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Klinik-Chef weist Anklage-Vorwürfe entschieden zurück / Staatsanwaltschaft habe anonyme Anzeige ungeprüft übernommen - Chefarzt weist Beschuldigung der Profitgier entschieden zurück

Geschrieben am 15-10-2009

Mönchengladbach (ots) - Am dritten Prozesstag des Strafverfahrens
gegen den Klinikchef Dr. Arnold Pier vor dem Landgericht
Mönchengladbach (NRW) hat die Verteidigung des Chefarztes die
Anklage-Vorwürfe der Profitgier, unnötiger Operationen und
eingeschränkter medikamentöser Behandlungen von Patienten aus
Kostengründen entschieden zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft sei
unbewiesenen anonymen Vorwürfen gefolgt, habe den Grundsatz eines
fairen Verfahrens missachtet und mit an die Presse lancierten
nachweislich falschen Behauptungen zur vollständigen Vernichtung
seines Rufs als Arzt und zur weitgehenden Vernichtung seiner
wirtschaftlichen Existenz beigetragen. Im Verlauf des Verfahrens
werde sich zeigen, dass die Vorwürfe unhaltbar sind.

Die Staatsanwaltschaft habe im Verlauf der fast eineinhalbjährigen
Ermittlungen "keinerlei Anhaltspunkte gefunden", die den Vorwurf des
Gewinnstrebens bestätigten. Die Ermittlungsbehörden hätten das ihnen
auferlegte Objektivitätsgebot "massiv verletzt". Im Jahr 2006 seien
in dem von Dr. Pier geleiteten Sankt-Antonius-Krankenhaus 2.530
Patienten stationär behandelt worden. Bereits hieraus werde deutlich,
dass angebliche Sparmaßnahmen bei den von der Staatsanwaltschaft ins
Feld geführten 18 Patienten "keinen den wirtschaftlichen Erfolg des
Krankenhauses beeinflussenden Faktor bilden können", argumentieren
die Verteidiger. Die Anklagebehörde werde in der Hauptverhandlung
keinen objektiven Beleg für ihre Vorwürfe präsentieren können. Alle
Patienten hätten nachweislich die medizinisch notwendige Behandlung
erhalten. Die Ermittlungsbehörden hätten nicht einmal ansatzweise
versucht, den anonymen Vorwürfen durch eigene Recherchen nachzugehen.
Es sei aber auch die Aufgabe der Staatsanwaltschaft zur Entlastung
dienende Umstände zu ermitteln.

Richtig sei alleine, dass Dr. Pier in seiner Eigenschaft als
Unternehmer mit der Übernahme des Krankenhauses im Jahr 1.1.2006
dessen Wirtschaftlichkeit einer Kontrolle unterworfen und aus den
hierbei gewonnenen Erkenntnissen Konsequenzen gezogen hat. "Dies
bezog sich auf alle maßgeblichen Rechnungspositionen sowohl im
Bereich der Beschaffung als auch auf die Personalsituation", heißt es
in der Erklärung der Verteidigung. Hierin unterscheide sich das
Krankenhaus Wegberg jedoch in keiner Weise von allen anderen
Krankenhäusern, die aufgrund der Vorgaben der Politik und der
Krankenkassen zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet seien. Dr. Pier
habe zu keinem Zeitpunkt seit Übernahme der Verantwortung im Hause
aus Kostengründen Medikamente oder Blutkonserven eingespart. Es sei
durch die Zahlen des Krankenhauses zu belegen, dass es
Einschränkungen bei der medizinischen und medikamentösen Versorgung
der Patienten nicht gegeben hat. Das würden Gutachter bestätigen.

Dr. Pier hat nach Angaben der Verteidigung keine Operationen
durchgeführt oder Organe entnommen mit dem Ziel, hierdurch seine
beziehungsweise die Gewinne des Krankenhauses zu maximieren. Zu
demselben Ergebnis seien im Übrigen auch die äußerst strengen und
umfangreichen Untersuchungen der Krankenkassen und ihres
medizinischen Dienstes gekommen. Die medizinisch begründeten
Organentnahmen hätten auch keinesfalls zu Mehreinnahmen des
Operateurs oder des Krankenhauses geführt. "Diese Erkenntnis, welche
bei einfacher Nachfrage zu gewinnen ist, hätte jedoch den
Generalvorwurf der Staatsanwaltschaft zunichte gemacht und hätte das
unterstellte "Motiv" zerstört."

Als völlig absurd bezeichnete die Verteidigung den Vorwurf, der
Angeklagte habe bei "teuren Medikamenten" gespart. Die
Staatsanwaltschaft habe es nicht einmal für nötig befunden, die
handelsüblichen Preise für diese Mittel, welche den Krankenhäusern
als Großabnehmer berechnet würden, zu ermitteln, oder den Aufwand und
die Kosten je Patient im Krankenhaus zu erfragen. Am Beispiel der
eingesetzten Antibiotika sei darzustellen, dass deren Gabe während
der Tätigkeit des Angeklagten trotz gesunkener Patientenzahlen im
Verhältnis zu den Vorjahren gesteigert worden sei. Zum kritisierten
Einsatz von frisch gepresstem Zitronensaft bei der Behandlung
langwierig bestehender massiver Wundheilungsstörungen verwiesen die
Verteidiger auf in der Fachpresse veröffentlichte Berichten anderer
Ärzte und Wissenschaftler in dieser Frage. Vorgelegte
wissenschaftliche Untersuchungen belegten die "extrem hohe
Eigensterilität" des frisch gepressten Zitronensafts. Er sei zudem
nur bei fünf Patienten angewandt worden, bei insgesamt 2.530
Patienten im Jahr 2006 mache dies gerade einmal 0,2 Prozent aller
behandelten Fälle aus. Diese Patienten seien außerdem auch vorher
oder im Nachhinein mit Medikamenten und sterilen Lösungen behandelt
worden. Im Übrigen seien die Kosten beim Einsatz von frisch
gepresstem Zitronensaft nachweislich sogar höher als beim Einsatz der
Medikamente.

Originaltext: IRION Rechtsanwälte
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/77443
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_77443.rss2

Pressekontakt:
Tanja Irion
Rechtsanwältin / Fachanwältin für Medienrecht
IRION Rechtsanwälte
Kleine Seilerstraße 1 (Nomis Quartier)
20359 Hamburg
Tel.: +49/40/45000-435
Fax: +49/40/45000-290
Email: mail@irion-rechtsanwaelte.de
www.irion-rechtsanwaelte.de


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