(Registrieren)

Auch bei Bestattungsunternehmen müssen die Preise verglichen werden

Geschrieben am 29-09-2009

Stuttgart (ots) - Magazin Reader's Digest gibt Hinweise, welche
Maßnahmen bei einem Todesfall nötig sind

In Deutschland sterben täglich rund 2300 Menschen, doch viele
Todesfälle kommen für die Angehörigen völlig überraschend. Das
Magazin Reader's Digest gibt in seiner Oktober-Ausgabe deshalb
wertvolle Hinweise, welche Schritte trotz Schmerz und Trauer
einzuleiten sind, um die Beerdigung vorzubereiten und Behörden zu
informieren. Grundsätzlich gilt: Wer einen Todesfall in der Familie
oder im Freundeskreis hat, sollte sich nicht von seinem Umfeld
abwenden. Die Mannheimer Psychotherapeutin Doris Wolf rät vielmehr:
"Nehmen Sie Hilfsangebote an, bitten Sie möglichst konkret um
Unterstützung, und versuchen Sie, Aufgaben zu delegieren." Das kann
von der Betreuung der Kinder bis zum täglichen Einkauf reichen.

An erster Stelle der notwendigen Schritte steht die Ausfertigung
des Totenscheins. Ist der Angehörige zu Hause gestorben, kann der
Hausarzt den Schein ausfüllen, im Krankenhaus oder Pflegeheim
übernimmt dies der diensthabende Arzt. Nach Vorlage des Totenscheins
stellt das Standesamt vor Ort die Sterbeurkunde aus, wobei dafür der
Personalausweis sowie das Familienstammbuch mit Geburtsurkunde des
Toten notwendig sind. Dabei ist es ratsam, sich gleich mehrere
Sterbeurkunden ausfertigen zu lassen, weil sie für Banken,
Versicherungen, Renten- und Beihilfeanträge sowie mögliche
Erbauseinandersetzungen benötigt werden.

Sollte sich in den Unterlagen des Toten ein Testament befinden,
muss dieses unverzüglich dem Nachlassgericht - in Deutschland das
Amtsgericht, in Österreich das Bezirksgericht - übergeben werden.
Wer dies vergisst oder hinauszögert, macht sich strafbar.

Die Planung der Bestattung beginnt bei der Auswahl des
Bestattungsunternehmens. "Preisvergleiche sind überhaupt nicht
pietätlos", betont Verbraucherschützer Falk Murko von der Stiftung
Warentest im Magazin Reader's Digest. Vor allem muss geklärt werden,
ob der Verstorbene zu Lebzeiten einen Vorsorgevertrag mit einem
Bestattungsunternehmen abgeschlossen hat. Wenn dies nicht der Fall
ist und das Geld dafür nicht auf einem separaten Konto angelegt
wurde, müssen die Erben die Bestattung und gegebenenfalls auch die
Trauerfeier und den Leichenschmaus aus dem Nachlass bezahlen. Sollte
der Verstorbene das Opfer eines Verkehrsunfalls sein, muss der
Verursacher des Unfalls für die Bestattungskosten aufkommen.

Bei der Verteilung des Nachlasses gibt es klare Regeln. Liegt kein
Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge, wonach die engsten
Angehörigen - also die Ehepartner und Kinder - den Nachlass erhalten.
Sollte ein Testament existieren, stellt sich die Lage anders dar.
Solange sich alle Erben einig sind, dürfen sie den Nachlass nach
eigenem Ermessen untereinander aufteilen und sich dabei auch über den
letzten Willen des Verstorbenen hinwegsetzen.

Rechtsexperte Günter Mayer aus Kaiserslautern rät aber dazu, es in
solchen Fällen nicht bei mündlichen Vereinbarungen zu belassen:
"Halten Sie alle Absprachen schriftlich fest und lassen Sie jeden
Erben unterschreiben." Wichtig ist auch: Sollten die gesetzlichen
Erben im Testament übergangen worden sein, steht ihnen ein so
genanter Pflichtanteil zu.

So schwer der Verlust des geliebten Menschen auch ist, so sehr
haben die Angehörigen in den Tagen und Wochen danach eine Vielzahl
von Dingen zu erledigen. So müssen Kündigungen von Abonnements,
Kreditkarten und Versicherungen geschrieben werden, der Arbeitgeber
muss genauso informiert werden wie Vereine.

Nicht zu vergessen ist die Wohnung. Wird die Mietwohnung nicht
mehr benötigt, müssen die Hinterbliebenen das Mietverhältnis kündigen
und dabei auch die Verträge für Strom, Wasser und Telefon schriftlich
beenden.

Wenn die Ehefrau oder der Ehemann gestorben ist, sollte sich der
Partner mit der Versicherung in Verbindung setzen, um zu klären, zu
welchen Konditionen die Verträge für Hausrat, Haftpflicht und andere
Versicherungen fortzuführen bzw. umzuschreiben sind. Gleichfalls ist
es nötig, die Anträge für Witwen- oder Waisenrente zu stellen.
Wichtig ist dabei: Der Anspruch auf Zahlung beginnt mit dem Todestag
bzw. mit dem Ablauf des Sterbemonats, wenn der Verstorbene selbst
schon Rentner war. Und: In der ersten Phase wird die Zahlung nicht
mit dem Einkommen des Hinterbliebenen verrechnet.

