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WAZ: (Un)gefühlte Gerechtigkeit. Kommentar von Frank Meßing

Geschrieben am 28-07-2009

Essen (ots) - Sicher: Der Pfandbon eines Kunden gehört nicht in
das Portmonee einer Kassiererin, und die zwei trockenen Brötchen
haben nichts im Spind der Küchenhelferin zu suchen. Dennoch: Solche
Bagatell-Delikte gehören nicht vor die Arbeitsgerichte. Es würde von
der Größe eines Unternehmens zeugen, wenn es auffällig gewordene
Mitarbeiter abmahnt und nicht gleich die juristische Keule auspackt.
Manager fahren Unternehmen vor die Wand und kassieren dafür noch
eine hohe Abfindung. Nur weil sie rechtlich nicht zu packen sind,
kommen sie davon. Die kleinen Angestellten aber werden vor den Kadi
gezogen und verlieren ihren Job wegen ein paar Cent, die ihnen nicht
zustehen. Dieses Missverhältnis mag ja juristisch plausibel sein, es
offenbart aber die Kluft zwischen gefühlter Gerechtigkeit und
geschriebenen Paragrafen.
Der Bundesgerichtshof hat im Fall Kaiser's/Tengelmann nun die
Chance, mit einem abgewogenen Urteil die Verhältnismäßigkeit wieder
herzustellen. Es geht um eine vernünftige Relation zwischen Strafe
und einem Umgangston, der den Betriebsfrieden nicht gefährdet.

Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55903
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55903.rss2

Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-6528
zentralredaktion@waz.de


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