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2008: 12 250 Sorgerechtsentzüge

Geschrieben am 17-07-2009

Wiesbaden (ots) - Weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders
nicht abzuwenden war, haben die Gerichte in Deutschland im Jahr 2008
in 12 250 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der
elterlichen Sorge angeordnet. Dies teilt das Statistische Bundesamt
(Destatis) mit. Rechtsgrundlage für diese Maßnahme ist § 1666
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). In 9 100 Fällen übertrugen die
Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendämter, in
den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein.

Bei einem teilweisen Entzug der elterlichen Sorge wird zum
Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermögenssorge
entzogen. Bei der Übertragung des teilweisen Sorgerechts an ein
Jugendamt wurde in 2 350 Fällen (26%) nur das
Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Mit dem
Aufenthaltsbestimmungsrecht ist die Befugnis verbunden,
Entscheidungen des alltäglichen Lebens zu treffen.

Die Zahl der gerichtlichen Maßnahmen zum Sorgerechtsentzug hat
sich deutschlandweit (ohne Berlin, wo für 2007 eine deutliche
Untererfassung festgestellt wurde) gegenüber 2007 um circa 8% erhöht.

Weitere Informationen werden voraussichtlich ab Montag, den 20.
Juli 2009 im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes unter
www.destatis.de/publikationen unter dem Suchwort "Sorgerecht"
kostenlos zur Verfügung stehen.

Eine Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung
unter www.destatis.de.

Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Heike Heilmann,
Telefon: (0228) 99 643-8167,
E-Mail: jugendhilfe@destatis.de

Originaltext: Statistisches Bundesamt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/32102
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_32102.rss2

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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