Neben allen diesen Schritten darf eine Stelle nicht vergessen
werden: das Finanzamt. Im Erbfall melden deutsche Banken sämtliche
Kontostände und Safes des Verstorbenen der Finanzbehörde. Sie kann
Erbschaftsteuer geltend machen oder von den Hinterbliebenen die
Steuerschulden des Verstorbenen einfordern. Sollte kein Testament
vorliegen, muss der Erbfall binnen drei Monaten beim Finanzamt
angezeigt werden, wobei den Angehörigen Freibeträge von bis zu
500.000 Euro zustehen.

Was man wissen muss: Beerdigungskosten sowie die Aufwendungen für
die Nachlassabwicklung können vom Erbe abgezogen werden, das mindert
die Steuerpflicht. In Fällen, wenn Immobilien oder Firmen vererbt
werden, lohnt jedoch der Gang zum Steuerberater. Die Kosten für diese
Beratung sind von der Erbschaftsteuer absetzbar.

Für weitere Informationen zu diesem Reader's Digest-Thema stehen
wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Oktober-Ausgabe von Reader's
Digest Deutschland ist ab sofort an zentralen Kiosken erhältlich.

Artikel aus der Oktober-Ausgabe zum Download:
http://www.readersdigest.de Auf Service für Journalisten klicken
(Rubrik Magazin Reader's Digest)

Originaltext: Reader's Digest Deutschland
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/32522
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_32522.rss2

Pressekontakt:
Reader's Digest Deutschland: Verlag Das Beste GmbH
Öffentlichkeitsarbeit, Uwe Horn
Vordernbergstraße 6, 70191 Stuttgart
Tel.: 0711 / 6602-521, Fax: 0711 / 6602-160,
E-mail: presse@readersdigest.de


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

227692

weitere Artikel:
  • Freie Journalistenschule baut Praxisteil weiter aus Berlin (ots) - Die Freie Journalistenschule in Berlin führt für die Teilnehmer am Journalismus-Fernstudium mit der "Textwerkstatt" einen weiteren Praxisblock ein. Dafür hat sie von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht grünes Licht erhalten. Die Textwerkstatt erweitert als optionales Wahlmodul die bereits bestehenden Praxisarbeiten, bei denen die Teilnehmer kurze und lange Schreibübungen abfassen und Texte redigieren müssen. Sie ist ferner eine Ergänzung zu fakultativen Präsenzworkshops, in denen die Teilnehmer "live" an mehr...

  • 45 Jahre GOLDENE KAMERA von HÖRZU Verleihung findet am 30. Januar 2010 in Berlin statt Hamburg (ots) - Zum 45. Mal wird Deutschlands führende Programmzeitschrift HÖRZU herausragende Leistungen in den Bereichen Fernsehen, Film und Unterhaltung mit der GOLDENEN KAMERA auszeichnen. Nationale und internationale Preisträger nehmen die Trophäe am 30. Januar 2010 persönlich bei der Galaveranstaltung im Berliner Verlagshaus der Axel Springer AG in Empfang. Die Preisträger der Nominierten-Kategorien sowie der beste Nachwuchsschauspieler werden in gewohnter Manier von der HÖRZU-Jury gewählt, die sich jedes Jahr neu formiert. In mehr...

  • n-tv vorn mit Nachberichterstattung zur Bundestagswahl / 1,3 Prozent Tagesmarktanteil bei den 14-49-Jährigen Köln (ots) - Am gestrigen Montag setzte n-tv konsequent und erfolgreich auf Nachrichtenberichterstattung rund um den Ausgang der Bundestagswahl und erreichte bei den 14-49-Jährigen einen Tagesmarktanteil von 1,3 Prozent. Bei den Erwachsenen ab 14 Jahren war es 1,0 Prozent. Mit diesen Werten lag n-tv deutlich vor der Konkurrenz. Die erste Live-Sondersendung gab es bereits um 5.30 morgens, das letzte "News Spezial - Nach der Wahl" zeigte n-tv um 18.30 Uhr. Den ganzen Tag über berichtete der Nachrichtensender live mit Analysen, Stimmen mehr...

  • Bregenzerwald: HANDWERK+FORM 2009 Egg (ots) - Seit genau 10 Jahren agiert im Bregenzerwald in Vorarlberg eine Initiative von modernen Handwerksbetrieben mit internationaler Ausstrahlung: der Werkraum Bregenzerwald. Ausstellungen, Wettbewerbe und Publikationen tragen das Schaffen und die Bedeutung dieser Bewegung weit über die Region hinaus. Mit dem geplanten Bau eines eigenen Hauses wird dieses handwerkliche Selbstverständnis ein festes Domizil in Andelsbuch finden. Der Entwurf stammt von einem dem Handwerk außerordentlich verbundenen Architekten, dem international renommierten mehr...

  • Business Day 2009: Fleurop belohnt Optimisten Berlin (ots) - - Aktion "Wirtschaftswunder" auf dem Höhepunkt: Am Business Day 2009 wurden vierzig krisenfeste Optimisten mit Blumensträußen überrascht - "Networking made by flowers" - emotionales Marketing mit Blumen schafft positive Reaktionen Am 24. September jährte sich zum sechsten Mal der Business Day. Der Aktionstag des Fleurop-Firmenservice wurde ins Leben gerufen, um Geschäftsleuten den Einsatz von Blumen im Business näherzubringen und sie von deren Wirkung als emotionales Marketinginstrument zu überzeugen. mehr...

Mehr zu dem Thema Sonstiges

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Sat1.de mit neuem Online-Spiele-Portal Sat1Spiele.de / SevenOne Intermedia baut Bereich Games weiter aus

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht