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Die Gasversorgung Ahrensburg GmbH wehrt sich gegen die Verfügung des Bundeskartellamtes vom 16.09.2009 und kämpft für faire und verlässliche Preise

Geschrieben am 22-09-2009

Ahrensburg (ots) - Die GAG setzt sich gegen eine Verfügung des
Bundeskartellamtes gerichtlich zur Wehr. Zum Hintergrund: In der
Verfügung vom 16.09. 2009 gibt das Bundeskartellamt der GAG eine
Anpassung von Konzessionsabgaben bei der Durchleitung von Gas im
Stadtgebiet von Ahrensburg auf.

Der Geschäftsführer der GAG, Horst Kienel, erläutert die Reaktion:
"Das Bundeskartellamt will trotz der klaren und eindeutigen
Gesetzeslage in der Konzessionsabgabenverordnung offensichtlich ein
Exempel zu Lasten der GAG und der Stadt Ahrensburg statuieren. Wir
werden dies nicht hinnehmen, sondern unseren Kurs der kommunalen
Gasversorgung in Ahrensburg konsequent und kundennah fortsetzen."

Die GAG hat seit Aufnahme der Gasversorgung in Ahrensburg im
Oktober 2006 für Wettbewerb in Ahrensburg und im Umland gesorgt. Die
Konzessionsabgabenpraxis der GAG im eigenen Netzgebiet hält sich
genau an die gesetzliche Regelung.

Geschäftsführer Horst Kienel: "Das Bundeskartellamt ignoriert aus
unserer Sicht vollkommen die gesetzlichen Regelungen zur
Konzessionsabgabenzahlung bei sonstigen Tariflieferungen und zur
Gleichbehandlung aller Gaslieferanten in einem Konzessionsgebiet.
Durch die Entscheidung des Bundeskartellamtes sollen nun fremde
Lieferanten besser gestellt werden als der Vertrieb der GAG? Das ist
sicherlich nicht unsere Auffassung eines fairen Wettbewerbs. Wir
werden dies rechtlich in einem Beschwerdeverfahren beim Kartellsenat
des Oberlandesgerichts in Düsseldorf überprüfen lassen. Bei uns in
Ahrensburg gibt es Wettbewerb auf dem Gasmarkt seit drei Jahren wegen
der GAG - und nicht trotz der GAG."

Die GAG bietet ihren Kunden als regionaler Anbieter mit Service
direkt vor Ort:

- günstige und verlässliche Gaspreise,
- ein Kundenzentrum vor Ort, in dem Kundenberater persönlich
erreichbar und ansprechbar sind
- eine direkte Wertschöpfung vor Ort in Ahrensburg, die es bei
anonymen Großkonzernen nicht gibt.

Zum Hintergrund: Die Gaspreise, die der Gaskunde an seinen
Gasversorger zahlt, bestehen aus mehreren Preiskomponenten:

- Entgelt für die Gasbeschaffung und -lieferung
- Netzentgelte des Netzbetreibers
- Entgelte für Messung und Zähldatenbereitstellung
- Konzessionsabgaben
- Erdgassteuer und
- Mehrwertsteuer

Die Verfügung des Bundeskartellamtes gegen die GAG betrifft nur
die Preiskomponente "Konzessionsabgaben". Konzessionsabgaben werden
an die Stadt als Gegenleistung dafür gezahlt, dass diese ihre
öffentlichen Straßen und Wege einem Gasversorger für die
leitungsgebundene Gasversorgung durch Konzessionsvertrag zur
Verfügung stellt. Die Stadt Ahrensburg hat einen
Gas-Konzessionsvertrag mit der GAG abgeschlossen. Bei der
Gaslieferung an Kunden in Ahrensburg zahlen die Gaslieferanten
Konzessionsabgaben. Diese werden vom Netzbetrieb der GAG abgerechnet
und in voller Höhe an die Stadt Ahrensburg ausgezahlt. Finanziell
trifft die Verfügung des Bundeskartellamtes somit nicht die GAG,
sondern den öffentlichen Haushalt der Stadt Ahrensburg.

Alle Gaslieferanten zahlen pro Kundengruppe bisher gleich hohe
Konzessionsabgaben: Die GAG genauso wie jeder andere Gaslieferant.
Die Gaslieferung an Heizgaskunden in Ahrensburg erfolgt durch die GAG
im Rahmen der Grundversorgung als "sonstige Tariflieferung". Die
Konzessionsabgabe beträgt bei der Gemeindegröße von Ahrensburg 0,27
ct/kWh. Diese Konzessionsabgabe führt die GAG bei dieser Kundengruppe
an die Stadt Ahrensburg ab. Die GAG rechnet eine Konzessionsabgabe in
gleicher Höhe gegenüber allen Mitbewerbern ab, die Kunden in
Ahrensburg im Wege der Durchleitung mit Gas beliefern.

Gesetzliche Grundlage dafür ist § 2 Absatz 6 der
Konzessionsabgabenverordnung: "Liefern Dritte im Wege der
Durchleitung Gas(...)an Letztverbraucher, so können im Verhältnis
zwischen Netzbetreiber und Gemeinde für diese Lieferungen
Konzessi-onsabgaben bis zu der Höhe vereinbart oder gezahlt werden,
wie sie der Netzbetreiber in vergleichbaren Fällen für Lieferungen
seines Unternehmens(...)in diesem Konzessionsgebiet zu zahlen hat."
Die Konzessionsabgabenpraxis der GAG im eigenen Netzgebiet hält sich
genau an diese gesetzliche Regelung. Das Bundeskartellamt hat
verfügt, dass die GAG bei Gaslieferungen externer Lieferanten an
Kunden in Ahrensburg nur Konzessionsabgaben "bei der Belieferung von
Sondervertragskunden" von 0,03 ct/kWh erheben und an die Stadt
Ahrensburg abführen darf.

Die Verfügung des Bundeskartellamtes vom 16.09.2009 betrifft nur
Gaslieferungen in der Stadt Ahrensburg. Sie betrifft nicht
Gaslieferverträge der GAG mit Kunden außerhalb von Ahrensburg.

Konsequenzen:

Für Gaskunden der GAG in Ahrensburg hat die Verfügung des
Bundeskartellamtes keine Auswirkungen.

Geschäftsführer Horst Kienel: "Das Bundeskartellamt hat unsere
Gaslieferung an unsere Kunden in Ahrensburg nicht beanstandet. Die
GAG wird ihre eigenen Lieferverträge mit den Kunden auch nicht
ändern. Wir bieten günstige und verlässliche Gaspreise mit Beratung
und Service vor Ort. Die GAG hält Kurs."

Die Stadt Ahrensburg wird sich an dem bevorstehenden Verfahren
gegen ihre kommunale Eigengesellschaft beteiligen. Das hat gestern
der städtische Hauptausschuss entschieden.

Originaltext: GAG Gasversorgung Ahrensburg GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/77046
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_77046.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Horst Kienel
Geschäftsführer der Gasversorgung Ahrensburg GmbH
Telefon: 04102 / 77 233
E-Mail: Horst.Kienel@Ahrensburg.de
Web: www.gag-ahrensburg.de


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