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Stellungnahme des Wissenschaftsrates der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP) zur Vergabe von Forschungsgeldern durch das Bundesinstitut für Sportwissenschaft

Geschrieben am 08-10-2009

Heidelberg (ots) - Gemäß einer Pressemeldung vom 9. Sept. 2009 hat
die Deutsche Sporthochschule (DSHS) in Köln Klage vor dem
Verwaltungsgericht gegen das Bundesinstitut für Sportwissenschaft
(BISp) wegen angeblicher Verfahrensfehler bei der Vergabe von
Forschungsgeldern für zwei Ausschreibungen, unter anderem zu
sportmedizinischen Themen, eingereicht. Institute der DSHS nahmen an
beiden Ausschreibungsverfahren teil, waren jedoch im durchgeführten
Begutachtungs- und Abstimmungsverfahren unterlegen. Nebst den
projektbezogenen Klagen wurde auch eine allgemeine Feststellungsklage
zur generellen Überprüfung des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens
durch das BISp eingereicht.

Das BISp ist eine Ressortforschungseinrichtung des Bundes, welcher
Haushaltmittel zweckgebunden für sportmedizinische und
sportwissenschaftliche Projekte im Leistungssport vom
Bundesministerium des Inneren (BMI) zugewiesen werden. 2007 wurde als
Ergebnis einer Evaluation durch den Wissenschaftsrat des Bundes eine
von vielen Seiten begrüßte Restrukturierung und -organisation des
BISp begonnen, die Anfang 2010 in einem Bericht des BMI ausgewiesen
wird. Nach derzeitigem Kenntnisstand des Wissenschaftsrates (WR) der
Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP) sind im
Bereich Medizin Begutachtungen und Abstimmungsgespräche mindestens
seit 2002 objektiv, transparent und nachvollziehbar durchgeführt
worden.

Der Wissenschaftsrat der DGSP bedauert, dass sich die DSHS nebst
der allgemeinen Feststellungsklage auch für zwei projektbezogene
Klagen entschieden hat. Voraussichtlich wird dadurch die
Mittelfreigabe für diese zwei Projekte innerhalb der vorgegebenen
Fristen verhindert, was zum Verlust von Forschungsgeldern führt,
welche dem Fach Sportmedizin zugesprochen waren. Dieses Vorgehen der
DSHS ist unter wissenschaftlichen Einrichtungen, welche im Wettbewerb
um Drittmittel stehen, unseres Wissens bislang einmalig und absolut
unüblich.

Der WR der DGSP steht dafür ein, dass eine effiziente und
kompetitive Vergabe von Forschungsgeldern mittels eines genau
reglementierten Begutachtungs- und Vergabeverfahren unabdingbar ist.
Dies ist nach Auffassung des WR der DGSP zur Qualitätssicherung der
sportmedizinischen und sportwissenschaftlichen Forschung zwingend
notwendig. Der WR der DGSP hofft dass der anstehende Bericht des BMI
zeigen wird, dass das BISp diese Anforderungen, die für die Vergabe
von Forschungsgeldern essentiell sind, erfüllt.


Wissenschaftsrat der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und
Prävention (DGSP)

Originaltext: Wissenschaftsrat der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/77304
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_77304.rss2

Pressekontakt:
Prof. Dr. med. Peter Bärtsch
Vorsitzender des Wissenschaftsrates der DGSP
06221/56-8101
sportmedizin@med.uni-heidelberg.de


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