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Kapitalmarkt-Einfluss der Corporate Governance

Geschrieben am 17-07-2009

Düsseldorf/München (ots) - Deloitte-Untersuchung analysiert
nachhaltiges und transparentes Unternehmensverhalten

Für die Studie "Stärkung der Corporate Governance in Deutschland -
Umsetzungsstand und Effektivität", durchgeführt von Deloitte und dem
Lehrstuhl für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling der
Universität Duisburg-Essen, wurden die Angaben von 87
kapitalmarktorientierten Unternehmen sowie 59 Finanzanalysten
ausgewertet. Die Untersuchung zeigt: Maßnahmen, die einen
gesetzlichen Hintergrund haben wie die Stärkung der Unabhängigkeit
der Abschlussprüfer und der Bilanzeid leisten einen höheren Beitrag
zu guter Corporate Governance als freiwillige Maßnahmen wie die
Einrichtung von Compliance-Systemen oder der "Tone at the Top". Aus
Kapitalmarktsicht ist vor allem die Offenlegung der Directors'
Dealings maßgeblich, die Veröffentlichung der Prüfungshonorare
hingegen kaum. Allerdings unterscheiden sich die beiden befragten
Gruppen bei ihren Einschätzungen zu Wirkung und Relevanz der
einzelnen Punkte deutlich.

"Seit nunmehr knapp sieben Jahren soll ein von der Politik
initiierter Maßnahmenkatalog, der 10-Punkte-Plan, für mehr
Unternehmensintegrität und Anlegerschutz sorgen. Wir wollten wissen,
wie es um deren Wahrnehmung und Umsetzung steht", erklärt Dieter
Schlereth, Partner Audit bei Deloitte.

Transparenz und Kontrolle

Zu den untersuchten Regelungen gehören unter anderem Bestimmungen
zur Offenlegung zusätzlicher Informationen wie z.B. das
Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG), das Gesetz über elektronische
Handels- und Genossenschafts- sowie das Unternehmensregister (EHUG)
und das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG). Ferner
Regelungen zur Stärkung der Aufsicht und Kontrolle wie z.B. das
Abschlussprüferaufsichtsgesetz (APAG) und das Bilanzkontrollgesetz
(BilKoG) sowie allgemein die Compliance und der sogenannte "Tone at
the Top" (Vorbildfunktion der Unternehmensspitze).

Directors' Dealings ist wichtigste Regel

In den Unternehmen sind vor allem die Regelungen zur
Vorstandsvergütungsoffenlegung sowie zu Directors' Dealings im Detail
bekannt. Im Gegensatz dazu schätzen Finanzanalysten ihren
Kenntnisstand hier deutlich eingeschränkter ein: So wissen
beispielsweise 37 Prozent kaum etwas über die Regelungen zur
Transparenz von Prüfungshonoraren - im Einklang dazu halten sowohl
Unternehmen als auch Finanzanalysten deren Offenlegung für am
wenigsten vertrauensbildend. Die hierfür wichtigsten Maßnahmen sind
für beide Gruppen die Directors' Dealings sowie die Weiterentwicklung
der Rechnungslegungsnormen HGB/IFRS.

Wenige Kenntnisse über Aufsichtsbestimmungen

Im Unterschied zu den Transparenzbestimmungen sind die Regelungen
zur Aufsichts- und Kontrollverschärfung bei Unternehmen und
Finanzanalysten generell unbekannter - vor allem jene, die auf
Wirtschaftsprüfer abzielen und die Unternehmen nur indirekt
betreffen. Insgesamt weisen die Finanzanalysten zwar noch weniger
Detailkenntnisse auf, schätzen jedoch deren Einfluss auf
unternehmerische Entscheidungen und auf das Entscheidungsverhalten
der Finanzanalysten als höher ein als die Unternehmensvertreter. Als
wirksamste Maßnahmen werden übereinstimmend der Bilanzeid und die
Festlegung von Ausschlussgründen für Abschlussprüfer bezeichnet.

Compliance ist wichtig, der "Tone at the Top" nicht

Die Wahrnehmungen der gesetzlich nicht geregelten Themengebiete
Compliance und "Tone at the Top" differieren stark: Während Erstere
häufig sogar im Detail im Bewusstsein der Betroffenen verankert ist,
spielt die Vorbildfunktion der Unternehmensspitze aus Sicht der
Befragten kaum eine Rolle - insbesondere Finanzanalysten messen dem
Begriff nur rudimentäre Bedeutung zu.

"Aus den Befragungsergebnissen lassen sich interessante Schlüsse
ziehen - zum Beispiel glauben Unternehmensvertreter, die Wirkung
transparenter Unternehmensinformationen auf Finanzanalysten relativ
gut beurteilen zu können. Diese neigen jedoch dazu, die Wirkung
vertrauensstärkender Maßnahmen auf den Kapitalmarkt tendenziell als
deutlich geringer einzuschätzen. Aufklärung tut Not", kommentiert
Professor Dr. Annette Köhler, Inhaberin des Lehrstuhls für
Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling der Universität
Duisburg-Essen.

Die komplette Untersuchung finden Sie unter
http://www.deloitte.com/dtt/article/0,1002,cid%253D269091,00.html zum
Download.

Über Deloitte

Deloitte erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen
Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Consulting und Corporate Finance
für Unternehmen und Institutionen aus allen Wirtschaftszweigen. Mit
einem Netzwerk von Mitgliedsgesellschaften in 140 Ländern verbindet
Deloitte erstklassige Leistungen mit umfassender regionaler
Marktkompetenz und verhilft so Kunden in aller Welt zum Erfolg. "To
be the Standard of Excellence" - für die 165.000 Mitarbeiter von
Deloitte ist dies gemeinsame Vision und individueller Anspruch
zugleich.

Die Mitarbeiter von Deloitte haben sich einer Unternehmenskultur
verpflichtet, die auf vier Grundwerten basiert: erstklassige
Leistung, gegenseitige Unterstützung, absolute Integrität und
kreatives Zusammenwirken. Sie arbeiten in einem Umfeld, das
herausfordernde Aufgaben und umfassende Entwicklungsmöglichkeiten
bietet und in dem jeder Mitarbeiter aktiv und verantwortungsvoll dazu
beiträgt, dem Vertrauen von Kunden und Öffentlichkeit gerecht zu
werden.

Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu, einen Verein
schweizerischen Rechts, und/oder sein Netzwerk von
Mitgliedsunternehmen. Jedes dieser Mitgliedsunternehmen ist rechtlich
selbstständig und unabhängig. Eine detaillierte Beschreibung der
rechtlichen Struktur von Deloitte Touche Tohmatsu und seiner
Mitgliedsunternehmen finden Sie auf www.deloitte.com/de/UeberUns.

© 2009 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Member of Deloitte Touche Tohmatsu

Originaltext: Deloitte
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60247
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60247.rss2

Pressekontakt:
Isabel Milojevic
PR Manager
Tel: +49 (0)89 29036 8825
imilojevic@deloitte.de


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