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Börsen-Zeitung: Entschärfung einer Bombe, Kommentar von Christopher Kalbhenn zur Verschärfung des Verbots von Leerverkäufen durch die US-Börsenaufsicht SEC

Geschrieben am 28-07-2009

Frankfurt (ots) - Im Kampf gegen den Missbrauch von Leerverkäufen
machen die Regulatoren dies- und jenseits des Atlantiks Ernst. Die
US-Börsenaufsicht SEC wandelt das befristete Verbot von nackten bzw.
ungedeckten Leerverkäufen in eine permanente Vorschrift um. Das ist
gut so, denn diese Transaktionen, bei denen Marktteilnehmer Aktien
leerverkaufen, ohne sich ernsthaft um die Beschaffung dieser Papiere
zu kümmern, haben die Finanzkrise im Herbst 2008 verschärft.

Marktteilnehmer missbrauchten diese Möglichkeit, um massiv Aktien
von Finanzinstituten leerzuverkaufen. Dabei wurde durch gezieltes
Streuen von Gerüchten über angebliche Schieflagen nachgeholfen, um
das Geschäft noch lukrativer zu machen. Diesem Missbrauch, der die
Krise unnötig verschlimmert hat, ist nun definitiv ein Riegel
vorgeschoben worden.

Zu begrüßen ist, dass die SEC auch die Ausnahmen von dem Verbot
festgeschrieben hat. Nach wie vor dürfen Market Maker, die eine
wichtige liquiditätsspendende Funktion ausüben, im Rahmen ihrer
Tätigkeit begrenzt ungedeckte Leerverkäufe tätigen. Ein Verbot ohne
diese Ausnahmen und mehr noch eine generelle Untersagung, wie sie von
Politikern im Herbst 2008 gefordert wurde, hätte nämlich schädliche
Folgen für den Markt. Denn er würde eines Absicherungsinstruments
beraubt, das zudem eine wichtige Preisbildungsfunktion hat. Eine
gänzliche Abschaffung von Leerverkäufen würde andere Risiken
schaffen, nämlich eine verschlechterte Liquidität und nach oben
gerichtete Preisverzerrungen. Ebenfalls zu begrüßen ist, dass die
Börsenaufsicht die Offenlegungspflichten ausweitet.

Auch in der EU machen sich die Aufseher für Offenlegungspflichten
bei Aktienleerverkäufen stark. Eine andere Maßnahme, durch die die
Leerverkaufsbombe entschärft werden könnte, steht aber noch aus. Es
geht um die sogenannte Uptick Rule, die die französische Aufsicht AMF
nun auf die Agenda gesetzt hat, während sich die SEC dazu nicht
geäußert hat. Diese Regel, nach der Leerverkäufe nur dann getätigt
werden dürfen, wenn die letzte vorangegangene Veränderung in einem
Aktienkurs nach oben gerichtet war, wurde in den USA während der
Deregulierungseuphorie im Jahr 2007 abgeschafft; eine Entscheidung,
die sich im Crash vom Herbst 2008 als schwerer Fehler erwiesen hat.

(Börsen-Zeitung, 29.7.2009)

Originaltext: Börsen-Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30377
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_30377.rss2

Pressekontakt:
Börsen-Zeitung
Redaktion
Telefon: 069--2732-0
Weitere Informationen: www.boersen-zeitung.de


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