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Ja zum Ehevertrag / Ausgewogene Regelung sichert die Interessen beider Ehegatten

Geschrieben am 09-07-2009

Hamburg (ots) - Mit dem 09.09.09 naht der beliebteste Hochzeitstag
des Jahres. Ob der "Bund fürs Leben" an diesem oder an einem anderen
Tag geschlossen wird, immer gilt: Mit dem Ja-Wort vor dem
Standesbeamten übernehmen die Ehegatten automatisch eine Vielzahl von
Rechten und Pflichten. Diese entsprechen nicht unbedingt ihren
Vorstellungen oder Bedürfnissen. Das Gesetz gibt deshalb die
Möglichkeit, die Rechtsfolgen der Ehe in einem notariellen Ehevertrag
individuell zu gestalten.

Ein solcher Ehevertrag ist kein Misstrauensbeweis. Wer ihn vor
oder während der Ehe abschließt, ist weder unromantisch noch ein
hoffnungsloser Pessimist. Vielmehr beugt der Ehevertrag vor und
sichert ab. Daher ist jungen Paaren zu raten, frühzeitig einen Notar
aufzusuchen, um sich sachkundig und unparteiisch beraten zu lassen.
Die notarielle Beratung kann, muss aber keineswegs, in einen
Ehevertrag münden. Ob ein Ehevertrag notwendig ist und mit welchem
Inhalt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Gerade im Verhältnis zwischen Eheleuten unterliegen die
tatsächlichen Gegebenheiten und Vorstellungen in den letzten
Jahrzehnten stetigen Veränderungen. Hierauf hat der Gesetzgeber mit
einer Fülle von gesetzlichen Änderungen und Anpassungen reagiert.
Trotzdem entsprechen die im Gesetz geregelten Rechtsfolgen über
Zugewinngemeinschaft, Versorgungsausgleich oder Unterhalt nicht immer
den gemeinsamen Vorstellungen der Partner. Ein Ehevertrag schafft
hier Abhilfe und sollte insbesondere dann geschlossen werden, wenn
die gesetzlichen Ehefolgen mit Rücksicht auf die individuellen
Verhältnisse zu ungerechten Ergebnissen führen würden. Dies kann etwa
dann der Fall sein, wenn ein Partner Erbschaften oder Schenkungen
erhalten bzw. zu erwarten hat oder das Paar schon Jahre vor der
Hochzeit zusammen gelebt und gewirtschaftet hat. Auch wenn ein
Ehevertrag auch noch während der Ehe geschlossen werden kann,
empfiehlt sich die Beratung anlässlich der Eheschließung, um die Ehe
von Anfang an auf die passenden rechtlichen Fundamente zu bauen.

Gerade jüngere Paare äußern im Gespräch mit dem Notar häufig den
Wunsch, möglichst alle vom Gesetz vorgesehenen Ansprüche und
Verpflichtungen auszuschließen, frei nach dem Motto: "Wenn's nicht
klappt, soll keiner dem anderen nachehelich verpflichtet sein". Eine
solche Regelung erscheint auf den ersten Blick oftmals angemessen,
vor allem wenn beide Partner berufstätig und daher voneinander
finanziell unabhängig sind. Hierbei wird jedoch übersehen, dass sich
die aktuellen Lebensumstände ändern können. Was für den Moment als
angemessen erscheint, kann sich in der Zukunft als nicht
interessengerecht darstellen, etwa wenn gemeinsame Kinder geboren
werden oder sich die wirtschaftlichen Verhältnisse anders als
erwartet entwickeln.

Zudem sind der Ehevertragsfreiheit gewisse Grenzen gesetzt. Werden
diese überschritten, kann die Regelung unwirksam sein und es gilt
grundsätzlich wieder das Gesetz. Dies kann der Fall sein, wenn die
Ehegatten über ungleiche Verhandlungspositionen verfügen, welche die
freie Willensentscheidung des "schwächeren" Vertragspartners
einschränken. Deshalb erarbeitet der Notar mit dem Ehepaar
individuelle Gestaltungen. Der Notar hilft als unparteiischer
Berater, eine ausgewogene und maßgeschneiderte Regelung zu finden.

Juli 2009: Sollten Sie Interesse an weiteren Informationen zu
diesem Thema haben, freuen wir uns, wenn Sie uns kontaktieren.
(Abdruck honorarfrei)

Bitte beachten Sie die neue Homepage: www.notar-recht.de

Originaltext: Informationsdienst Notar und Recht
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/64775
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_64775.rss2

Pressekontakt:
Nowak Communications GmbH
ABC-Straße 19
20354 Hamburg
Tel.: 040-34 99 99-3
Fax: 040-34 99 99-59
mail@nowak-communications.de
www.nowak-communications.de


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