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Beim betrieblichen Sommerfest versichert / Die gesetzliche Unfallversicherung schützt auch bei Betriebsfeiern

Geschrieben am 24-07-2006

(ots) -

Im Hof stehen Biertische. Der Grill ist angeheizt. Wenn die
Temperaturen immer höher steigen, beginnt in vielen Firmen das
jährliche Sommerfest. Aber wie sind die Mitarbeiter bei so einer
Feier im Falle eines Unfalls abgesichert? Die Spitzenverbände der
gesetzlichen Unfallversicherung erklären: Auch auf Betriebsfesten
sind die Beschäftigten versichert.

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz umfasst nicht nur die
Arbeit selbst und den Weg dorthin, sondern auch betriebliche
Gemeinschaftsveranstaltungen wie Feiern, Betriebsausflüge und
Firmenjubiläen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Veranstaltung
vom Arbeitgeber beziehungsweise von der Unternehmensleitung gebilligt
und gefördert wird. Ziel muss sein, Betriebsklima und Teamgefühl
unter den Mitarbeitern und mit der Unternehmens-leitung zu stärken.
Der Arbeitgeber oder sein Beauftragter muss an der Veranstaltung
teilnehmen und alle Betriebsangehörigen müssen die Möglichkeit haben,
dabei zu sein. In großen Unternehmen gilt dies entsprechend für
Abteilungsfeiern.

Bei einem Unfall übernimmt der zuständige
Unfallversicherungsträger die Kosten für Behandlung, Rehabilitation
und Pflege. In schweren Fällen wird auch eine Rente gezahlt. Nicht
versichert sind bei Betriebsfesten Familienangehörige oder Gäste.
Auch Beschäftigte sind dann nicht versichert, wenn sie sich
selbstgeschaffenen Gefahren aussetzen. Wer also bei einer
Betriebsfeier zu viel Alkohol trinkt und Auto fährt, verliert den
gesetzlichen Versicherungsschutz.


Originaltext: Bundesverband der Unfallkassen e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=9224
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_9224.rss2

Pressekontakt:

Ansprechpartner für die Beschäftigten in der Landwirtschaft
Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften
(www.lsv.de)
Albert Münz
Tel.: 0561 93 59-240, Fax: 0561 9359-244
E-Mail: presse1@bv.lsv.de

Ansprechpartner für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Bundesverband der Unfallkassen (www.unfallkassen.de)
Roswitha Breuer-Asomaning
Tel.: 089 62272-163 oder -181, Fax: 089 62272-200
E-mail: presse@unfallkassen.de

Ansprechpartner für die Beschäftigten in der gewerblichen Wirtschaft
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (www.hvbg.de)
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763-62, Fax: 030 288763-70
E-Mail: presse@hvbg.de


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