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Debeka: Verbraucherzentrale darf nicht länger behaupten, Kapital-Lebens- und private Rentenversicherungen seien für die Altersvorsorge ungeeignet

Geschrieben am 17-08-2009

Koblenz (ots) - Das Landgericht Berlin hat am 14. August 2009 der
Verbraucherzentrale Hamburg per einstweiliger Verfügung untersagt,
falsche und irreführende Aussagen zur Qualität von Kapital-Lebens-
und Rentenversicherungsprodukten und ihrer Eignung für die
Altersvorsorge zu verbreiten. Geklagt hatte die Debeka, mit fast drei
Millionen Versicherten eines der größten deutschen
Lebensversicherungsunternehmen.

Konkret darf die Verbraucherzentrale Hamburg nicht länger
behaupten, Kapitallebens- und private Rentenversicherungen sowie
Rürup-Basis-Renten als Rentenversicherungsverträge seien nicht für
die Altersvorsorge geeignet. Ferner wird ihr die Behauptung
untersagt, diese Verträge böten eine geringere Sicherheit als etwa
Aktienfonds, Zertifikate, Immobilien, Antiquitäten oder Briefmarken.
Sowohl im Hinblick auf die Sicherheit als auch auf die Rendite
solcher Verträge darf die Verbraucherzentrale die genannten Verträge
nicht mit "Achtung - Gefahr!" beziehungsweise "Ein Risiko oder ein
Nachteil ist vorhanden" beschreiben.

Damit darf die Verbraucherzentrale ihren kürzlich herausgegebenen
"Ampelcheck Geldanlage" nicht weiter verbreiten. In diesem "Ratgeber"
soll der Verbraucher mittels einer Ampel (rot: "Achtung - Gefahr"/
gelb: "Ein Risiko oder ein Nachteil ist vorhanden"/ grün:
"Empfehlenswert oder unbedenklich") auf einen Blick erkennen können,
ob eine bestimmte Geldanlage zu ihm passt und sich zur Altersvorsorge
eignet.

Uwe Laue, der Vorstandsvorsitzende des Debeka
Lebensversicherungsvereins a. G., erklärt zu den Beweggründen der
Debeka:

"Wir mussten - auch im Interesse unserer Versicherten, Mitarbeiter
und Interessenten - gegen die Broschüre der Verbraucherzentrale
Hamburg vorgehen, da sie Versicherungsprodukte einseitig
diskreditiert und eine Vielzahl fehlerhafter Informationen enthält,
die die Verbraucher in die Irre führen, statt ihnen eine vernünftige
Orientierung bei ihrer Altersvorsorge zu bieten. Entscheidungen in
punkto Finanz- und Altersvorsorgeprodukte sind in aller Regel viel zu
komplex, als dass man sie auf die Farben rot, gelb oder grün
reduzieren könnte. Die Verbraucher benötigen vielmehr eine
individuelle Beratung, um ihre Vorsorgelücken erkennen und schließen
zu können. Wer sich allein auf diese Broschüre verlässt, läuft
Gefahr, bei seiner Altersvorsorge gravierende Fehler zu begehen.
Deshalb war es notwendig, die Verbraucher per einstweiliger Verfügung
vor diesen Ratschlägen zu schützen.

Die Broschüre der Verbraucherzentrale weist zudem viele
systematische und methodische Schwächen auf. So wirft sie
insbesondere Geldanlagen und Altersvorsorgeprodukte in einen Topf.
Sie verkennt dabei auf eklatante Weise, dass
Rentenversicherungsprodukte den großen Vorteil bieten, biometrische
"Risiken", wie insbesondere die (steigende) Lebenserwartung, durch
lebenslange Rentenzahlungen in garantierter Höhe abzudecken und damit
der Altersarmut nachhaltig zu begegnen. Es sollte auch den Experten
der Verbraucherzentrale Hamburg einleuchten, dass eine solche
Garantie weder mit einem Sparbuch noch mit einem Aktienfonds und
schon gar nicht mit Antiquitäten oder Briefmarken erreicht werden
kann.

Der in der Broschüre erhobene Vorwurf, private - auch staatlich
geförderte - Lebens- und Rentenversicherungsprodukte seien nicht
sicher, nur mäßig rentabel und äußerst intransparent, ist schlicht
falsch. Gerade für die Debeka, aber auch für alle anderen Anbieter
gilt, dass die Altersvorsorgeprodukte einer umfangreichen
Insolvenzabsicherung unterliegen und - bei nicht fondsgebundenen
Versicherungen - mit einer Garantieverzinsung von mindestens 2,25
Prozent ausgestattet sind. Kein Kunde der Debeka, der mit einer
klassischen Lebens- oder Rentenversicherung für sein Alter vorsorgt,
hat jemals Geld verloren - im Gegensatz zu anderen Anlageformen, die
pikanterweise noch im letzten Jahr von Verbraucherschützern empfohlen
wurden.

Durch die Beteiligung der Versicherten an den erwirtschafteten
Überschüssen wird nachgewiesenermaßen eine Gesamtverzinsung erreicht,
die im langfristigen Vergleich zumindest auf dem Niveau anderer
Anlageformen liegt.

Schließlich weiß der Kunde schon vor Abschluss seines
Versicherungsvertrags, welche Kosten - in Euro und Cent - für die
Verwaltung und den Abschluss entstehen. Die Versicherungswirtschaft
hat damit bei der Kostentransparenz einen vergleichsweise hohen
Standard erreicht.

Besonders befremdlich ist die Tatsache, dass in der Broschüre
selbst die staatlich geförderten Riester- und
Rürup-Rentenversicherungsverträge an den Pranger gestellt werden.
Hier wird der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers, der diese
Produkte gerade wegen ihrer Eignung zur Altersvorsorge fördert,
ignoriert.

Verbraucherschutz ist eine sinnvolle und notwendige Einrichtung,
die zu Recht mit einem öffentlichen Auftrag versehen ist und aus
Steuermitteln finanziert wird. Nicht nur deshalb muss sich auch die
Verbraucherzentrale Hamburg einer objektiven Überprüfung ihrer
Aussagen und Empfehlungen stellen. Mit der vorliegenden Broschüre ist
sie - auch nach Ansicht des Landgerichts Berlin - ihrem Auftrag nicht
gerecht geworden. Notwendig ist jetzt ein fairer, sachkundiger,
konstruktiver und vor allem unvoreingenommener Dialog aller
Beteiligten über die Aufgabe und die Qualität von
Altersvorsorgeprodukten. Wir sind hierzu jederzeit bereit."

Originaltext: Debeka Versicherungsgruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/57398
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_57398.rss2

Ansprechpartner für die Presse:

Dr. Gerd Benner
Leiter der Unternehmenskommunikation der Debeka-Gruppe
Pressesprecher

Telefon: (02 61) 4 98-11 00


Christian Arns
st. Pressesprecher

Telefon: (02 61) 4 98-11 22

Debeka Lebensversicherungsverein a. G.
Pressestelle / Unternehmenskommunikation (VE/U)
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18
56058 Koblenz

Telefax: (02 61) 4 98-11 11
eMail: presse@debeka.de
Internet: www.debeka.de


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