| | | Geschrieben am 16-09-2009 Im Dienst der Justiz: Erkenntnisquelle Internet / Wikipedia korrekt zitieren
 | 
 
 Hannover (ots) - Deutsche Gerichte verweisen immer häufiger auf
 Wikipedia-Artikel zu Themen, die bei der Entscheidungsfindung eine
 Rolle spielen. Dabei hapert es oft an der korrekten Zitierweise der
 nicht immer aktualisierten Beiträge. Wer jedoch den Zeitpunkt des
 Abrufs und den Permanentlink nennt, ist auf der sicheren Seite, so
 das IT-Profimagazin iX in seiner aktuellen Ausgabe 10/09.
 
 Nicht nur für Juristen ist es wichtig, wie man Internetquellen
 richtig zitiert. Im Gegensatz zu Büchern oder Fachaufsätzen muss man
 der Besonderheit Rechnung tragen, dass sich Inhalte von Webseiten
 ständig ändern können. Gerade für Online-Nachschlagewerke wie
 Wikipedia ist das von besonderer Bedeutung, denn ihre Qualität hängt
 von der ständigen Pflege der Community ab. Deswegen sollte unbedingt
 der Zeitpunkt des Abrufs und der jeweilige Permanentlink angegeben
 werden.
 
 Den Permanentlink eines Wikipedia-Artikels kann man auf der linken
 Seite der Wikipedia-Maske unter "Werkzeuge" aufrufen. Er verweist bei
 Webinhalten, die einer Versionierung unterliegen, immer auf eine zu
 einem bestimmten Zeitpunkt gültige Fassung eines elektronischen
 Dokuments, selbst wenn im Nachhinein aktuellere Fassungen
 hinzugekommen sind.
 
 Kaum bekannt ist, dass es für das Zitieren einer elektronischen
 Quelle eine Vorschrift gibt: ISO-Norm 690-2. Danach ist etwa die
 "vollständige URL" anzugeben, also einschließlich "http://", auch
 wenn dies bei den meisten Browsern nicht mehr erforderlich ist. Wird
 zum Beispiel der Wikipedia-Artikel über die "iX" zitiert, könnte ein
 gutes Zitat einschließlich Zeitangabe und Permanentlink so aussehen:
 "Wikipedia, Stichwort "iX - Magazin für professionelle
 Informationstechnik", Version vom 25. Juli 2009, 22:25 Uhr, abrufbar
 unter http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=IX_%E2%80%93_Magazin_
 f%C3%BCr_professionelle_Informationstechnik&oldid=62620567"
 
 Da es bei Wikipedia-Artikeln keine einzelnen Autoren gibt, reicht
 der Hinweis: Urheber ist die Gemeinschaft der Wikipedia-Autoren, die
 Wikipedia-Community. "Für einen Richter, der sein Urteil ,im Namen
 des Volkes' spricht, nicht die schlechteste Referenz", meint
 iX-Redakteurin Ute Roos.
 
 Titelbild iX 10/09
 www.heise-medien.de/presseinfo/bilder/ix/09/ix102009.jpg
 
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 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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 Originaltext:         iX-Magazin
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 Pressekontakt:
 iX-Magazin
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