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Baumärkte missachten Informationspflicht zur Rückgabe von PUR-Bauschaumdosen

Geschrieben am 21-07-2009

Berlin (ots) - Testbesuche der Deutschen Umwelthilfe decken
Verstöße gegen Umweltgesetz auf - laut Gesetz sind Baumärkte zur
Verbraucherinformation für die Rücknahme leerer
Polyurethan-Bauschaumdosen verpflichtet - die Rückgabe der umwelt-
und gesundheitsschädlichen Dämmstoffreste wird Verbrauchern indes
häufig verweigert - Einzelne Baumärkte empfehlen dem Kunden
rechtswidrig "Schmeiß weg das Ding"

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat erneut eklatante Verstöße
von Baumärkten gegen die Verpackungsverordnung festgestellt. Anstatt
ihre Kunden über die gesetzlich vorgeschriebenen
Rückgabemöglichkeiten von Montageschaumdosen mit schadstoffhaltigen
Polyurethan-Resten zu informieren, kommt jeder dritte der von der DUH
untersuchten Bau- und Heimwerkermärkte dieser Pflicht nicht nach.
Testbesuche im ersten Halbjahr 2009 ergaben eine weitere
Verschlechterung der ohnehin Besorgnis erregenden Testergebnisse aus
dem Dezember 2008. Gerade einmal zwei Drittel der Baumärkte
informieren Ihre Kunden korrekt über die Rückgabe restentleerter
PUR-Schaumdosen. Die Quote der gesetzlich handelnden Baumärkte ist
auf 62 Prozent gesunken. "Die Weigerung vieler Baumärkte, Verbraucher
über die ordnungsgemäße Rückgabe von restentleerten PUR-Schaumdosen
zu informieren ist kein Kavaliersdelikt", sagt Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH. Resch warnte vor den
gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffen, die auch in scheinbar
entleerten Dosen noch enthalten sind. "Die in den gebrauchten Dosen
enthaltenen Isocyanate können Allergien und Atembeschwerden
hervorrufen", so Resch.

Die Reste des im Bauhandwerk weit verbreiteten Dämmstoffes
Polyurethan (PUR) enthalten Schadstoffe und müssen daher laut Gesetz
getrennt gesammelt und anschließend umweltschonend recycelt werden.
Die Verpackungsverordnung schreibt vor, dass der Verbraucher leere
PUR-Schaum¬dosen "in zumutbarer Entfernung" zum Verkaufsort
unentgeltlich zurückgeben können muss. Das bedeutet: Der
Baustoffhandel muss die leeren PUR-Dosen zwar nicht selbst
zurücknehmen, ist aber verpflichtet, seine Kunden mit "deutlich
erkennbaren und lesbaren" Informationsschildern über die
entsprechenden Rückgabemöglichkeiten zu informieren. Das die Regelung
der Verpackungsverordnung häufig ignoriert wird, scheint das Gewissen
einiger Baumarktbetreiber nicht zu belasten. So beschreibt die
Aussage "Schmeiß weg das Ding" eines Baumarktmitarbeiters die
Situation in etlichen Baumärkten sehr treffend. "Das eine
Umweltvorschrift in der Praxis seit Jahren nicht umgesetzt wird, ist
völlig inakzeptabel und unvereinbar mit dem internationalen Anspruch
Deutschlands, ein ökologischer Spitzenreiter zu sein", kritisiert
Resch und kündigt häufigere und schärfere Kontrollen an.

Durch regelmäßige Testbesuche in Baumärkten und die Aufklärung
über ihre gesetzliche Informationspflicht konnten bei Baumärkten mit
vormals fehlenden Kundeninformationen jedoch auch punktuelle
Verbesserungen erzielt werden. "Die Einsicht bei den Baumarktleitern
stellt sich in vielen Fällen allerdings erst ein, nachdem sie
schriftlich darauf hingewiesen wurden, dass bei Nichteinhaltung der
Informationspflicht, Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen",
berichtet Thomas Fischer, Mitarbeiter der DUH-Abtei¬lung
Kreislaufwirtschaft. Baumärkte in Städten und Landkreisen, in denen
die DUH noch keine Testbesuche durchgeführt hat, schneiden generell
schlechter ab, als bereits besuchte Märkte. So hat die DUH im ersten
Halbjahr 2009 insbesondere in neu untersuchten Gebieten in
Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gravierende Verstöße gegen die
Informationspflichten festgestellt.

Sehr negativ bewertet werden muss die zunehmende Tendenz, dass
PUR-Schaum an mehreren Stellen in den Baumärkten verkauft, jedoch nur
an einer einzigen Verkaufsstelle über die Rückgabemöglichkeit der
Dosen informiert wird. Insgesamt 40 Prozent der im Jahr 2009
getesteten Baumärkte, die Informationsmaterial zur Verfügung stellen,
klären ihre Kunden nur an Einzelstellen auf.

Informierte Verbraucherinnen und Verbraucher, die leere Dosen
ordnungsgemäß abgeben wollen, stehen vor dem nächsten Problem: Wohin
damit? Laut Verpackungsverordnung müssen Hersteller und Handel dafür
sorgen, dass restentleerte PUR-Schaum¬dosen vom Verbraucher in
zumutbarer Entfernung unentgeltlich zurückgegeben werden können. Fast
80 Prozent der Baumärkte geben zwar an, freiwillig Dosen
zurückzunehmen. Doch die faktische Rücknahmebereitschaft liegt nur
bei rund 30 Prozent, hat die DUH festgestellt.

Hintergrund
Jährlich setzen Profis und Heimwerker beim Dämmen und Abdichten von
Fugen und beim Einbau von Fenstern und Türen rund 25 Millionen Dosen
Montageschaum ein. Ausgehärteter PU-Schaum verhält sich umweltneutral
und stellt somit keine Belastung für Mensch und Umwelt dar. Die
benutzten PU-Schaumdosen beinhalten jedoch auch noch nach dem
Gebrauch problematische und gesundheitsschädliche Reststoffe. Sie
fallen deshalb unter die Kategorie der "besonders
überwachungsbedürftigen Abfälle" und dürfen nicht über den Hausmüll,
den Bauschuttcontainer oder im Verpackungsmüll (Gelbe Tonne/Gelber
Sack) entsorgt werden, sondern müssen bei kommunalen Sammelstellen
oder in so genannten Schadstoffmobilen abgegeben werden.

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V.
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Mobil: 0171 3649170, resch@duh.de

Thomas Fischer, Projektmanager Kreislaufwirtschaft, Deutsche
Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030
2400867-43, Fax: 030 2400867-19, fischer@duh.de

Ulrike Fokken, Sprecherin Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe
e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-86, 0151
550 17 009, fokken@duh.de


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