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Moderne Heiztechniken: Günstige Wärme für zuhause / TÜV Rheinland rät, veraltete Heizkessel auszutauschen / Bund fördert Einbau moderner Heizsysteme / Seit Januar 2009 gelten strenge Regeln für Neubau

Geschrieben am 22-09-2009

Köln (ots) - Gas- und Ölheizkessel, die über 15 Jahre alt sind,
verbrauchen extrem viel Energie, da bei ihnen die energiehaltigen
Abgase ungenutzt durch den Schornstein entweichen. Das geht zu Lasten
des Geldbeutels und der Umwelt. "Durch den Einbau eines effizienteren
Heizsystems lassen sich Heizkosten und CO2-Ausstoß deutlich senken",
betont Pascal Klein von TÜV Rheinland. Zwar schlägt eine moderne
Brennwertkessel- oder Niedrigtemperaturanlage mit rund 4.000 bis
5.000 Euro zu Buche. Doch hat sich diese Investition durch die
jährlich zu erwartende Einsparung bei den Energiekosten schnell
amortisiert.

In einem Einfamilienhaus mit einer jährlichen Heizleistung von 20
Kilowattstunden lassen sich mit einem solchen Heizsystem umgerechnet
etwa 1.000 Liter Öl oder 1.500 Kubikmeter Gas sparen. "Mit einer
Wärmepumpe wird die Heizenergie direkt aus dem Erdboden, dem
Grundwasser oder der Luft gezogen und die Temperatur auf das
Heizniveau hochgepumpt", erklärt der Energieexperte. Trotz höherer
Stromkosten, die für den Betrieb der Anlage anfallen, ist sie
sparsamer als eine Gasheizung. Immerhin gut ein Drittel günstiger als
Erdgas sind auch Pelletheizungen. Sie gewinnen ihre Energie aus
Holzspänen oder Sägemehl, die zu kleinen Röllchen gepresst werden.

Seit Januar 2009 müssen Neubauten laut dem
"Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz" (EEWärmeG) zu einem gewissen
Anteil mit Solarwärme, Biomasse oder Geothermie beheizt werden. "Für
den Einsatz von Solarmodulen beispielsweise gilt: Bei 100
Quadratmetern Wohnfläche ist ein 4 Quadratmeter großer Kollektor
erforderlich", erklärt Pascal Klein. Wer feste oder flüssige Biomasse
oder Geothermie nutzt, muss den Wärmebedarf zu mindestens 50 Prozent
daraus decken, 30 Prozent sind es bei gasförmiger Biomasse. Wenn der
Bauherr den Einsatz erneuerbarer Energien nicht wünscht, kann er auch
alternative Baumaßnahmen vornehmen, etwa eine stärkere Dämmung.
Wichtig: Verstößt man gegen das Wärmegesetz, ist ein Bußgeld fällig.
Wer sich für eine neue Heizung entscheidet, sollte zugleich auch
andere Sanierungsmaßnahmen in Betracht ziehen, etwa die Dämmung von
Kellerdecken oder den Austausch von alten Rohrleitungen. TÜV
Rheinland berät Hausbesitzer, welche Maßnahmen geeignet sind, um eine
maximale Energieeinsparung zu erreichen und den gesetzlichen Vorgaben
gerecht zu werden.

Originaltext: TÜV Rheinland Group
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31385
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_31385.rss2

Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse


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