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ots.Audio: Arbeiten in Frankreich, Rente genießen auf Hawaii: Leben und arbeiten im Ausland hat keine Nachteile für die Rente

Geschrieben am 24-07-2009

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Ob Australien, Frankreich oder die Vereinigten Staaten: viele
Menschen arbeiten im Laufe ihres Lebens in unterschiedlichen Ländern.
Oder sie entscheiden sich als Rentner, ihren Wohnsitz in den sonnigen
Süden zu verlegen. Immerhin rund 1,5 Millionen Renten
überweist die Deutsche Rentenversicherung in über 100 verschiedene
Staaten. All dies ist kein Problem, denn die
Rentenversicherungsträger arbeiten über Ländergrenzen hinweg
zusammen, so Dirk von der Heide, Pressesprecher der Deutschen
Rentenversicherung Bund. Und daran schließt sich dann auch gleich die
erste Frage: Wie werden meine Arbeitsjahre im Ausland bei der
Rentenberechnung berücksichtigt?

0-Ton: 33 Sekunden
Die Rentenversicherungssysteme in den einzelnen Ländern sind sehr
unterschiedlich. Sie haben aber eigentlich alle eins gemeinsam: Die
Rente kann nur gezahlt werden, wenn bestimmte Fristen eingehalten
werden oder Wartezeiten erfüllt werden. Zeiten in der
Rentenversicherung aus verschiedenen Ländern können dabei aber
zusammengerechnet werden. So erfüllt zum Beispiel ein Versicherter,
der 15 Jahre in Deutschland und 20 Jahre in Frankreich gearbeitet
hat, die Wartezeit von insgesamt 35 Jahren für die Altersrente für
langjährig Versicherte in Deutschland. Ohne die Zusammenrechnung
könnte er diese Altersrente in Deutschland nicht erhalten.

In welchen Ländern erfolgt eine Zusammenrechnung der Zeiten in der
Rentenversicherung?

0-Ton: 23 Sekunden
Eine Zusammenrechnung der Zeiten erfolgt nach EU-Recht im Verhältnis
zu den Staaten der Europäischen Union. Darüber hinaus aber auch im
Verhältnis zu Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz. Neben
den EU-Staaten hat Deutschland auch mit anderen Staaten
Sozialversicherungsabkommen geschlossen, etwa mit Kroatien, der
Türkei, den USA und Australien. Und auch hier erfolgt dann eine
Zusammenrechnung der rentenrechtlichen Zeiten.

Und aus welchem Land bekommt man dann seine Rente?

0-Ton: 28 Sekunden
Sind alle Voraussetzungen für eine Rentenzahlung erfüllt, zahlt jedes
Land für sich eine Teilrente. Eine gemeinsame Rentenzahlung von einem
Land für andere Länder gibt es dabei nicht. Grundlage für die
Rentenzahlung sind die in den verschiedenen Ländern jeweils zu
berücksichtigenden Rentenzeiten.
Die notwendige Rentenantragstellung selbst ist einfach: Es muss nur
einmal ein Rentenantrag gestellt werden und zwar in dem Land, in dem
man zu diesem Zeitpunkt wohnt. Dann wird das Rentenverfahren in den
Ländern in Gang gesetzt in denen man Rentenzeiten erworben hat.

Alle Fragen rund um das Thema Ausland beantworten die Experten am
Service-Telefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800
kompetent und kostenlos. Informationen gibt es auch in den Auskunfts-
und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Im Rahmen von
Internationalen Sprechtagen in verschiedenen unserer bundesweit
vertretenen Auskunfts- und Beratungsstellen werden regelmäßig
persönliche Beratungen angeboten. Fachleute der Deutschen
Rentenversicherung und der ausländischen Versicherungsträger
beantworten vor Ort kompetent und kostenfrei die Fragen zum
nationalen und internationalen Rentenrecht. Diese Sprechtage finden
zunehmend auch in vielen Orten im Ausland statt. Im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung.de finden Sie Termine und Orte.
Informationen erhalten Sie aber auch am kostenlosen Servicetelefon
unter 0800 1000 4800.
Zusätzlich bietet die Deutsche Rentenversicherung auch
Informationsbroschüren zu diesem Thema an. Das umfangreiche Angebot
ist im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung.de kostenlos bestell- und
downloadbar.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Gabriele Chlopczik
Deutsche Rentenversicherung Bund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation
Ruhrstr. 2, 10709 Berlin / Postanschrift: 10704 Berlin
fon: +49 30 865-36750
fax: +49 30 865-27379
D2 : +49 172 3821705
m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de


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