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Vorsicht Falle: Riskante Klauseln in Energieverträgen können teuer werden

Geschrieben am 21-08-2009

Esslingen (ots) - Das Energieberatungsunternehmen McKinnon&Clarke
enthüllt die fünf gefährlichsten Klauseln in Energieverträgen. Wo
müssen Unternehmen aufpassen und wo wird es richtig teuer?

Falsche oder fehlerhafte Versorgungs- und Lieferverträge für
Energie können dem einkaufenden Unternehmen teuer zu stehen kommen.
Oft sind es einfache Klauseln, die unerwartet hohe Kosten
verursachen. Das Energieberatungsunternehmen McKinnon&Clarke zeigt
die fünf häufigsten Stolperfallen auf und unterstützt Kunden in der
Vertragsgestaltung, diese zu vermeiden. So können diese potenziellen
Mehrkosten bis zu 20 Prozent der Energiekosten ausmachen.

Durch einen transparenten und flexiblen Energievertrag, der auf
gefährliche Klauseln Rücksicht nimmt, können Unternehmen Kostenfallen
umgehen, die bis zu 20 Prozent Mehrkosten verursachen können. Das
Energieberatungsunternehmen McKinnon&Clarke kauft für seine Kunden
jährlich Energie im Wert für über 1 Milliarde Euro ein. Auf Grund
ihrer langjährigen Erfahrung haben die Spezialisten die "Top Five"
der gefährlichsten Vertragsklauseln erstellt, die für ein Unternehmen
ein besonders hohes Kostenrisiko darstellen:

- Mindestverbrauch an Energie: Verträge enthalten häufig einen
einzuhaltenden Mindestverbrauch an Energie, der aufgrund des
Verbrauchs vom Vorjahr errechnet wird. Doch der tatsächliche
Verbrauch kann angesichts der aktuellen Wirtschaftssituation deutlich
davon abweichen. Hier rät McKinnon&Clarke zu einer genauen Prüfung
und eventuell zu Anbietern mit flexibleren Konditionen.

- Maximaler Verbrauch an Energie: Im Zuge der Wirtschaftskrise und
zunehmender Rohstoffknappheit enthalten Verträge Klauseln über eine
Obergrenze des Energieverbrauchs. Überschreitungen dieser
Begrenzungen können ebenfalls teuer werden.

- Automatische Vertragsverlängerung mit Preisanpassung: Was
passiert mit den Energiepreisen bei einer automatischen
Vertragsverlängerung? Viele Kunden gehen davon aus, dass die
Energiepreise auch im automatisch verlängerten Vertrag gleich
bleiben. Doch das ist häufig nicht der Fall. So können Verträge es
einem Energieanbieter erlauben, nach der erfolgten automatischen
Vertragsverlängerung eine Preisanpassung vorzunehmen. Oftmals erfolgt
diese Preiserhöhung zu einem Zeitpunkt ungünstiger Marktbedingungen
und meist sind auch die Reaktionszeiten sehr eingeschränkt.

- Überprüfung der Kunden-Kreditwürdigkeit: In Verträgen sichern
sich einzelne Anbieter das Recht zu, die Kreditwürdigkeit ihrer
Kunden zu überprüfen. Dies erfolgt in der Praxis häufig erst nach der
einseitigen Vertragsunterzeichnung durch den Kunden. Eine mangelhafte
oder manchmal auch mittelmäßige Kreditwürdigkeit führt dann zu einem
Nichtzustandekommen des Vertrages. Nicht selten hat der Kunde den
anderen Anbietern bereits abgesagt und/oder die aktuellen Marktpreise
sind bereits auf einem höheren Niveau. Im schlimmsten Fall kann dies
auch zu einer fristlosen Auflösung eines laufenden Vertrages führen.

- Verantwortung bei Lieferstopp: Wer übernimmt die Kosten bei
einem Lieferstopp? Die Kostenübernahme ist in einem solchen Fall in
der Regel per Gesetz geklärt, die Vertragsklauseln aber nicht immer
eindeutig in diesem Sinne festgehalten. Auf jeden Fall lohnt es sich,
diesen Punkt bereits zu Vertragsbeginn eindeutig geklärt zu haben.

"Diese fünf Klauseln begegnen uns immer wieder und bedeuten für
Unternehmen zum Teil erhebliche Mehrkosten", erklärt Ralph Hauser,
Business Manager Germany von McKinnon&Clarke. "Wir helfen Firmen,
indem wir sie nicht nur vor diesen Risiken warnen. Wir beraten sie
auch, ihre Lieferverträge so zu gestalten, dass sie zu stabilen
Strompreisen einkaufen, Risiken ausgrenzen und im Bedarfsfall eine
hohe Flexibilität haben, die Konditionen anzupassen oder den Anbieter
zu wechseln."

Über McKinnon&Clarke McKinnon&Clarke wurde 1976 in Großbritannien
gegründet und ist heute einer der weltweit größten unabhängigen
Energie-Berater. Das Unternehmen empfiehlt Kunden den Kauf von Gas
und Elektrizität, aktuell in einem Gesamtwert von 1,3 Milliarden Euro
für Kunden in Großbritannien und Europa. McKinnon&Clarke beschäftigt
weltweit über 300 Mitarbeiter, Analysten und Ingenieure.
McKinnon&Clarke ist in Europa, Asien und Amerika aktiv, wodurch sich
die Berater eine herausragende Expertise in monopolisierten,
halb-liberalisierten und deregulierten Märkten erworben haben.
McKinnon&Clarke ist anbieterunabhängig und berät in den Bereichen
Elektrizität, Gas, Öl sowie Wasser und Abwasser, Energie- und
Umweltservices und Entsorgung. Weitere Informationen finden sich im
Internet unter: www.mckinnon-clarke.com

Originaltext: McKinnon&Clarke
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/76573
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_76573.rss2

Pressekontakt:

Pleon C-Matrix
Alexander Fink
Stampfenbachstrasse 52
CH-8006 Zürich
Tel.: +41/43/300'56'60
Fax: +41/43/300'56'66
E-Mail: alexander.fink@pleon.com


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