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Geplante Massentierhaltung von Ziegen verstößt gegen das Tierschutzgesetz

Geschrieben am 17-09-2009

Hamburg (ots) - Auf der ehemaligen Landesdomäne Heidbrink im
Landkreis Holzminden soll Europas größte Ziegenhaltung entstehen -
direkt im Landschaftsschutzgebiet, am beliebten Weserradweg. 7500
Milch- und Fleischziegen sollen hier künftig in industriellen
Stallanlagen ohne Grasen oder Freigang leben. Das Vorhaben stößt
nicht nur aus Natur- und Umweltschutz-, sondern auch aus
Tierschutzgründen auf vehemente Kritik. VIER PFOTEN hatte sich
bereits vor einigen Wochen öffentlich gegen den Bau dieser Anlage
ausgesprochen und Bundesministerin Aigner um eine Stellungnahme
gebeten.

"Das Schreiben des Bundesministeriums bestätigt unsere Bewertung.
Bei der geplanten Anlage müssen die von Deutschland ratifizierten und
somit verbindlichen Europaratsempfehlungen sowie die Anforderungen
des Tierschutzgesetzes eingehalten werden. Doch die Neuerrichtung
einer Anlage, in der Ziegen in ganzjähriger Stallhaltung leben
sollen, ist ein Verstoß gegen die Europaratsempfehlungen und zugleich
gegen § 2 des Tierschutzgesetzes. Eine Baugenehmigung für dieses
Vorhaben darf nicht erteilt werden, da die tierschutzrechtlichen
Bestimmungen nicht eingehalten werden", so Elvira Schioeberg vom VIER
PFOTEN Büro Berlin.

Die seitens des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums
aufgestellte Behauptung, dass es sich bei den Europaratsempfehlungen
um "Soll-Bestimmungen" handle, stimmt so nicht. VIER PFOTEN verweist
auf die einschlägigen Gerichtsurteile, nach denen im öffentlichen
Recht - zu dem das Tierschutzrecht gehört - eine Soll-Vorschrift
ebenso verbindlich wie eine Muss-Vorschrift gilt. Ein Abweichen von
der gesetzlich angeordneten Regelung ist ausnahmsweise und nur unter
besonderen Umstände zulässig. In diesem Fall soll aber in einer
Umkehrung die Ausnahme zur Regel erhoben und die
Europaratsempfehlungen sollen übergangen werden.

In Deutschland leben Ziegen üblicherweise in kleinen Beständen und
in tierschutzkonformer Freilandhaltung. Mit der geplanten Anlage
sollen nun auch diese sehr bewegungs- und kletterfreudigen, sensiblen
Tiere der hochtechnisierten agrarindustriellen Massenproduktion
unterworfen werden. Das Ziel ist die maximale Leistungssteigerung.
Die negativen Folgen der Intensivtierhaltung sind bekannt, die Tiere
können ihre natürlichen Bedürfnisse nicht ausleben, es kommt zu einem
hohen Einsatz von Antibiotika. Zudem bleiben zahlreiche Fragen offen.
Was passiert eigentlich, so VIER PFOTEN, mit den schätzungsweise bis
zu 15.000 Ziegenlämmern, die mit dieser Produktionsweise jährlich
verbunden sind?

"Wir begrüßen ausdrücklich," sagt Elvira Schioeberg, "dass sich
inzwischen eine breite Front gebildet hat, die sich gegen dieses
Projekt ausspricht. Wir fordern die zuständige Veterinärbehörde auf,
ihrer Pflicht nachzukommen und gegen die Errichtung dieser Anlage
einzuschreiten, da es sich hier eindeutig um einen Rechtsverstoß
handelt."

Originaltext: Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17477
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17477.rss2

Presserückfragen an VIER PFOTEN:
Elvira Schioeberg, Public Affairs
phone: +49-30-28 44 93 93
mail: elvira.schioeberg@vier-pfoten.org

Beate Schüler
Pressesprecherin
phone: +49-40-399249-66
beate.schueler@vier-pfoten.org


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