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Kurzfristige Reise-Absagen rechtswidrig / BundesForum Kinder- und Jugendreisen: Ersatz muss sein

Geschrieben am 10-07-2009

Berlin (ots) - Kurzfristige Stornierungen durch Reiseveranstalter
wegen zu geringer Teilnehmerzahlen sind ohne gleichzeitiges
Ersatzangebot nicht legal. Laut BundesForum Kinder- und Jugendreisen
müssen Veranstalter dem Kunden Ersatz bieten, wenn seine Reise nicht
stattfinden kann. In den letzten Wochen häuften sich Berichte von
Reiseveranstaltern, die in letzter Minute Reisen absagten und keine
adäquaten Alternativen anbieten konnten.

Diese Tendenz verurteilt das BundesForum Kinder- und Jugendreisen
e.V. "Die Verbraucher verfügen über die gleichen Rechte wie die
Veranstalter; wenn der Veranstalter sich selbst ein kostenfreies
Rücktrittsrecht bis vier Wochen vor Reisebeginn einräumt, dann müssen
auch die Kunden bis zu vier Wochen vor Reisebeginn kostenfrei
zurücktreten können", meint Stephan Schiller vom Branchenverband.

Eine solch kurzfristige Absage durch den Veranstalter ist aber
nicht nur ein juristisches Problem. Wenn die Urlaubsträume
buchstäblich "baden" gehen, ist das für Kinder oder Jugendliche eine
schwere Enttäuschung. Zudem sind viele Eltern in der eigenen
Terminplanung - ob für die Arbeit oder für den Urlaub - abhängig von
der Kinder- oder Jugendreise.

Originaltext: BundesForum Kinder- und Jugendreisen e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/71630
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_71630.rss2

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Stephan Schiller
BundesForum Kinder- und Jugendreisen e. V.
Tel. 0177-2 29 19 57
Mail Stephan.Schiller@bundesforum.de


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