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DFL Deutsche Fußball Liga GmbH: 45 / 2009 Liga begründet Kartellamtsklage vor Gericht

Geschrieben am 19-08-2009

Frankfurt (ots) - Die Zulässigkeit der von Ligaverband und DFL
eingereichten Beschwerde gegen das Bundeskartellamt ist heute beim
Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt worden. In Anwesenheit von
Präsident Dr. Reinhard Rauball und dem Vorsitzenden der
DFL-Geschäftsführung, Christian Seifert, erklärte die Liga dabei ihre
Beweggründe, gegen das Vorgehen des Amtes gerichtlich vorzugehen.
Wann das OLG eine Entscheidung fällt, ist offen.

"Wir sind mit dem Verlauf der Verhandlung mit Blick auf künftige
Rechtevergaben durchaus zufrieden. Im Mittelpunkt stand für uns die
Frage: Was ist rechtsstaatlich erlaubt? Darf eine Behörde durch eine
Pressekonferenz öffentlich Fakten schaffen, ohne einen Bescheid zu
erlassen? Nur darum ging es. Für uns bleibt ein derartiges Vorgehen
nicht mit den Prinzipien des Rechtsstaats zu vereinbaren. Wir sind
daher froh, dass das Gericht für künftige Ausschreibungen dem
Kartellamt Grenzen gesetzt hat. Das ist die Grundlage, um für die
Spielzeiten ab 2013/2014 rechtzeitig Klarheit zu schaffen. Es muss
die Möglichkeit geben, die Vorgehensweise einer Bundesbehörde
gerichtlich überprüfen zu lassen", erklärt Dr. Rauball: "Wir sind
davon überzeugt, dass wir unsere Position sachlich, aber in der
gebotenen Deutlichkeit vorgetragen haben. Nun obliegt die Bewertung
dem Gericht. Auch wenn wir von unseren Argumenten überzeugt sind,
wissen wir, dass wir juristisches Neuland betreten."

Die inhaltlichen Kritikpunkte der Liga am Vorgehen des
Bundeskartellamtes waren bislang nicht Thema vor Gericht. Zunächst
wurde nur über die Zulässigkeit der Beschwerde verhandelt.

Ligaverband und DFL hatten eine Beschwerde beim OLG Düsseldorf
eingelegt, nachdem das Bundeskartellamt die funktionierende Praxis
der Bundesliga-Zentralvermarktung erheblich eingeschränkt hatte.
Dabei wurde der Liga im Vorhinein ein bestimmtes Verwertungsszenario
faktisch mit Hilfe von öffentlichen Verlautbarungen untersagt - ohne
einen Beschluss, und ohne dass das entsprechende Szenario überhaupt
zum Tragen gekommen ist.

"Wir mussten den juristischen Weg gehen - im Sinne der Clubs, die
Planbarkeit und Rechtssicherheit für kommende Rechte-Ausschreibungen
erwarten. Aber auch mögliche Rechte-Nachfrager brauchen Klarheit und
müssen wissen, woran sie sind", betont daher Dr. Rauball: "Hinzu
kommt: Die Bundesliga kann nicht ohne Bescheid auf Einnahmen
verzichten, die sie für ihre Wettbewerbsfähigkeit, aber auch für
erschwingliche Eintrittspreise, moderne und sichere Stadien sowie
Jugendarbeit und soziale Zwecke benötigt."

gez. Christian Pfennig
Direktor Kommunikation

Originaltext: DFL Deutsche Fußball Liga GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52476
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52476.rss2

Pressekontakt:
DFL Deutsche Fußball Liga GmbH
Telefon: 069 - 65005 - 333
Fax: 069 - 65005 - 557
E-Mail: presse@bundesliga.de


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