre.

Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines
bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn
der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum
durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird.

Weitergehende Informationen zu den Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110
und 118 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.phion.com) unter Investor Relations zugänglich.

Teilnahmeberechtigung, Depotbestätigung, Nachweisstichtag und
Vertretung (§ 106 Z 6, Z 7 und Z 8 AktG)

Aufgrund der Änderungen des AktG durch das AktRÄG 2009 finden die
Bestimmungen der Satzung über die Einberufung der, Hinterlegung der
Aktien für die und Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung
keine Anwendung. Gemäß § 111 Abs 1 AktG idF AktRÄG 2009 richtet sich
die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung der Aktionärsrechte nach dem Anteilsbesitz am Ende des
zehnten Tags vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der
Aktionärsrechte sind daher nur jene Aktionäre berechtigt, die am Ende
des zehnten Tags vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag)
Aktionäre waren. Nachweisstichtag ist 3.11.2009, 24.00 Uhr Wiener
Zeit.

Der Nachweis der Aktionärseigenschaft am Nachweisstichtag wird bei
depotverwahrten Inhaberaktien gegenüber der Gesellschaft zur Ausübung
der Aktionärsrechte durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
geführt, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spätestens am 10.11.2009, unter der Anschrift
6020 Innsbruck, Eduard-Bodem-Gasse 1, oder per Telefax unter der
Faxnummer +43 508100 20 oder mit e-mail mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur unter der e-mail Adresse g.klausner@phion.com
zu Handen Mag. Günter Klausner zugeht. Die Depotbestätigung gemäß §
10a AktG ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung hat
mindestens die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten.
Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen
Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache
entgegengenommen.

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des
Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche
Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten
Person in Textform erteilt werden. Jeder Aktionär kann sich des von
der Gesellschaft auf ihrer Internetseite (www.phion.com) unter
Investor Relations zur Verfügung gestellten Formulars, das auch die
Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, bedienen. Die
Verwendung dieses Formulars ist nicht zwingend. Die Vollmacht eines
Aktionärs muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt
werden. Die Vollmacht kann an die Gesellschaft unter der Anschrift
6020 Innsbruck, Eduard-Bodem-Gasse 1, oder per Telefax unter der
Faxnummer +43 508100 20 oder mit e-mail unter der e mail Adresse
g.klausner@phion.com zu Handen Mag. Günter Klausner übermittelt
werden. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a
AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn das depotführende
Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die vorstehenden Vorschriften über
die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der
Vollmacht.

Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung (§ 106 Z 9 AktG und § 83 Abs 2 Z 1 BörseG)

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 800.000,00, das in 800.000 auf
Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien zerlegt ist. Jede
Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Es
bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen
zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung
an den Vorstand gestellt werden.

Die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung wird im
Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 21.10.2009 veröffentlicht. Die
Einladung samt Tagesordnung sowie die den Aktionären gemäß
Aktiengesetz zur Verfügung zu stellenden Unterlagen und Informationen
können ab 21.10.2009 kostenlos bei der Gesellschaft bezogen werden
und sind ferner auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.phion.com) unter Investor Relations verfügbar.

Die Gesellschaft wurde bereits vorab von sämtlichen gegenwärtig
gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrats darüber informiert, dass
diese beabsichtigen, ihr Amt mit Wirkung der Beendigung der
außerordentlichen Hauptversammlung vom 13.11.2009 zurückzulegen.

Innsbruck, im Oktober 2009
Der Vorstand von phion AG


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: phion AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Constanze Liebenau

Eduard-Bodem-Gasse 1

Tel. +43 (0) 508 100

Email: c.liebenau@phion.com

Branche: Informationstechnik
ISIN: AT0000PHION3
WKN:
Index: mid market
Börsen: Wien / Geregelter Freiverkehr


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