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ots.Audio: Von West nach Ost und umgekehrt: Wie sich Wohnortwechsel auf die Altersrenten auswirken

Geschrieben am 28-07-2009

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Als Altersrentner hat man die volle Freiheit: Man muss nicht mehr
arbeiten, genießt die freie Zeit und man kann selbstverständlich
wohnen, wo man will. Seit der Deutschen Einheit ist es auch kein
Problem mehr, aus den alten in die neuen Bundesländer zu ziehen oder
umgekehrt. Allerdings kann sich so ein Wohnortwechsel auf die Rente
auswirken, erklärt Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der
Deutschen Rentenversicherung Bund:

O-Ton 27 sec.
"Auf die eigene Altersrente wirkt sich so ein Umzug grundsätzlich
nicht aus.
Vorsichtig sollte man bei einem Wohnortwechsel allerdings dann sein,
wenn man zum Beispiel neben der eigenen Altersrente noch weiteres
Einkommen wie zum Beispiel eine Hinterbliebenenrente, also eine
Witwen- oder Witwerrente hat. Bei diesen Renten findet nämlich eine
Einkommensanrechnung statt und diese kann sich auf die Rentenhöhe
auswirken."

Denn bei der Einkommensanrechnung kommt es sowohl auf das eigene
Einkommen an als auch auf die Freibeträge, so der Rentenexperte:

O-Ton 27 sec.
"Bei allen Hinterbliebenenrenten wird eigenes Einkommen und hierzu
gehört auch die eigene Altersrente angerechnet, wenn es einen
gesetzlich festgelegten Freibetrag übersteigt. Der Freibetrag beträgt
in den alten Bundesländern aktuell monatlich 718,08 Euro und in den
neuen Bundesländern monatlich 637,03 Euro."

Welcher Freibetrag anzuwenden ist, richtet sich ausschließlich
nach dem Wohnort, so Theil. Angerechnet werden 40 Prozent des den
Freibetrag überschreitenden Einkommens:

O-Ton 38 sec.
"Wegen des niedrigeren Freibetrags in den neuen Bundesländern kann es
bei einem Umzug dorthin gegebenenfalls zu einem niedrigeren
Zahlbetrag der Witwen- oder Witwerrente kommen. Umgekehrt kann der
Zahlbetrag der Witwen- oder Witwerrente steigen, wenn man
entsprechendes Einkommen hat und in die andere Richtung, also von Ost
nach West zieht. Die Altersrente wird immer unverändert gezahlt."

Zum anzurechnenden Einkommen gehört laut Theil nicht nur die
eigene Altersrente, sondern auch Einkünfte aus Kapitalvermögen und
aus Vermietungen und Verpachtungen. Betriebs- und Unfallrenten und
Renten aus privaten Lebens- und Rentenversicherungen gehören unter
bestimmten Voraussetzungen ebenfalls dazu.
Für Rentner, die lediglich eine Altersrente beziehen, hat es in der
Regel keine Auswirkungen, wenn sie ihren Wohnort von Ost nach West
verlegen oder umgekehrt. Doch es gibt Ausnahmen:

O-Ton 14 sec.
"Besondere Regeln gelten aber noch für anerkannte Vertriebene,
Aussiedler und Spätaussiedler, diese sollten sich stets bei ihrem
Rentenversicherungsträger rechtzeitig informieren."

Individuelle Fragen zu den Auswirkungen eines Umzuges -
insbesondere auch zur umfassenden Einkommensanrechnung - beantworten
die Fachleute in den bundesweiten Auskunfts- und Beratungsstellen.
Informationen findet man auch im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung.de oder erhält sie am kostenlosen
bundesweiten Servicetelefon unter 0800 1000 4800.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Gabriele Chlopczik
Deutsche Rentenversicherung Bund
fon: +49 30 865-36750
fax: +49 30 865-27379
D2 : +49 172 3821705
m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de


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