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Europäisches "SEPA-Lastschriftverfahren" startet am 2. November - Genossenschaftsbanken gehören zu den ersten Anbietern in Deutschland (mit Grafik)

Geschrieben am 13-10-2009

Berlin (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

Europa wächst im bargeldlosen Zahlungsverkehr weiter zusammen. Ab
31. Oktober 2009 tritt für alle 27 EU-Mitgliedsstaaten das neue
EU-Recht für den Zahlungsverkehr in Kraft. Somit können Kunden ab
November 2009 zusätzlich zu den bestehenden nationalen Verfahren das
SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und das
SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren nutzen. Dies ermöglicht
Lastschriftzahlungen sowohl innerhalb Deutschlands als auch erstmals
innerhalb des gesamten Binnenmarkts. "Wer beispielsweise seine
Stromrechnung für die Ferienwohnung in Spanien regelmäßig bezahlen
will, kann dies nun auch mit der SEPA-Lastschrift vom eigenen
Bankkonto in Deutschland aus erledigen", erläutert Dr. Andreas
Martin, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).

Die rund 1.200 Volksbanken und Raiffeisenbanken bieten die neue
SEPA-Lastschrift bereits ab 2. November dieses Jahres flächendeckend
an. Damit ist die genossenschaftliche Bankengruppe einer der ersten
Marktteilnehmer, der seinen Privat- und Firmenkunden von Anfang an
zusätzlich zu den nationalen Einzugsermächtigungs- und
Abbuchungsauftragsverfahren die europäische Option eröffnet.

BVR-Vorstandsmitglied Dr. Andreas Martin: "Mit der Umsetzung der
SEPA-Lastschrift zum Start des Verfahrens stellen die Volksbanken und
Raiffeisenbanken ihre Kompetenz in der Abwicklung des
Zahlungsverkehrs erneut unter Beweis. Sie unterstreichen damit auch,
dass regionale Stärke und Engagement für den europäischen Binnenmarkt
kein Widerspruch sind, sondern sich bestens ergänzen".

Der Weg zum politischen Ziel des einheitlichen
Zahlungsverkehrsraums SEPA (Single Euro Payments Area) ist mit der
Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens ein weiteres Stück geebnet.
Geplant ist, dass die neuen europäischen Verfahren die heimischen
Verfahren in Zukunft vollständig ersetzen.

SEPA-Lastschrift: Was ändert sich für Bankkunden?

Bankkunden können künftig das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
nutzen. Für Lastschriften zwischen Firmenkunden gibt es zusätzlich
ein spezielles SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren mit eigenen
Verfahrensregeln. Zusammen mit den bestehenden deutschen Verfahren -
dem Einzugsermächtigungsverfahren und dem Abbuchungsauftragsverfahren
- werden somit vier Lastschriftverfahren in Deutschland parallel
laufen. Mit dem neuen SEPA-Basis-Lastschriftverfahren können Kunden
im Binnenmarkt Zahlungen in Euro abwickeln. Es ähnelt dem bereits
vertrauten Einzugsermächtigungsverfahren innerhalb Deutschlands. Der
Zahlungsempfänger löst den Lastschrifteinzug aus, indem er der
Hausbank des Zahlenden über dessen Bank die SEPA-Basis-Lastschrift
vorlegt. Dies muss der Zahlungsempfänger mit dem Zahlenden vorher
vertraglich vereinbaren, wie heute zum Beispiel zwischen einer
Telefongesellschaft und dem Kunden für den Einzug der
Rechnungsbeträge.

Ist man mit dem Einzug durch eine SEPA-Basis-Lastschrift einmal
nicht einverstanden, kann man innerhalb von acht Wochen ab dem
Zeitpunkt der Belastungsbuchung (Fälligkeitstermin) ohne Angabe von
Gründen widersprechen und damit die Erstattung des belasteten
Lastschriftbetrages verlangen (Widerspruchsfrist). Vorteil der
SEPA-Lastschrift ist, dass es einen festen Fälligkeitstermin gibt,
der für größere Planungssicherheit sorgt. Der Termin wird dem
Zahlenden vom Zahlungsempfänger im Vorfeld des Einzugs mitgeteilt.
Als Bankkunde weiß man somit im Voraus, wann der einzuziehende Betrag
vom Konto abgebucht wird. Jeder Lastschrifteinreicher hat zudem eine
zusätzliche Kennung zur Identifizierung, die
Gläubiger-Identifikationsnummer (CI). Diese Nummer ermöglicht einen
einfachen Abgleich, ob die Belastungsbuchungen auf dem eigenen Konto
stimmen. Sie ist für Deutschland achtzehn Stellen lang (Beispiel:
DE02 ZZZ0 1234 5678 90) und wird von der Deutschen Bundesbank
vergeben.

Neues SEPA-Lastschriftmandat zuvor erteilen

Voraussetzung zur Nutzung des neuen
SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens ist, dass - ähnlich wie bereits bei
der Einzugsermächtigung - der Zahlungspflichtige dem
Zahlungsempfänger zuvor ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Hierzu
erhält man als Zahlungspflichtiger vom Zahlungsempfänger ein
Lastschriftmandatsformular, das man unterschreibt und an den
Zahlungsempfänger zurücksendet. Vielfach ist es in Verträge
integriert, wie beispielsweise beim Abschluss eines
Zeitungs-abonnements. Mit dem SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt man
einerseits den Zahlungsempfänger, Zahlungen vom eigenen Konto
einzuziehen und andererseits die Hausbank, die vom Zahlungsempfänger
gezogenen SEPA-Basis-Lastschriften einzulösen.

Kundeninformationen bei Genossenschaftsbanken

Ein Informationsblatt "VR Aktuell: Neues EU-Recht für den
Zahlungsverkehr - Was Sie wissen sollten" liegt seit Anfang Oktober
bei vielen Volksbanken und Raiffeisenbanken aus.

Originaltext: BVR Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/40550
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_40550.rss2

Pressekontakt:
Bundesverband der
Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken - BVR
Pressesprecherin:
Melanie Schmergal
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Telefon: (030) 20 21-13 00
Telefax: (030) 20 21-19 05
Internet: www.bvr.de
E-Mail: presse@bvr.de


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