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BVR: Kindern den Umgang mit Geld frühzeitig vermitteln - Unterstützung leistet das "mitwachsende Girokonto" (mit Grafik)

Geschrieben am 17-08-2009

Berlin (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

Der Schulstart nach den Sommerferien steht in den meisten
Bundesländern kurz bevor oder ist bereits erfolgt - ein Anlass für
Eltern, über die Finanzbildung und -erziehung ihrer Kinder
nachzudenken. "Die Grundlagen eines angemessenen Umgangs mit Geld
werden schon in jungen Jahren gelegt", erklärt Dr. Andreas Martin,
Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken (BVR). Deshalb sei es wichtig, spätestens zur
Einschulung die Kinder schrittweise und altersgerecht an den
verantwortungsvollen Umgang mit Geld heranzuführen.

Taschengeld als Einstieg in die Gelderziehung

Der Eintritt in die Schullaufbahn geht meist mit dem ersten
Taschengeld einher. Es bildet die Grundlage für das Erlernen des
vernünftigen Geldumgangs. Mit den gesammelten Geldbeträgen können
sich die Heranwachsenden bereits zwischen Sparen und Konsumieren
entscheiden und somit den Umgang mit Geld erlernen. "Die Zuteilung
des Taschengeldes ist ein erstes Lernprogramm für den Umgang mit
Geld, das Eltern für ihre Kinder bereitstellen", erklärt Martin. Die
Beiträge sollten dem Kind zur freien Verfügung stehen. Empfehlenswert
sei es aber, dass Eltern weiterhin für Fahrkarten, Schulmaterial und
besondere Ausgaben aufkommen. Die Zuteilung des Taschengeldes im
wöchentlichen Turnus sei bei jüngeren Kindern sinnvoll; ältere Kinder
und Jugendliche sollten ihr Geld monatlich ausgehändigt bekommen.
Schließlich nimmt mit dem finanziell zu überbrückenden Zeitraum auch
die Schwierigkeit der richtigen Geldentscheidung zu. Die Volksbanken
und Raiffeisenbanken geben pädagogisch fundierte Empfehlungen für die
jeweilige Höhe der Taschengeldbeträge ab. Beispielsweise liegt der
wöchentliche Satz bei sechs- bis siebenjährigen Kindern in der Regel
bei 0,5 bis 2 Euro. Kinder im Alter von zehn bis elf Jahren erhalten
üblicherweise monatlich 13 bis 15 Euro. Für Jugendliche im Alter von
16 bis 17 Jahren sollte das Taschengeld zwischen 30 und 40 Euro im
Monat betragen.

"Mitwachsendes Girokonto" begleitet durch alle Phasen

Um Eltern die Finanzerziehung ihrer Kinder über alle Altersstufen
hinweg zu erleichtern, haben Genossenschaftsbanken gemeinsam mit
Pädagogen und Psychologen das Modell "mitwachsendes Girokonto"
entwickelt. Es kann schon in der ersten Lebensdekade des Nachwuchses
bis zum Eintritt in dessen Erwachsenenleben abgeschlossen werden.
"Wir führen Kinder- und Jugendkonten ausschließlich auf
Guthabenbasis, was eine Überziehung verhindert und ein gefahrloses
Erlernen der Funktionsweise des bargeldlosen Zahlungsverkehrs
ermöglicht. Das mitwachsende Girokonto bietet den Eltern vor allem
die Möglichkeit einer gezielten und altersgerechten Gelderziehung
ihrer Kinder", so Martin.

Das erste eigene Konto auf Guthabenbasis schließen Eltern für ihre
Kinder in der Regel ab dem siebten Lebensjahr ab. Dem Kind kann in
Absprache mit den Eltern ein eingeschränktes Verfügungsrecht über das
Konto eingeräumt werden. Das Konto "wächst" so mit und erfüllt neben
dem Sparaspekt auch die Anforderungen eines Lernkontos, da Sparen und
Ausgeben so in einen aktiven Zusammenhang gebracht werden. Je nach
Wunsch der Eltern und Entwicklungsstand des Kindes kann auch das
Taschengeld direkt auf das Konto überwiesen werden. Das Konto ist in
dieser Lebensphase allerdings noch nicht für den Zahlungsverkehr
zugelassen. Die Kontoauszüge werden von der Bank in der Regel
vierteljährlich nach Hause geschickt. Begleitet wird dieses den Spar-
und Lernzweck erfüllende Konto mit altersgerechten Magazinen,
Prospekten und Spielen.

Wachsen die Kinder in das Jugendalter hinein und wollen mehr
eigene Entscheidungen treffen, rücken die Girokontofunktionen bei den
12- bis 16-Jährigen stärker in den Vordergrund. Zum Jugendkonto, das
weiterhin auf Guthabenbasis läuft, wird somit zusätzlich eine
Kontokarte ausgegeben, die es den Jugendlichen ermöglicht, am
Geldautomaten abzuheben oder direkt im Geschäft zu bezahlen.
Daueraufträge und Überweisungen sind ebenfalls möglich. Kontoauszüge
geben Jugendlichen einen Überblick über den aktuellen Stand ihrer
Finanzen. "Am besten greift der Lerneffekt des Jugendkontos, wenn
Eltern per Dauerauftrag das Taschengeld überweisen", empfiehlt
Martin. Die Einsicht der Eltern in das Konto des Jugendlichen bestehe
übrigens bis zur Volljährigkeit. Mit Erreichen des 18. Lebensjahres
kann das Jugendkonto zum normalen Girokonto für Erwachsene
umgewandelt oder als Studentenkonto weitergeführt werden.

Ausführliche Informationen zum Thema in der Kundeninformation "VR
Aktuell", Ausgabe 08/2009: "Früh übt sich - Der richtige Umgang mit
Geld will erlernt werden" - erhältlich bei vielen Volksbanken und
Raiffeisenbanken. Medienvertreter erhalten ein Exemplar unter
presse@bvr.de .

Originaltext: BVR Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/40550
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_40550.rss2

Pressekontakt:
Bundesverband der
Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken - BVR
Pressesprecherin:
Melanie Schmergal
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Telefon: (030) 20 21-13 20
Telefax: (030) 20 21-19 05
Internet: www.bvr.de
E-Mail: presse@bvr.de


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